Rechtsprechung
| AG Hamburg, 28.09.2006 - 644 C 236/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- AG Berlin-Mitte, 10.12.2020 - 108 C 3195/19 Der Geschädigte hat bei der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten auch dann Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Kosten, wenn der Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherer konkret auf eine günstigere oder sonstige Fachwerkstatt hingewiesen hat (so LG Mainz 31-05.2006, 3 S 15/06, AG Hamburg 50 B 1092/04, 12.04.2005, sowie mit ausführlicher Begründung und ausführlichen Rechtssprechungsnachweisen AG Homburg, 28.09.2006, 644 C 236/06).
- AG Berlin-Mitte, 25.09.2014 - 108 C 3118/14 Der Geschädigte hat bei der Abrechnung fiktiver Reparaturkosten auch dann Ansprach auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Kosten, wenn der Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherer konkret auf eine günstigere oder sonstige Fachwerkstatt hingewiesen hat (so LG Mainz 31.05.2006, 3 S 15/06, AG Hamburg 50 B 1092/04, 12.04.2005, sowie mit ausführlicher Begründung und ausführlichen Rechtssprechungsnachweisen AG Homburg, 28.09.2006, 644 C 236/06).
- AG Hamburg, 04.02.2008 - 51A C 247/07 Der Kläger hat Anspruch auf Ersatz restlicher Lohnkosten, denn er kann auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 28.09.2006, Az.: 644 C 236/06; AG Hamm, Urteil vom 10.04.2007, Az.: 17 C 409/06; AG Aachen, Urteil vom 28.08.2006, Az.: 5 C 338/06, zitiert nach juris).
Dieser Auffassung ist nicht zu folgen (in diesem Sinne z.B. auch AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 09.06.2005 - 648 C 88/05 - AG Hamburg, Urteil vom 28.09.2006 - 644 C 236/06 - AG Hamm, Urteil vom 10.07.2004 - 17 C 409/06 -, zitiert jeweils nach juris).
- LG Erfurt, 06.06.2008 - 2 S 287/07
Zur Betriebsgefahr eines geparkten Fahrzeugs und zur Erstattungsfähigkeit von …
Auch hier gilt, dass von dem Schädiger sämtliche Kosten zu erstatten sind, die bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären (vgl. LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, Az.: 2 S 15/06; AG Hamburg, Urteil vom 28.09.2006, Az.: 644 C 236/06, m.w.N.). - AG Pforzheim, 09.02.2007 - 8 C 237/06
Stundenverrechnungssatz - Gericht zweifelt generell an der Verweismethode
Hierauf muss sich der Geschädigte jedoch auch im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nicht verweisen lassen, denn anerkannt ist, dass der Geschädigte grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt verlangen kann (vgl. BGH a.a.0.; AG Hamburg - Urteil vom -3- "28.09.2006, 644 C 236/06 m.w.N. -).
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