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| LG Berlin, 08.05.1990 - 65 S 299/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00
Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei öffentlich …
Nach dem vom Gesetzgeber vorgenommenen Interessenausgleich soll die Förderung dem Mieter wirtschaftlich dauerhaft zugute kommen, indem der Vermieter gezwungen ist, erhaltene Fördermittel über den Mietzins an den Mieter weiter zu reichen (vgl. KG, Beschluss vom 15. September 1997 - 8 RE-Miet 6517/96 - WuM 1997, 605 ; LG Berlin, Urteil vom 8. Mai 1990 - 65 S 299/89 - MM 1990, 229). - LG Berlin, 21.01.2002 - 62 S 365/01 Aus diesem Grunde bedarf es der Angabe der anzusetzenden Kürzungsbeträge im Mieterhöhungsverlangen (Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, § 2 MHG, Anm. 4.1;… Börstinghaus in Schmidt-Futterer, 7. Auflage 1999, § 2 MHG, Rz. 177), diese Angabe ist Wirksamkeitsvoraussetzung (LG Berlin, Urteil vom 8.5.1990 - 65 S 299/89 - MM 1990, 229; AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.1.1994 - 10 C 589/93 - MM 1994, 141; AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.2.1989 - 2 C 391/98 - MM 1989, 31; AG Hamburg, Urteil vom 7.5.1982 - 43b C 262/81 - WM 1985, 339).
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