Rechtsprechung
   LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9038
LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15 (https://dejure.org/2016,9038)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.03.2016 - 63 S 199/15 (https://dejure.org/2016,9038)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. März 2016 - 63 S 199/15 (https://dejure.org/2016,9038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,9038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rabüro.de

    Vermieter kann verpflichtet sein, Erlaubnis für teilgewerbliche Nutzung einer Wohnung zu erteilen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Wohnzimmerkanzlei" ist keine gewerbliche Nutzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Wohnraum-Vermietung: Dann ist eine (teil-)gewerbliche Nutzung zu erlauben

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Freiberufliche Tätigkeit in der Mietwohnung - unerlaubte Nutzung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Kündigungsrecht des Vermieters aufgrund unerlaubter gewerblicher Nutzung einer Wohnung bei nur geringfügiger Beeinträchtigung - Angabe der Wohnanschrift bei Rechtsanwaltskammer unerheblich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Wohnzimmerkanzlei" - Kündigung wegen teilgewerblicher Nutzung berechtigt? (IMR 2016, 276)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 165/08

    Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15
    Auch eine selbständige berufliche Tätigkeit kann im Einzelfall so organisiert sein oder einen so geringen Umfang haben, dass sie - wie beispielsweise bei einem Rechtsanwalt oder Makler - im Wesentlichen am Schreibtisch erledigt wird, in der Wohnung keine Mitarbeiter beschäftigt werden und von etwaigem Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung; dies wird etwa in der Existenzgründungsphase einer selbständigen Tätigkeit der Fall sein können.(BGH Urt.v. 10.04.2013 - VIII ZR 21312 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 165/08 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 149/13

    Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung des Mieters eines Einfamilienhauses wegen

    Auszug aus LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15
    Mit der Berufung vertritt die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 31.07.2013 - VIII ZR 149/13 die Auffassung, es käme nicht darauf an, dass keine Störungen durch die gewerbliche Nutzung ausgegangen seien.
  • BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 213/12

    Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15
    23 Dies steht im Gegensatz zu der Auffassung der Klägerin auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 10. April 2013 - VIII ZR 213/12 -, juris).
  • LG Berlin, 08.05.2015 - 63 S 369/14

    Wohnraummiete: Geduldete Nutzung einer Wohnung als Geschäftsadresse; Aufgabe der

    Auszug aus LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15
    Hinzukommt, dass die Klägerin, wie das Amtsgericht bereits zutreffend feststellt, über zwei Jahre eine eventuelle teilgewerbliche Nutzung gekannt hat, wie sich aus dem E-Mailverkehr ergibt und duldete (vgl. auch Urteil der Kammer vom 08.05.2015 - 63 S 369/14 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht