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   VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 62-IV-18   

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VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 62-IV-18 (https://dejure.org/2018,35838)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2018 - 62-IV-18 (https://dejure.org/2018,35838)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 62-IV-18 (https://dejure.org/2018,35838)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 22.05.2018 - 8 W 444/18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 62-IV-18
    Mit seiner am 21. Juni 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Landgerichts Chemnitz vom 27. März 2018 und vom 27. April 2018 (jeweils 6 O 1166/17) sowie des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. Mai 2018 (8 W 444/18).

    Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung mit Beschluss vom 22. Mai 2018 (8 W 444/18) zurück.

    Mit Beschluss vom 20. Juni 2018 (8 W 444/18) wies das Oberlandesgericht die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers zurück.

  • LG Chemnitz, 27.03.2018 - 6 O 1166/17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 62-IV-18
    Mit seiner am 21. Juni 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Landgerichts Chemnitz vom 27. März 2018 und vom 27. April 2018 (jeweils 6 O 1166/17) sowie des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. Mai 2018 (8 W 444/18).

    Mit Endurteil vom 27. März 2018 wies das Landgericht (6 O 1166/17) die Klage ab; mit Beschluss vom gleichen Tag setzte es den Streitwert auf 2.576,912 EUR fest.

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 62-IV-18
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 62-IV-18
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 10-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 62-IV-18
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 10-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 43-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 62-IV-18
    Art. 36 SächsVerf enthält aber kein Grundrecht, er regelt lediglich die Wirkung der in die Verfassung aufgenommenen Grundrechte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 43-IV-10; st. Rspr.).
  • LG Dortmund, 26.02.2020 - 3 O 558/19
    Es ist vielmehr für jeden Prämiensparvertrag vom 3, 5-fachen Jahresprämienbetrag auszugehen, wovon wiederum für den positiven Feststellungsantrag zu Ziff. 1. ein 20%-iger Abschlag vorzunehmen ist (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 21.11.2019 - 8 U 1770/18 - BeckRS 2019, 32681, Rn. 65; Beschl. v. 22.05.2018 - 8 W 444/18 - abrufbar unter: www.justiz.sachsen.de, bestätigt durch: VerfGH Sachs, Beschl. v. 25.10.2018 - Vf. 62-IV-18 - BeckRS 2018, 27264).
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