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Rechtsprechung
   LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28683
LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06 (https://dejure.org/2007,28683)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.11.2007 - 63 S 407/06 (https://dejure.org/2007,28683)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. November 2007 - 63 S 407/06 (https://dejure.org/2007,28683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535
    Schönheitsreparaturen; Farbdiktat Weiß unwirksam; Ausführungsdiktat; Abgrenzung zu Individualvereinbarungs-AGB; Formularklausel; vorformulierte Vertragsbedingungen; Aushandeln; zwingender weißer Farbanstrich; Disposition des gesetzesfremden Kerngehalts; Abweichung von ...

  • RA Kotz

    Schönheitsreparaturen - Wirksamkeit der Mietvertragklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Farbdiktat Weiß unwirksam

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06
    Aushandeln ist mehr als bloßes Verhandeln oder Absprechen, denn der Verwender muss den gesetzesfremden Kerngehalt seiner AGB inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und den anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen, was heißt, dass der Kunde die reale Möglichkeit erhalten muss, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGHZ 85, 308; 104 236; BGH NJW 1992, 1107, 2760; NJW 2000, 1110;… Heinrichs in Palandt ebenda, jedoch § 305 Rz. 21).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 199/06

    Formularmäßige Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter mit …

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06
    Dazu hat der BGH in einem vergleichbaren Fall durch Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 199/06 - ausgeführt:.
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZR 289/90

    Voraussetzungen des Aushandelns

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06
    Aushandeln ist mehr als bloßes Verhandeln oder Absprechen, denn der Verwender muss den gesetzesfremden Kerngehalt seiner AGB inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellen und den anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräumen, was heißt, dass der Kunde die reale Möglichkeit erhalten muss, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen (BGHZ 85, 308; 104 236; BGH NJW 1992, 1107, 2760; NJW 2000, 1110;… Heinrichs in Palandt ebenda, jedoch § 305 Rz. 21).
  • LG Berlin, 29.05.2007 - 63 S 442/06

    Wohnraummiete: AGB-Klausel über das Erfordernis der Zustimmung des Vermieters bei …

    Auszug aus LG Berlin, 02.11.2007 - 63 S 407/06
    Damit hat der BGH gerade auch klargestellt, dass die Vergabe eines Farbtones, den Mieter unangemessen in seiner Möglichkeit beschränkt, etwa auch in Pastellfarben zu streichen (so auch LG Berlin, Urteil vom 29. Mai 2007 - 63 S 442/06, GE 2007, 845).
  • LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 215/08

    Schadensersatz wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen unter Beachtung einer …

    Dies wäre indessen eine inhaltliche Veränderung der dem Mieter auferlegten Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen und damit der Sache nach eine geltungserhaltende Reduktion der unangemessenen Formularvertragsregelung, die auch dann nicht zulässig ist, wenn die Verpflichtung als solche und ihre inhaltliche Ausgestaltung wie hier in zwei verschiedenen Klauseln enthalten sind (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2004 - VIII ZR 360/03 , NJW 2004, 3775; BGH Urt. V. 28.3 2007 - VIII ZR 199/06, NJW 2007, 1743; LG Berlin Urt. V. 2.11.2007 - 63 S 407/06, GE 2008, 869).
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