Rechtsprechung
LG Berlin, 29.05.2007 - 63 S 442/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturendiktat; AGB-Klausel zur Abweichung von der bisherigen Ausführungsart unwirksam; Infektion der allgemeinen Schönheitsreparaturenabwälzungsklausel; unangemessene Benachteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Spandau, 20.10.2006 - 8 C 100/06
- LG Berlin, 29.05.2007 - 63 S 442/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 178/05
Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für vom Mieter vorzunehmende …
Auszug aus LG Berlin, 29.05.2007 - 63 S 442/06
26 Wenn mithin Nr. 4 der AVB - also die Überwälzung der Durchführung der Schönheitsreparaturen auf die Mieterin - danach insgesamt unwirksam ist, verliert auch die in Nr. 11 der AVB geregelte so genannte Abgeltungsklausel ihre Grundlage (vgl. BGH vom 05.04.2006 - VIII ZR 178/05, NJW 2006, 1728 = GE 2006, 639), so dass die Beklagte nicht auf Geldersatz aus Nr. 11 der AVB in Anspruch genommen werden kann. - BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Auszug aus LG Berlin, 29.05.2007 - 63 S 442/06
Dies wäre indessen eine inhaltliche Veränderung der dem Mieter auferlegten Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen und damit der Sache nach eine geltungserhaltende Reduktion der unangemessenen Formularvertragsregelung, die auch dann nicht zulässig ist, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung wie hier in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, unter II 1 c).". - BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06
Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit …
Auszug aus LG Berlin, 29.05.2007 - 63 S 442/06
20 In seiner Entscheidung vom 28.03.2007 - VIII ZR 199/06, noch unveröffentlicht, hatte der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener Schönheitsreparaturen über die Wirksamkeit einer nahezu identischen Klausel zu entscheiden.
- LG Freiburg, 12.07.2011 - 3 S 74/11
Mietvertrag: Wirksamkeit einer die Ausführungsart von Schönheitsreparaturen …
Eine mietvertragliche Formularklausel, wonach der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der "bisherigen Ausführungsart" der Schönheitsreparaturen erheblich abweichen darf, ist unklar und benachteiligt den Mieter unangemessen; eine derartige Klausel ist unwirksam und bringt die gesamte Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen zu Fall (Fortführung BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII 199/06 - Anschluss LG Berlin, Urt. v. 29.05.2007 63 S 442/06 -).Wie bereits das Landgericht Berlin zutreffend entschieden hat (Urteil v. 29.05.2007 - 63 S 442/06) ändert die Einfügung des Adjektivs "erheblich" daher nichts an der Unwirksamkeit der Klausel bezüglich der Ausführungsart.
- LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06
Schönheitsreparaturen - Wirksamkeit der Mietvertragklausel
Damit hat der BGH gerade auch klargestellt, dass die Vergabe eines Farbtones, den Mieter unangemessen in seiner Möglichkeit beschränkt, etwa auch in Pastellfarben zu streichen (so auch LG Berlin, Urteil vom 29. Mai 2007 - 63 S 442/06, GE 2007, 845).