Rechtsprechung
| LG Berlin, 04.06.1996 - 65 S 48/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 74
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
Rn. 32 (c) Die geschilderten, verfassungsrechtlich unbedenklichen Grundsätze finden sich in der weit überwiegenden Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte wieder (vgl. etwa LG Hamburg…, Urteil vom 1. März 1994 - 316 S 168/93 -, WuM 1994, S. 431; LG Hamburg…, Urteil vom 7. Mai 1992 - 307 S 409/91 -, NJW-RR 1992, S. 1365; LG Hamburg…, Urteil vom 1. März 2001 - 307 S 114/00 -, ZMR 2001, S. 620 ; LG Regensburg…, Urteil vom 25. Juni 1991 - S 495/90 -, WuM 1992, S. 192; AG München…, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 222 C 14008/88 -, WuM 1989, S. 299; LG Hamburg…, Urteil vom 13. Oktober 1989 - 11 S 43/89 -, WuM 1990, S. 22; LG Berlin, Urteil vom 4. Juni 1996 - 65 S 48/96 -, NJW-RR 1997, S. 74). - LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
Kündigung wegen Eigenbedarf: Nutzung als Zweitwohnung ausreichend!
Insoweit geht die Kammer - anders als die Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin im Urteil vom 4. Juni 1996 (65 S 48/96 in NJW-RR 1997, 74, zitiert nach beck-online) - auch nicht von einem übermäßigen Bedarf des Klägers aus, auch wenn er über ausreichenden Wohnraum in Hannover verfügt. - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 29.12.2016 - 23 C 258/15
Für sporadische berufliche Wohnnutzung muss Mieter nicht weichen!
Der Wunsch, das Eigentum zu nutzen, ist nicht per se prioritär; denn durch die Norm wird nicht vorgegeben, dass der Mieter weichen muss, weil der Vermieter die Wohnung gelegentlich benutzen möchte (…Häublein a.a.O.; LG Berlin NJW-RR 1997, 74). - LG Wiesbaden, 01.12.2003 - 7 O 165/03 Eine andere Bewertung würde sich allenfalls aufdrängen, wenn - was vorliegend nicht der Fall ist - die Kündigungsklausel ein einseitiges Kündigungsrecht für nur eine der Parteien beinhalten würde (vgl. dazu OLG Hamburg, NJW-RR 1997, 74).
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