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   LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12   

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https://dejure.org/2013,26776
LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12 (https://dejure.org/2013,26776)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.08.2013 - 67 S 121/12 (https://dejure.org/2013,26776)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. August 2013 - 67 S 121/12 (https://dejure.org/2013,26776)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteten Mietzinses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietminderungsrecht auch nach Jahren nicht verwirkt; Eigenbedarf für Nutzung als Zweitwohnung

  • rabüro.de

    Zum Vorliegen von Eigenbedarf des Vermieters

  • rechtsklarheit.de PDF
  • kanzleibeier.eu

    Hat der Vermieter Kenntnis von einem Mietmangel, so ist das Mietminderungsrecht des Mieters auch nach 9 Jahren nicht verwirkt

  • RA Kotz

    Kündigung wegen Eigenbedarf zur Begründung einer Zweitwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Eigenbedarf: Nutzung als Zweitwohnung ausreichend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • faz.net (Pressebericht, 06.10.2013)

    Enteignung der Hausbesitzer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietminderung kann auch noch nach neun Jahren möglich sein!

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs (5)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eigenbedarfskündigung: Wunsch nach temporärer Nutzung als Zweitwohnung ausreichend

  • onleihe.de PDF (Pressebericht, 01.10.2013)

    Kurzvisite bei der Tochter // Chefarzt darf Mieterin kündigen, weil er Zweitwohnung braucht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf liegt auch vor, wenn Wohnung als Zweitwohnung gebraucht wird

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung nach neun Jahren: Keine Verwirkung des Mietminderungsrechts bei Kenntnis des Mangels durch Vermieter - Eigenbedarfskündigung bei Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung

Besprechungen u.ä. (3)

  • rechtsklarheit.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung möglich, wenn der Vermieter nur eine Zweitwohnung benötigt

  • jungewelt.de (Pressekommentar, 02.10.2013)

    Menschenrechtler des Tages: Berliner Landgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs: Nutzung als Zweitwohnung ausreichend! (IMR 2014, 10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 360
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

    Auszug aus LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
    Dabei reicht der Wunsch und der Wille allein, die Wohnung für sich oder andere berechtigte Personen zu nutzen, nicht aus; hinzutreten muss ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht und ein nicht übermäßiger Bedarf (vgl. BGH Rechtsentscheid in Mietsachen v. 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87 Rn. 17ff., zit. nach juris; BVerfG Kammerbeschluss v. 19.07.1993 - 1 BvR 501/93 Rn. 13, zit. nach juris; OLG Köln Urteil v. 10.03.2003 - 16 U 72/02, NJOZ 2003, 962, [963], zit. nach beck-online; jew. m. w. N.; Blank/Börstinghaus-Blank, Miete, 3. Aufl., § 573 Rn. 85).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

    Auszug aus LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
    Zum einen war dem Kläger, insbesondere durch den gegen den Bauträger geführten Rechtsstreit die Tatsache des unzureichenden Schallschutzes und die sich daraus ergebende Gebrauchseinschränkung im Einzelnen bekannt, zum anderen genügt der Sachvortrag der Beklagten den vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VIII ZR 125/11 - zitiert nach juris) entwickelten Maßstäben an die Darlegung eines Mangels der Mietsache.
  • BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01

    Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme

    Auszug aus LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
    Die Verwirkung eines Anspruchs setzt voraus, dass zum Ablauf einer gewissen Zeit (Zeitmoment) besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - XII ZR 66/01 in NJW-RR 2003, 727).
  • BVerfG, 11.11.1993 - 1 BvR 696/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
    Zum Schutz des Mieters überprüft werden darf der Erlangungswunsch aber auf seine Ernsthaftigkeit und darauf, ob er missbräuchlich geltend gemacht wird oder der Wohnungswunsch durch eine andere Wohnung des Vermieters befriedigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss v. 19.10.1993 - 1 BvR 25/93, 1 BvR 1620/92 Rn. 21f.; Kammerbeschluss v. 11.11.1993 - 1 BvR 696/93 Rn. 11; jew. zit. nach juris, jew. m. w. N.).
  • OLG Köln, 10.03.2003 - 16 U 72/02

    Eigenbedarf als Kündigungsgrund in einem Fall, in dem die Eltern einer

    Auszug aus LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
    Dabei reicht der Wunsch und der Wille allein, die Wohnung für sich oder andere berechtigte Personen zu nutzen, nicht aus; hinzutreten muss ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht und ein nicht übermäßiger Bedarf (vgl. BGH Rechtsentscheid in Mietsachen v. 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87 Rn. 17ff., zit. nach juris; BVerfG Kammerbeschluss v. 19.07.1993 - 1 BvR 501/93 Rn. 13, zit. nach juris; OLG Köln Urteil v. 10.03.2003 - 16 U 72/02, NJOZ 2003, 962, [963], zit. nach beck-online; jew. m. w. N.; Blank/Börstinghaus-Blank, Miete, 3. Aufl., § 573 Rn. 85).
  • BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 501/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
    Dabei reicht der Wunsch und der Wille allein, die Wohnung für sich oder andere berechtigte Personen zu nutzen, nicht aus; hinzutreten muss ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht und ein nicht übermäßiger Bedarf (vgl. BGH Rechtsentscheid in Mietsachen v. 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87 Rn. 17ff., zit. nach juris; BVerfG Kammerbeschluss v. 19.07.1993 - 1 BvR 501/93 Rn. 13, zit. nach juris; OLG Köln Urteil v. 10.03.2003 - 16 U 72/02, NJOZ 2003, 962, [963], zit. nach beck-online; jew. m. w. N.; Blank/Börstinghaus-Blank, Miete, 3. Aufl., § 573 Rn. 85).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 25/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden die Abweisung von auf Eigenbedarf gestützte

    Auszug aus LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
    Zum Schutz des Mieters überprüft werden darf der Erlangungswunsch aber auf seine Ernsthaftigkeit und darauf, ob er missbräuchlich geltend gemacht wird oder der Wohnungswunsch durch eine andere Wohnung des Vermieters befriedigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss v. 19.10.1993 - 1 BvR 25/93, 1 BvR 1620/92 Rn. 21f.; Kammerbeschluss v. 11.11.1993 - 1 BvR 696/93 Rn. 11; jew. zit. nach juris, jew. m. w. N.).
  • LG Berlin, 04.06.1996 - 65 S 48/96
    Auszug aus LG Berlin, 22.08.2013 - 67 S 121/12
    Insoweit geht die Kammer - anders als die Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin im Urteil vom 4. Juni 1996 (65 S 48/96 in NJW-RR 1997, 74, zitiert nach beck-online) - auch nicht von einem übermäßigen Bedarf des Klägers aus, auch wenn er über ausreichenden Wohnraum in Hannover verfügt.
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