Rechtsprechung
LG Berlin, 26.05.2011 - 67 S 70/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unerlaubtes Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof; jederzeit widerrufbare Gefälligkeit; Leihvertrag
- rabüro.de
Vermieter kann Erlaubnis zur Benutzung von Gemeinschaftsflächen widerrufen
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Fahrräder im Hof
- meinmietrecht.de
Widerruf der Gestattung zum Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof durch Vermieter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Erlaubnis zum Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof kann widerrufen werden!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gestattung der Hofnutzung frei widerrufbar
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrräder im Hof?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter kann Erlaubnis über das Abstellen von Fahrrädern im Hof jederzeit widerrufen - Kinder dürfen ihre Fahrräder nicht länger im Hof abstellen
Wird zitiert von ... (2)
- AG Offenbach, 04.12.2013 - 37 C 180/13
Kündigung des Mietvertrages wegen unerlaubten Parkens
Die Duldung oder Gestattung solcher über den dem Mieter zustehenden Mietgebrauch hinausgehender Nutzungen wird als Leih- bzw. Gefälligkeitsverhältnis verstanden, welches nach § 604 Abs. 3 BGB jederzeit kündbar sein soll (so LG Berlin, GE 2011, S. 1087). - AG Brandenburg, 11.09.2020 - 34 C 107/15
Boots-Trailerkauf - Beschaffenheitsvereinbarung für Boottransport
Ein solcher zur unentgeltlichen Nutzung berechtigender Leihvertrag kann nämlich dann zustande kommen, wenn der Grundstückseigentümer die Nutzung durch den Besitzer des Bootes duldet und einen Vertrauenstatbestand dahingehend setzt, dass er mit der Unentgeltlichkeit der Nutzung einverstanden ist ( OLG Brandenburg , Urteil vom 18.02.2020, Az.: 3 U 65/19, u.a. in: ZMR 2020, Seiten 641 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 17.12.2019, Az.: 3 U 39/19, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 37459 = "juris"; OLG Naumburg , Urteil vom 21.12.2006, Az.: 2 U 99/06, u.a. in: BauR 2007, Seite 1288; LG Berlin , Urteil vom 26.05.2011, Az.: 67 S 70/11, u.a. in: Grundeigentum 2011, Seite 1087; AG Frankfurt/Main , Urteil vom 21.07.2017, Az.: 33 C 767/17 (67), u.a. in: MietRB 2017, Seiten 314 f. ).