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   LG Berlin, 11.07.2017 - 67 S 129/17   

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https://dejure.org/2017,28749
LG Berlin, 11.07.2017 - 67 S 129/17 (https://dejure.org/2017,28749)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.07.2017 - 67 S 129/17 (https://dejure.org/2017,28749)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 67 S 129/17 (https://dejure.org/2017,28749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 278 S 1 BGB, § 556 Abs 3 S 5 BGB, § 556 Abs 3 S 6 BGB
    Wohnraummiete: Fristwahrung für Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung; Zurechnung von Fehlern des Mieterschutzbundes

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieter muss materielle Einwände gegen Betriebskostenabrechnung innerhalb der Jahresfrist konkretisieren; §§ 556 Abs. 3 BGB

  • mietrechtsiegen.de

    Nebenkostenabrechnung - Einwendungen müssen konkret benannt werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verspätete Einwendungen des Mieterbunds muss sich Mieter zurechnen lassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung: Zurechnung verspäteter und unkonkreter Einwendungen des Mieterbunds

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter muss Einwendungen gegen eine Nebenkostenabrechnung begründen! (IMR 2017, 433)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Wedding - 14 C 41/16
  • LG Berlin, 11.07.2017 - 67 S 129/17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus LG Berlin, 11.07.2017 - 67 S 129/17
    Denn dessen Verschulden ist der Klägerin gemäß § 278 Satz 1 BGB zuzurechnen (vgl. BGH, Urt. v. 25. Oktober 2006 - VIII ZR 102/06, NJW 2007, 428, juris Tz. 21).
  • LG Berlin, 24.05.2016 - 67 S 149/16

    Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislast des Mieters hinsichtlich der

    Auszug aus LG Berlin, 11.07.2017 - 67 S 129/17
    Denn es ist der Mieter, der im Kondiktionsprozess die materielle Unrichtigkeit der Abrechnung und den seiner Auffassung nach zutreffenden Saldo darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen hat, selbst wenn er wie hier einen einfachen Vorbehalt bei Vornahme der Leistung erklärt haben sollte (vgl. Kammer, Beschl. v. 24. Mai 2016 - 67 S 149/16, ZMR 2016, 690, juris Tz. 3, 4).
  • LG Berlin, 17.08.2017 - 67 S 190/17

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Darlegungs- und Beweislastverteilung

    Davon ausgehend kann dahinstehen, ob der Klägerin der behauptete Zahlungsanspruch zumindest teilweise auch deshalb verwehrt ist, weil sie die streitgegenständlichen Einwendungen innerhalb der Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 ZPO nicht hinreichend konkret geltend gemacht hat (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 11. Juli 2017 - 67 S 129/17, BeckRS 2017, 119959 Tz. 3).
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