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Weitere Entscheidungen unten: BFH, 21.04.1970 | Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1971

Rechtsprechung
   EuGH, 16.03.1971 - 67/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1370
EuGH, 16.03.1971 - 67/69 (https://dejure.org/1971,1370)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.1971 - 67/69 (https://dejure.org/1971,1370)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 1971 - 67/69 (https://dejure.org/1971,1370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EGKSV Art. 33; ; EGKSV Art. 40

  • EU-Kommission PDF

    Simet / Kommission

    EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 47
    1 . AUSKUNFT - NACHPRÜFUNGEN - VORNAHME IM AUFTRAG - KEINE DELEGATION VON BEFUGNISSEN - FREIE WAHL DER BEAUFTRAGTEN

  • EU-Kommission

    Simet / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Preisausgleich für eingeführten Schrott; Bestimmung der beitragspflichtigen Zukaufsschrottmenge eines Unternehmens; Festsetzung der Ausgleichsbeträge; Rüge der Verletzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKSV Art. 33; EGKSV Art. 40
    1. AUSKUNFT - NACHPRÜFUNGEN - VORNAHME IM AUFTRAG - KEINE DELEGATION VON BEFUGNISSEN - FREIE WAHL DER BEAUFTRAGTEN

Sonstiges

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.03.1971 - 70/69

    Feram / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.03.1971 - 67/69
    "den vorliegenden Rechtsstreit mit der von der Aktiengesellschaft Acciaieria e Ferriera die Roma (Feram) anhängig gemachten Rechtssache 70/69 zu verbinden".

    Der Gerichtshof hat durch Beschluß vom 8. Juli 1970 die vorliegende Rechtssache wegen Sachzusammenhangs mit der Rechtssache 70/69 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl …

    Noch für den EGKS-Bereich hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, daß der Auftrag, mittels dessen die Hohe Behörde eine Nachprüfung im Sinne des Artikels 47 EGKS-Vertrag vornehmen lässt, keine Übertragung ihrer Befugnisse, sondern deren Ausübung darstellt und daß daher die Form- und Publizitätserfordernisse, denen die Übertragung von Befugnissen unterworfen ist, nicht zu beachten sind: Urteil vom 16. Dezember 1963 in der Rechtssache 18/62 (Barge/Hohe Behörde, Slg. 1963, 561, 595 f.); Urteil vom 16. März 1971 in der Rechtssache 67/69 (Simet/Kommission, Slg. 1971, 197, Randnr. 7); siehe auch das Urteil vom 22. März 1966 in der Rechtssache 30/65 (Macchiorlati Dalmas/Hohe Behörde, Slg. 1966, 49, 80).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.04.1970 - VII B 66/69, VII B 67/69, VII B 66, 67/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,7466
BFH, 21.04.1970 - VII B 66/69, VII B 67/69, VII B 66, 67/69 (https://dejure.org/1970,7466)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1970 - VII B 66/69, VII B 67/69, VII B 66, 67/69 (https://dejure.org/1970,7466)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1970 - VII B 66/69, VII B 67/69, VII B 66, 67/69 (https://dejure.org/1970,7466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Eingangsabgaben - Berechtigtes Interesse - Vorläufiger Rechtsschutz - Freigabe der eingeführten Ware

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 104
  • BStBl II 1970, 572
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.04.1969 - VII B 16/68

    Ernstliche Zweifel - Steuerlicher Verwaltungsakt - Aussetzung der Vollziehung - …

    Auszug aus BFH, 21.04.1970 - VII B 66/69
    Der Grundsatz, daß bei der Erhebung von Eingangsabgaben ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an einem vorläufigen Rechtsschutz in der Regel nicht anerkannt werden kann (Beschluß VII B 16, 46, 53, 56, 57, 69, 126/68 vom 30. April 1969, BFH 96, 8, BStBl II 1969, 528) gilt nicht, soweit solche Abgaben nach der Freigabe der eingeführten Ware nachgefordert werden.

    Allerdings hat der Senat wiederholt zuletzt durch Beschluß VII B 16, 46, 53, 56, 57, 69, 126/68 vom 30. April 1969 (BFH 96, 8, BStBl II 1969, 528) entschieden, daß ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines steuerrechtlichen Verwaltungsaktes für sich allein die Aussetzung der Vollziehung nicht rechtfertigen, wenn besonders schwerwiegende öffentliche Interessen an der alsbaldigen Vollziehung des Verwaltungsaktes bestehen.

  • BFH, 21.04.1970 - VII B 67/69

    Erhebung von Eingangsabgaben - Berechtigtes Interesse - Vorläufiger Rechtsschutz …

    Auszug aus BFH, 21.04.1970 - VII B 66/69
    weitere Verbundverfahren: BFH - 21.04.1970 - AZ: VII B 67/69.
  • BFH, 12.06.1986 - VII B 112/85

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung - Berechtigtes Interesse - …

    Dieser Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nicht, soweit Eingangsabgaben nach der Abfertigung der Waren nachgefordert werden (Beschluß vom 21. April 1970 VII B 66, 67/69, BFHE 99, 104, 106, BStBl II 1970, 572), es sei denn, es werden Eingangsabgaben nachgefordert, die bereits abgewälzt und dann erstattet wurden (Beschluß vom 28. November 1972 VII B 86/71, BFHE 107, 412).
  • BFH, 21.04.1970 - VII B 67/69

    Erhebung von Eingangsabgaben - Berechtigtes Interesse - Vorläufiger Rechtsschutz …

    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 21.04.1970 - AZ: VII B 66/69.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1971 - 67/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,4070
Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1971 - 67/69 (https://dejure.org/1971,4070)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.02.1971 - 67/69 (https://dejure.org/1971,4070)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 1971 - 67/69 (https://dejure.org/1971,4070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Società industriale metallurgica di Napoli (Simet) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EU-Kommission

    Società industriale metallurgica di Napoli (Simet) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.07.1961 - 20/60

    Anforderungen an das Vorliegen eines von der Hohen Behörde zu vertretenden …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1971 - 67/69
    Wesentliches über ihre Beziehungen zur Ausgleichseinrichtung und zur Hohen Behörde der Montangemeinschaft ist im übrigen gleichfalls aus einer Reihe früherer Verfahren (23/59, 16 und 20/60, 9/64 sowie 25 und 26/65) bekannt und braucht daher jetzt nicht im einzelnen geschildert zu werden.

    Diesem Vorbringen hält die Kommission zunächst entgegen, die Beitragssätze der Entscheidung 19/65 seien niedriger als die der Entscheidung 7/63, und die der Entscheidung 7/63 lägen unter der Höhe der in den Entscheidungen 19 und 20/60 fixierten Sätze.

    Wie namentlich in der Rechtssache EuGH 20/60 - Slg. 1961 - hervorgehoben wurde, sind entsprechende Verzögerungen bei der Festlegung der Ausgleichssätze als normale, unvermeidbare Nachteile anzusehen, und es kann angesichts des komplexen Charakters der zu berücksichtigenden Faktoren insbesondere nicht davon die Rede sein, daß die Fristen, in denen die Beitragssätze definiert wurden, das vertretbare Maß überschritten hätten.

    Darüber hinaus ist auch zu betonen, daß im Hinblick auf die Veröffentlichung von Preislisten von einer Verletzung der Grundsätze des Artikels 60 des Montanvertrags jetzt ebensowenig gesprochen werden kann wie in der bereits erwähnten Rechtssache 20/60.

    Dar über hinaus kann aber auch (wie in der Rechtssache 20/60) die Entstehung eines Schadens mit Rücksicht auf die Marktgesetze in Zweifel gezogen und die Feststellung getroffen werden, trotz mancher Ungewißheiten sei es nicht unmöglich gewesen, die Ausgleichsbelastung zu berücksichtigen.

  • EuGH, 16.12.1963 - 18/62

    Frau Emilia Barge, Witwe des Herrn Vittorio Leone gegen Hohe Behörde der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1971 - 67/69
    Derartige Informationen dürfen von der Kommission als Beweise verwertet werden, und es steht den Betroffenen (wie namentlich das Urteil EuGH 18/62 - Slg. 1963, 595 - unterstreicht) lediglich die Möglichkeit offen, die so eruierten Ermittlungen mit entsprechenden Gegenbeweisen zu erschüttern.

    - Sollten die Klägerinnen dagegen gemeint haben, die Freistellung von legiertem Schrott (der offenbar nur in geringem Umfang verbraucht worden ist) sei rechtswidrig gewesen, so müßten sie sich sagen lassen, daß dieses Problem bereits in der Rechtssache 18/62 im Sinne der zulässigen Freistellung gelöst worden ist.

    Der Hinweis auf die Rechtsprechung der Rechtssache 18/62 gilt im übrigen auch für die Freistellung von Schrott, der in integrierten Stahlgießereien verarbeitet wurde.

    - Tatsächlich wurde in der Rechtsprechung nicht nur ganz allgemein festgehalten, es seien an die Begründung genereller Akte andere Anforderungen zu stellen als an die von individuellen Entscheidungen (Rechtssache 18/62).

    Diese Einlassungen dürften ausreichen, zumal auch in der Rechtssache 18/62 entsprechende klägerische Vorwürfe vom Gerichtshof nicht als stichhaltig anerkannt worden sind.

  • EuGH, 22.03.1966 - 30/65

    Macchiorlati Dalmas e Figli / EGKS Hohe Behörde

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1971 - 67/69
    Will man das jedoch nicht tun, so kann auch diesbezüglich auf die frühere Rechtsprechung (Rechtssache EuGH 30/65 - Slg. 1966, 83) verwiesen werden.

    Es läßt sich darüber hinaus namentlich auf die Rechtssache 30/65 verweisen, nach der eine knappe, die wesentlichen Erwägungen wiedergebende Begründung ausreicht, während die Veröffentlichung aller Faktoren, auf denen die Festsetzung der verschiedenen Daten des Ausgleichs beruhte, nicht erforderlich war.

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