Rechtsprechung
| LG Berlin, 04.06.1993 - 64 T 75/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 3 ; GKG § 41 a.F.
Gebührenstreitwert; Beseitigungsklage; Parabolantenne; Satellitenschüssel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG München I, 01.02.2016 - 31 S 21423/15
Beschwer bei Klage des Vermieters auf Beseitigung einer Antenne.
Wird die Klage des Vermieters auf Beseitigung einer durch den Mieter errichteten Satellitenempfangsantenne abgewiesen, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch eine von der Satellitenempfangsantenne verursachte Beeinträchtigung der Substanz und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet (BGH, Beschluss v. 17.5.2006, VIII ZB 31/05: 300,- Euro; vgl. auch LG Cottbus, Urteil vom 26.02.2014 - 5 S 59/13: 300,- Euro; vgl. auch LG Berlin, Beschluss vom 04. Juni 1993 - 64 T 75/93: Insoweit wird in der Regel ein höherer Streitwert als 1.000 DM nicht anzunehmen sein; LG Bonn WM 1993, 648, 649: 1200,- DM; AG Brandenburg, Urteil vom 08. August 2014 - 31 C 304/13 mit zahlreichen weiteren Rspr.Nachweisen; Schmittmann JurBüro 1995, 510: der Wert von insofern 500,- EUR entspricht den üblicherweise hierfür angesetzten Beträgen).
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