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   LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07   

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LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07 (https://dejure.org/2010,76168)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.02.2010 - 65 S 475/07 (https://dejure.org/2010,76168)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 65 S 475/07 (https://dejure.org/2010,76168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohngemeinschaft; Mieterwechsel; Minderung; Kündigung; unerlaubte Untervermietung; Mangel; Heizungsausfall; fehlender Telefonanschluss und Stromzähler; Recht des Mieters auf freie Meinungsäußerung; Tätlichkeiten gegen Hausverwalter und Hauswart; Unterstützung von ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietminderung wegen Warmwasser- und Heizungsausfall; Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Austausch von Mietern bei einer nicht auf Dauer angelegten, sondern zu Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft geschlossenen Wohngemeinschaft

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wohngemeinschaft hat Anspruch auf Mieterwechsel

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
    Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof (vgl. BGH Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 307/08 -, veröffentlicht in Grundeigentum 2009, 1309f) sind dieser Wertung gefolgt.
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
    Denn die Berufungsbeklagten können eine über den Streitgegenstand des von der Gegenseite angefochtenen erstinstanzlichen Urteils hinausgehende Titulierung eines Anspruchs nur im Wege der Anschlussberufung erlangen (z.B. BGH Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 12/07 - unter Verweis auf BGH, Urteil vom 11.10.2000 - VIII ZR 321/99 - beides zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 14.08.1992 - 9 S 102/92
    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
    In rechtlicher Hinsicht wird ein solcher Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Wohngemeinschaft bei Bezeichnung der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder im Vertragsrubrum als BGB-Innengesellschaft angesehen (vgl. KG Beschluss v. 30.03.1992 - 2 W 1331/92, zit. nach juris).Nach wohl überwiegender und hier geteilter Ansicht besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d. h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Horst, a.a.O., 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz, a.a.O., S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jeweils zitiert nach juris).Denn dem Vermieter muss bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft - wie hier - von Anfang an klar sein, dass die Gemeinschaft aufgrund möglicher Wohnsitzwechsel oder aus anderen Gründen nicht auf Dauer angelegt ist.
  • KG, 30.03.1992 - 2 W 1331/92

    Streitwert bei auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Klage im Rahmen der

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
    In rechtlicher Hinsicht wird ein solcher Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Wohngemeinschaft bei Bezeichnung der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder im Vertragsrubrum als BGB-Innengesellschaft angesehen (vgl. KG Beschluss v. 30.03.1992 - 2 W 1331/92, zit. nach juris).Nach wohl überwiegender und hier geteilter Ansicht besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d. h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Horst, a.a.O., 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz, a.a.O., S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jeweils zitiert nach juris).Denn dem Vermieter muss bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft - wie hier - von Anfang an klar sein, dass die Gemeinschaft aufgrund möglicher Wohnsitzwechsel oder aus anderen Gründen nicht auf Dauer angelegt ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01

    Nicht genehmigte Untervermietung; Zeitnahe Kündigungserklärung

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
    Die Verletzung der Anzeigepflicht rechtfertigt jedoch nicht die Kündigung des Mietverhältnisses, wenn ein Anspruch auf Zustimmung zum Vertragseintritt besteht; insoweit kann nichts anderes gelten als bei einer nicht genehmigten Untervermietung (vgl. Sternel, a.a.O., S. 111 Rn. 263; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - 10 U 105/01 - ; LG Berlin, Urteil vom 10.04.2003 - 67 S 383/02 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92

    Konkludente Zustimmung des Vermieters zu dem damit typischerweise verbundenen

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
    Diese Auffassung ist überholt, denn das Bundesverfassungsgericht hat die auch von der Zivilkammer 61 zitierte gegenteilige Auffassung des LG Karlsruhe ausdrücklich gebilligt (vgl. LG Berlin Beschluss v. 18.08.1994 - 61 S 372/93; BVerfG - Kammerbeschluss v. 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91; Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Karlsruhe, 10.05.1991 - 9 S 588/90
    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
    In rechtlicher Hinsicht wird ein solcher Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Wohngemeinschaft bei Bezeichnung der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder im Vertragsrubrum als BGB-Innengesellschaft angesehen (vgl. KG Beschluss v. 30.03.1992 - 2 W 1331/92, zit. nach juris).Nach wohl überwiegender und hier geteilter Ansicht besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d. h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Horst, a.a.O., 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz, a.a.O., S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jeweils zitiert nach juris).Denn dem Vermieter muss bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft - wie hier - von Anfang an klar sein, dass die Gemeinschaft aufgrund möglicher Wohnsitzwechsel oder aus anderen Gründen nicht auf Dauer angelegt ist.
  • LG Göttingen, 11.11.1992 - 5 S 123/92

    Zustimmung des Vermieters bei Mieterwechsel in Studentenwohngemeinschaft

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
    In rechtlicher Hinsicht wird ein solcher Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Wohngemeinschaft bei Bezeichnung der einzelnen Gemeinschaftsmitglieder im Vertragsrubrum als BGB-Innengesellschaft angesehen (vgl. KG Beschluss v. 30.03.1992 - 2 W 1331/92, zit. nach juris).Nach wohl überwiegender und hier geteilter Ansicht besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d. h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Horst, a.a.O., 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz, a.a.O., S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jeweils zitiert nach juris).Denn dem Vermieter muss bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft - wie hier - von Anfang an klar sein, dass die Gemeinschaft aufgrund möglicher Wohnsitzwechsel oder aus anderen Gründen nicht auf Dauer angelegt ist.
  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 12/07

    Zulässigkeit der Anschlussberufung

    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
    Denn die Berufungsbeklagten können eine über den Streitgegenstand des von der Gegenseite angefochtenen erstinstanzlichen Urteils hinausgehende Titulierung eines Anspruchs nur im Wege der Anschlussberufung erlangen (z.B. BGH Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 12/07 - unter Verweis auf BGH, Urteil vom 11.10.2000 - VIII ZR 321/99 - beides zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 18.08.1994 - 61 S 372/93
    Auszug aus LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07
    Diese Auffassung ist überholt, denn das Bundesverfassungsgericht hat die auch von der Zivilkammer 61 zitierte gegenteilige Auffassung des LG Karlsruhe ausdrücklich gebilligt (vgl. LG Berlin Beschluss v. 18.08.1994 - 61 S 372/93; BVerfG - Kammerbeschluss v. 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91; Kammerbeschluss v. 28.01.1993 - 1 BvR 1750/92, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 10.04.2003 - 67 S 383/02

    Gerichtsstand bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt; Klage auf Räumung einer

  • BVerfG, 05.09.1991 - 1 BvR 1046/91

    Vermietung an eine studentische Wohngemeinschaft

  • BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21

    Auslegung eines Mietvertrags mit mehreren eine Wohngemeinschaft bildenden

    (2) Teilweise wird ein Anspruch auf Zustimmung oder - weitergehend - eine antizipierte Einwilligung bereits dann bejaht, wenn das Mietverhältnis mit mehreren Personen abgeschlossen wurde, die eine Wohngemeinschaft bilden, wobei häufig - rechtlich ungenau - von einem "Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft" gesprochen wird (vgl. [teilweise unter Berücksichtigung zusätzlicher einzelfallbezogener Umstände]: LG Berlin, Urteil vom 11. Januar 2017 - 65 S 375/16, juris Rn. 7 ff.; LG Berlin, WuM 2016, 553, 554; LG Berlin, Beschluss vom 19. April 2013 - 65 S 377/12, juris; LG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2010 - 65 S 475/07, juris Rn. 14; LG Hamburg, NJW-RR 1996, 842 [für das Zusammenziehen von drei Personen mit Anfang 20, die bislang noch nicht zusammengelebt hatten]; LG München I, WuM 1982, 189; BeckOK-BGB/Zehelein, Stand: 1. Februar 2022, § 535 Rn. 312; jurisPK-BGB/Schur, 9. Aufl., § 553 Rn. 14; Schmidt-Futterer/Flatow, Mietrecht, 15. Aufl., § 540 Rn. 19; Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht/Hannemann, 5. Aufl., § 10 Rn. 132 f. [nur bei einem Mietvertrag mit einer WG, nicht jedoch bei einem Vertrag mit namentlich feststehenden Mitgliedern einer WG]).
  • LG Berlin, 19.04.2013 - 65 S 377/12

    WG als Mieter: Austausch einzelner Mieter ist zulässig!

    Ergibt sich aus den Umständen des Vertragsschlusses, dass der Vermieter bei Vertragsschluss wusste, dass er nicht einen Vertrag mit mehreren Einzelmietern, sondern einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d.h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Kammerurteil vom 09.02.2010, 65 S 475/07; Horst, MDR 1999, 266, 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110 f.; Scholz in Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., 2008, S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92).

    Der von der 61. Kammer im Jahre 1994 vertreten Ansicht wurde bereits in der Entscheidung der Kammer vom 09.02.2010 (65 S 475/07, Grundeigentum 2012, 1378-1381) nicht gefolgt.

  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2013 - 216 C 7/13

    Wohnraummiete: Höhe der Mietminderung bei Fehlen einer Heizungsanlage in der

    Es ist jedoch gerichtsbekannt, dass ein vollständiger Heizungsausfall in der Heizperiode über wenige Tage hinweg zu einem merklichen Temperaturabfall und Auskühlen der Wohnräume führt (vgl. LG Berlin, Urteil vom 09.02.2010, 65 S 475/07, Rn. 19, zitiert nach juris; für einen Heizungsausfall über 3 Tage im Februar).
  • LG Berlin, 11.01.2017 - 65 S 375/16

    Wohngemeinschaft: Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel

    7 Ergibt sich aus den Umständen des Vertragsschlusses, dass der Vermieter bei Vertragsschluss wusste, dass er nicht einen Vertrag mit mehreren Einzelmietern, sondern einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d.h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. Kammerurteile vom 23.03.2016, 65 S 314/15, und vom 09.02.2010, 65 S 475/07; Horst, MDR 1999, 266, 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz in Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., 2008, S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 24.05.2019 - 66 S 66/19
    Ergibt sich aus den Umständen des Vertragsschlusses, dass der Vermieter bei Vertragsschluss wusste, dass er nicht einen Vertrag mit mehreren Einzelmietern, sondern einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d.h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds (vgl. LG Berlin, Urteil vom 23.03.2016, 65 S 314/15, Urteil vom 09.02.2010, 65 S 475/07; Urteil vom 11.01.2017, 65 S 375/16; Horst, MDR 1999, 266, 270; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., S. 110f.; Scholz in Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., 2008, S. 183 Rn. 291, m.w.N.; LG Karlsruhe, Urteil v. 10.05.1991 - 9 S 588/90; Urteil v. 14.08.1992 - 9 S 102/92; LG Göttingen, Urteil v. 11.11.1992 - 5 S 123/92; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 17.04.2020 - 65 S 176/19

    Wohnraummiete: Austausch eines Mieters bei Mietermehrheit

    Das wird durch die Rechtsprechung - auch der Kammer - angenommen, wenn es sich um eine nicht auf Dauer angelegte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft der Mieter als Wohngemeinschaft in Form einer sogenannten BGB-Innengesellschaft handelt, weil dieses den Anspruch gegenüber dem Vermieter impliziert, einem Auswechseln der Mitglieder der Wohngemeinschaft auf Mieterseite grundsätzlich zuzustimmen (vgl. Urt. v. 09.02.2010 - 65 S 475/07, Grundeigentum 2012, 1379, Rn. 14, mwN, zit nach juris).
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