Rechtsprechung
| LG Berlin, 10.04.2015 - 65 S 476/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 558
Rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; verdichtete Bebauung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Breitbandinternet nicht inklusive: Kein wohnwerterhöhendes Merkmal!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 17.09.2014 - 9 C 166/14
- LG Berlin, 10.04.2015 - 65 S 476/14
Wird zitiert von ... (6)
- LG Berlin, 10.10.2019 - 65 S 107/19
Wohnraummiete in Berlin: Vereinbarkeit der Mietenbegrenzungsverordnung mit der …
Die Kammer hat bereits entschieden, dass eine Bebauung bei Randmaßen von 13, 50 m bis 18, 00 m als verdichtet anzusehen ist (Kammer, Urt. v. 10.04.2015 - 65 S 476/14, juris). - AG Berlin-Lichtenberg, 28.09.2016 - 2 C 202/16
Mietpreisbremse
So folgt die Rechtsprechung auch in anderen Fällen einem eindeutigen und insoweit nicht auslegungsfähigen Wortlaut der Orientierungshilfe (vgl. bspw. LG Berlin, Urt. v. 10.04.2015 - 65 S 476/14;… Urt. v. 05.04.2016 - 63 S 273/15). - LG Berlin, 05.04.2016 - 63 S 273/15
Wohnraummiete in Berlin: Gerichtliche Schätzung einer angemessenen Mieterhöhung
Dieser Umstand und die danach derzeit geringe praktische Relevanz gebieten indes eine einschränkende Auslegung gegen den eindeutigen und damit nicht auslegungsfähigen Wortlaut der Orientierungshilfe nicht (so auch LG Berlin, Urteil vom 7. Mai 2015 - 18 S 63/14, GE 2015, 1294; Urteil vom 10. April 2015 - 65 S 476/14, GE 2015, 1034; AG Lichtenberg, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 16 C 96/12, juris).
- LG Berlin, 15.01.2016 - 65 S 145/15
Zustimmungsprozess zur Mieterhöhung bei Wohnraum: Wohnwerterhöhung bei …
Vielmehr ist erforderlich, dass der Mieter diesen auch ohne zusätzliche vertragliche Bindung mit Dritten nutzen kann (vgl. LG Berlin, Urteil vom 10. April 2015 - 65 S 476/14; Urteil vom 07. Mai 2015 - 18 S 63/14; jeweils zitiert nach juris). - LG Berlin, 23.08.2022 - 67 S 77/22
Mieterhöhung: Vorliegen des Negativmerkmals "schlechter Instandhaltungszustand" …
Dabei ist maßgeblich auf Art und Ausmaß substanzieller Schäden an einem wesentlichen beispielhaft in dem Klammerzusatz genannten oder damit vergleichbaren Gebäudeteil abzustellen, wobei es - anders als die Berufung meint - nach dem eindeutigen Wortlaut der Orientierungshilfe (vgl. LG Berlin, Urteil vom 10. April 2015 - 65 S 476/14 -, Rn. 4 juris) nicht weitergehend der Feststellung eines "überwiegend" schlechten Zustands bedarf, wie schon der Vergleich mit dem weiteren Negativmerkmal Treppenhaus/Eingangsbereich aufgrund des dort ausdrücklich formulierten Zusatzes "überwiegend" zeigt. - LG Berlin II, 28.01.2025 - 67 S 247/24
Voraussetzungen des wohnwerterhöhenden Merkmals "hochwertiges Parkett"
Denn nach dem eindeutigen Wortlaut der Orientierungshilfe (vgl. LG Berlin, Urteil vom 10. April 2015 - 65 S 476/14, juris Rn. 4) ist im Ausgangspunkt der Anwendung als Schätzgrundlage nach dem Dafürhalten der Kammer allein die Art des Bodenbelags und dessen Einordnung als hochwertig maßgeblich, wobei die Hochwertigkeit als auf die Qualität des Parketts als solche (zum Beispiel hohe Abrieb- und/oder Trittfestigkeit, Aufbau beziehungsweise Dicke bei Parkett) bezogen aufzufassen.
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