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   AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04 - 2 Cs jug   

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https://dejure.org/2005,20961
AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04 - 2 Cs jug (https://dejure.org/2005,20961)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 15.09.2005 - 684 Js 26258/04 - 2 Cs jug (https://dejure.org/2005,20961)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 15. September 2005 - 684 Js 26258/04 - 2 Cs jug (https://dejure.org/2005,20961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herbeiführung eines Rauschzustandes als Gesundheitsschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 100
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04
    Zwar unterfallen eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdungen nicht dem Tatbestand eines Körperverletzungsdelikts, wenn das mit der Gefährdung bewusst eingegangene Risiko sich realisiert, und deshalb derjenige, der lediglich eine eigenverantwortlich bewirkte Selbstgefährdung und Selbstverletzung veranlasst, ermöglicht oder fördert, an einem Geschehen teilnimmt, das als Körperverletzung nicht tatbestandsmäßig ist (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1986, 266, 267; BGH, JR 2001, 246, 247; Wessels/Hettinger, Strafrecht, Besonderer Teil/1, 29. Aufl., Rn. 191).

    Weil er dann kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende, trifft ihn die strafrechtliche Haftung für die sich ergebenden Folgen (vgl. BGHSt 32, 262, 265; BGH, NStZ 1986, 266, 267; BGH, JR 2001, 246, 247; Wessels/Hettinger, Strafrecht, Besonderer Teil/1, 29. Aufl., Rn. 191).

  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99

    Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04
    Zwar unterfallen eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdungen nicht dem Tatbestand eines Körperverletzungsdelikts, wenn das mit der Gefährdung bewusst eingegangene Risiko sich realisiert, und deshalb derjenige, der lediglich eine eigenverantwortlich bewirkte Selbstgefährdung und Selbstverletzung veranlasst, ermöglicht oder fördert, an einem Geschehen teilnimmt, das als Körperverletzung nicht tatbestandsmäßig ist (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1986, 266, 267; BGH, JR 2001, 246, 247; Wessels/Hettinger, Strafrecht, Besonderer Teil/1, 29. Aufl., Rn. 191).

    Weil er dann kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfasst als der sich selbst Gefährdende, trifft ihn die strafrechtliche Haftung für die sich ergebenden Folgen (vgl. BGHSt 32, 262, 265; BGH, NStZ 1986, 266, 267; BGH, JR 2001, 246, 247; Wessels/Hettinger, Strafrecht, Besonderer Teil/1, 29. Aufl., Rn. 191).

  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 422/04

    Fahrlässige Tötung (Bestimmung der Sorgfaltspflicht bzw. Pflichtwidrigkeit im

    Auszug aus AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04
    Pflichtwidrig im Sinne einer fahrlässigen Tatbestandsverwirklichung handelt, wer objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt, die gerade dem Schutz des beeinträchtigten Rechtsguts dient und unmittelbar oder mittelbar eine Rechtsgutsverletzung oder Gefährdung zur Folge hat, die der Täter nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten hätte vorhersehen und vermeiden können (vgl. BGH, NStZ 2005, 446, 447; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 15 Rn. 12).
  • BayObLG, 05.12.1978 - RReg. 1 St 366/78

    Bußgeldbescheid; Aufheben; Verurteilung; Straftat; Handlung

    Auszug aus AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04
    Dagegen konnte der Bußgeldbescheid neben dieser Verurteilung nicht mehr bestehen bleiben, sondern war nach § 86 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 OWiG in dem wegen der Straftat ergehenden Urteil aufzuheben (vgl. BayObLG, NJW 1979, 827).
  • OLG Köln, 09.09.1980 - 1 Ss 611/80

    Maßgeblichkeit der allgemeinen Strafgesetze für die strafrechtliche Verantwortung

    Auszug aus AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04
    Eine Verurteilung durfte insoweit jedoch nicht erfolgen, weil gemäß § 21 Abs. 1 OWiG beim Zusammentreffen einer Straftat mit einer Ordnungswidrigkeit in einer Handlung nur das Strafgesetz anzuwenden ist (vgl. OLG Köln, NJW 1982, 296, 297).
  • BayObLG, 14.02.1997 - 4St RR 4/97

    Ärztliche Überdosierung eines Ersatzmittels bei Medikamentenabhängigen

    Auszug aus AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04
    Er haftet für die Realisierung des Risikos dann als Täter (BayObLG, JZ 1997, 521, 522; Otto, Festschrift für Tröndle, S. 157, 175).
  • BGH, 04.03.1981 - 2 StR 734/80

    Bestechung - Pflichtwidrigkeit - Dienstvorschrift - Pflichtwidrige Handlung -

    Auszug aus AG Saalfeld, 15.09.2005 - 684 Js 26258/04
    Es ist in Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt, dass eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne der §§ 223 Abs. 1, 229 StGB auch in der Herbeiführung eines Rauschzustandes liegen kann (vgl. BGH, NJW 1983, 462; LK-Lilie, StGB, 11. Aufl., § 223 Rn. 14; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 223 Rn. 6; MK StGB-Joecks, § 223 Rn. 29; NK StGB-Paeffgen, 2. Aufl., § 223 Rn. 17).
  • VG Arnsberg, 06.03.2013 - 1 K 2801/11

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes ("Einzelhandel mit Wasserpfeifen und

    vgl. BGH, Urteile vom 4. März 1981 - 2 StR 734/80 -, NJW 1983, 462 = juris Rn. 12, und vom 27. November 1985 - 3 StR 426/85 -, ; NStZ 1986, 266 = juris Rn. 9; Amtsgericht (AG) Saalfeld, Urteil vom 15. September 2005 - 684 Js 26258/04 - 2 Cs jug -, NStZ 2006, 100 = juris Rn. 14, m. w. N.

    vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 426/85 -, ; NStZ 1986, 266 = juris Rn. 10; AG Saalfeld, Urteil vom 15. September 2005 - 684 Js 26258/04 - 2 Cs jug -, NStZ 2006, 100 = juris Rn. 15, m. w. N.

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