Rechtsprechung
LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rabüro.de
Vermieter kann verpflichtet sein, Erlaubnis für teilgewerbliche Nutzung einer Wohnung zu erteilen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Wohnzimmerkanzlei" ist keine gewerbliche Nutzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gevestor.de (Kurzinformation)
Wohnraum-Vermietung: Dann ist eine (teil-)gewerbliche Nutzung zu erlauben
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Freiberufliche Tätigkeit in der Mietwohnung - unerlaubte Nutzung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Kündigungsrecht des Vermieters aufgrund unerlaubter gewerblicher Nutzung einer Wohnung bei nur geringfügiger Beeinträchtigung - Angabe der Wohnanschrift bei Rechtsanwaltskammer unerheblich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Wohnzimmerkanzlei" - Kündigung wegen teilgewerblicher Nutzung berechtigt? (IMR 2016, 276)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 10.06.2015 - 7 C 388/14
- LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 165/08
Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung
Auszug aus LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15
Auch eine selbständige berufliche Tätigkeit kann im Einzelfall so organisiert sein oder einen so geringen Umfang haben, dass sie - wie beispielsweise bei einem Rechtsanwalt oder Makler - im Wesentlichen am Schreibtisch erledigt wird, in der Wohnung keine Mitarbeiter beschäftigt werden und von etwaigem Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung; dies wird etwa in der Existenzgründungsphase einer selbständigen Tätigkeit der Fall sein können.(BGH Urt.v. 10.04.2013 - VIII ZR 21312 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 165/08 -, Rn. 15, juris). - BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 149/13
Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung des Mieters eines Einfamilienhauses wegen …
Auszug aus LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15
Mit der Berufung vertritt die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 31.07.2013 - VIII ZR 149/13 die Auffassung, es käme nicht darauf an, dass keine Störungen durch die gewerbliche Nutzung ausgegangen seien. - BGH, 10.04.2013 - VIII ZR 213/12
Erteilung von Musikunterricht in der Mietwohnung
Auszug aus LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15
23 Dies steht im Gegensatz zu der Auffassung der Klägerin auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 10. April 2013 - VIII ZR 213/12 -, juris). - LG Berlin, 08.05.2015 - 63 S 369/14
Wohnraummiete: Geduldete Nutzung einer Wohnung als Geschäftsadresse; Aufgabe der …
Auszug aus LG Berlin, 04.03.2016 - 63 S 199/15
Hinzukommt, dass die Klägerin, wie das Amtsgericht bereits zutreffend feststellt, über zwei Jahre eine eventuelle teilgewerbliche Nutzung gekannt hat, wie sich aus dem E-Mailverkehr ergibt und duldete (vgl. auch Urteil der Kammer vom 08.05.2015 - 63 S 369/14 - juris).