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| VK Hessen, 13.05.2011 - 69d-VK-14/2011 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Hessen, 13.05.2011 - 69d-VK-14/2011
- OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 11 Verg 4/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VK Hessen, 25.10.2010 - 69d-VK-24/10
§ 25 Abs. 2 VOL/A ist nur ausnahmsweise drittschützend!
Auszug aus VK Hessen, 13.05.2011 - 69d-VK-14/11
Die Kammer hält an ihrer Ansicht fest (vgl. Beschl. vom 25.10.2010 - 69 d - VK 24/2010), eine grundsätzlich drittschützende Wirkung des Verbots von Unterkostenangeboten zu verneinen (Hinweis auf Art. 55 der Richtlinie 2004/18/EG vom 31.03.2004 - Vergabekoordinierungsrichtlinie).
- VK Südbayern, 08.08.2014 - Z3-3-3194-1-31-06/14
Referenznachweise erfüllen Mindestanforderungen nicht: Bieter ist zwingend …
§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB stellt ausdrücklich auf die Erkennbarkeit eines für gegeben erachteten Vergabefehlers ab, nicht jedoch auf den Zeitpunkt der rechtlichen Bewertung als vergabewidrig und damit auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erkennens (VK Hessen, B. v. 13.05.2011 - Az.: 69 d VK - 14/2011; VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 24.01.- - Az.: 2 VK - 02/13; VK Niedersachsen, B. v. 12.12.2011 - Az.: VgK-52/2011; 1. VK Sachsen, B. v. 02.10.2012 - Az.: 1/SVK/022-12; VK Sachsen-Anhalt, B. v. 08.09.2011 - Az: 1 VK LVwA 49/09 u. 1 VK LVwA 50/09). - OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 11 Verg 4/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion wegen Verstoßes gegen die …
Der Antrag der Beschwerdeführerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Bescheid der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 13.5.2011 (Az.: 69d - VK - 14/2011) bis zur endgültigen Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen. - VK Sachsen, 02.10.2012 - 1/SVK/022-12
Wann ist ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften "erkennbar"?
Allerdings ist zu beachten und dem Vortrag der Antragstellerin ausdrücklich entgegenzuhalten, dass § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB auf die objektive Erkennbarkeit eines für gegeben erachteten Vergabefehlers ab stellt, nicht jedoch auf den Zeitpunkt der rechtlichen Bewertung als vergabewidrig (VK Hessen, B. v. 13.05.2011, 69 d VK - 14/2011; VK Niedersachsen, B. v. 12.12.2011, VgK-52/2011) denn damit würde indirekt auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erkennens abgestellt werden, womit aber die Trennung der unterschiedlichen Tatbestände des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB bzw. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB aufgehoben würde.
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