Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 11.07.2024 - O 66/10 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.07.2024 - O 66/10
- LG Düsseldorf, 11.07.2024 - 4a O 66/10
- OLG Düsseldorf, 08.01.2026 - 2 U 69/24
- OLG Düsseldorf, 27.01.2026 - 2 U 69/24
- OLG Düsseldorf, 28.01.2026 - 2 U 69/24
Wird zitiert von ... (4)
- EGMR, 21.06.2016 - 5809/08
[FRE]
On the potential responsibility of the UN, see the Draft Articles on the Responsibility of International Organizations (DARIO) adopted by the ILC at its sixty-third session in 2011 (Document A/66/10, ILC Yearbook 2011, vol. II(2), Articles 15, 16 and 17). - Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2025 - C-522/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/78/EG - Begriff der …
Darüber hinaus sei ihm die Impfpflicht - im Widerspruch zu Art. 206bis des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 66/10{FN-VERWEIS:6}, wonach die Verwaltung unter Übernahme der Haftung die Verabreichung bestimmter Impfstoffe für Militärangehörige für unerlässlich erklären kann, um diese unter besonderen Einsatzbedingungen einsetzen zu können - auf eigenes Risiko und eigene Gefahr auferlegt worden.Steht die Richtlinie 2000/78 in Anbetracht der Tatsache, dass die Verwaltung es nicht für erforderlich erachtet hat, den Militärangehörigen wegen ihrer besonderen Beschäftigungssituation eine Impfpflicht gemäß Art. 206bis des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 66/10 aufzuerlegen, bei der sie die Haftung für die Wirkungen des Impfstoffs übernimmt, einer Umsetzung entgegen, die das Gesetzesdekret Nr. 172/21 zulässt, soweit es das Gesetzesdekret Nr. 44/21 durch die Einführung von Art. 4ter Abs. 1 Buchst. b ändert, der einem Militärangehörigen eine Impfpflicht auferlegt, die im Widerspruch zu seiner persönlichen Meinung steht, weil die Vorschrift ihn zwingt, sich freiwillig einer solchen, noch experimentellen, medizinischen Behandlung auf eigenes Risiko und Gefahr zu unterziehen, weil diese Impfung eine zusätzliche Voraussetzung dafür ist, um im selben Arbeitsumfeld arbeiten zu können wie Zivilbeschäftigte, die sich einer solchen Impfung nicht unterziehen müssen, obwohl sie Aufgaben wahrnehmen, die unter dem Gesichtspunkt ihrer Kontagiosität und Infektiosität denen der Militärangehörigen ähneln?.
Dem Beschwerdeführer zufolge würde er die Impfpflicht im Übrigen nicht ablehnen, wenn sie gemäß Art. 206bis des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 66/10 auferlegt würde.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19
Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - …
{FN:187} Nach Nr. 1.1 des Leitfadens für die Praxis der Vorbehalte zu Verträgen [Guide to Practice on Reservations to Treaties] von 2011, der von der Völkerrechtskommission auf ihrer 63. Tagung im Jahr 2011 angenommen und der Generalversammlung im Rahmen des Berichts der Kommission über die Arbeit dieser Tagung (A/66/10, Nr. 75) im Jahrbuch der Völkerrechtskommission [Yearbook of the International Law Commission], 2011, Bd. II, Teil Zwei, vorgelegt wurde, bedeutet der Begriff "Vorbehalt" ferner "eine wie auch immer formulierte oder bezeichnete, von einem Staat oder einer internationalen Organisation bei der Genehmigung eines Vertrags oder bei dem Beitritt zu einem Vertrag abgegebene einseitige Erklärung, [um] die Rechtswirkung einzelner Vertragsbestimmungen in der Anwendung auf diesen Staat oder diese internationale Organisation auszuschließen oder zu ändern". - Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
Das Gericht hat nach Ansicht der Generalanwälte Wathelet und Wahl die Klagen auf …
{FN:49} - Von der Völkerrechtskommission [International Law Commission] der Vereinten Nationen auf ihrer 63. Sitzung (2011) verabschiedet und der Generalversammlung als Bestandteil des Arbeitsberichts der Völkerrechtskommission über diese Sitzung übermittelt (A/66/10) (Yearbook of the International Law Commission, 2011, Bd. II, Teil Zwei).
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