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Rechtsprechung
   AG Wiesbaden, 14.05.2018 - 65 M 2231/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14017
AG Wiesbaden, 14.05.2018 - 65 M 2231/18 (https://dejure.org/2018,14017)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 14.05.2018 - 65 M 2231/18 (https://dejure.org/2018,14017)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 65 M 2231/18 (https://dejure.org/2018,14017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verpflichtung des Gerichtsvollziehers zur Weiterleitung einer ungeschwärzten Drittstellenauskunft des Bundeszentralamt für Steuern an Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Gerichtsvollziehers zur Weiterleitung einer ungeschwärzten Drittstellenauskunft des Bundeszentralamt für Steuern an Gläubiger

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LG Wiesbaden, 09.11.2006 - 4 T 578/06
    Auszug aus AG Wiesbaden, 14.05.2018 - 65 M 2231/18
    Pfändbar ist jedoch der schuldrechtliche Auszahlungsanspruch des leistungsberechtigten Vollstreckungsschuldners gegen den Kontoinhaber (vgl. LG Wiesbaden, Beschluss vom 09. November 2006 - 4 T 578/06 - Juris).
  • LG München I, 27.04.2021 - 16 T 5272/21

    Zwangsvollstreckung - Keine Schwärzung von Drittkonten in der Auskunft des …

    Pfändbar ist aber ein Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten nach § 667 BGB auf Herausgabe der auf dem Konto zu Gunsten des Schuldners eingegangenen Gutschriften; Drittschuldner ist der Kontoinhaber, nicht dessen Bank (LG Ravensburg…, Beschluss vom 04. Juli 2013 - 6 T 33/13 -, Rn. 8, juris; LG Wiesbaden Beschl. v. 9.11.2006 - 4 T 578/06, BeckRS 2007, 1013, beck-online; AG Wiesbaden, Beschluss vom 14.5.2018 - 65 M 2231/18 - DGVZ 2018, 217, mit Anm. Martens, beck-online).
  • AG Achim, 07.05.2021 - 11 M 101/21

    Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Forderungen

    Es ist daher nicht empfehlenswert, ohne dogmatische Not eine fortgesetzte Zuständigkeit zu postulieren (vgl. Mroß, in DGVZ 2018, 217).
  • AG Dortmund, 07.01.2020 - 245 M 1377/19
    Rn. 4 Es entspricht der herrschenden Rechtsauffassung, dass ein Gläubiger bei Übersendung der Drittauskunft auch Anspruch darauf hat, zu erfahren, ob der Schuldner eine Verfügungsbefugnis über Konten Dritter hat (LG Ravensburg, DGVZ 2013, 214; AG Oldenburg, juristisches Büro 2017, 261; AG Wiesbaden, DGVZ 2018, 217; AG Hamburg-Sankt Georg, juristisches Büro 2016, 43).
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