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| VerfGH Bayern, 26.02.1971 - 69-VI-70 |
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- VerfGH Bayern, 15.07.1955 - 88-VI-54
Auszug aus VerfGH Bayern, 26.02.1971 - 69-VI-70
An seiner davon abweichenden bisherigen Rechtsauffassung (vergleiche VerfGH München 1955-07-15 Vf 88-VI-54 = BYVerfGHE 8, 52-55; VerfGH München 1957-08-01 Vf 4-VI-56 = BYVerfGHE 10, 48-49) hält der VerfGH München nicht mehr fest. - VerfGH Bayern, 01.08.1957 - 4-VI-56
Auszug aus VerfGH Bayern, 26.02.1971 - 69-VI-70
An seiner davon abweichenden bisherigen Rechtsauffassung (vergleiche VerfGH München 1955-07-15 Vf 88-VI-54 = BYVerfGHE 8, 52-55; VerfGH München 1957-08-01 Vf 4-VI-56 = BYVerfGHE 10, 48-49) hält der VerfGH München nicht mehr fest.
- VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach …
An dieser der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ;… Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1997 2 BvN 1/95 -, a.a.O.) zugrunde liegenden Unterscheidung zwischen einer bundesgerichtlichen Bestätigung aufgrund sachlicher Prüfung und dem Abschluß der fachgerichtlichen Ebene durch einen die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluß ist auch dann festzuhalten, wenn sich das Bundesgericht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens mit Fragen beschäftigt hat, die im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verletzung der Landesverfassung ebenfalls eine Rolle spielen (so auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 5. Juli 1984 - Vf. 109-VI-83 - VerfGHE n. F. 37, 89 ; Entscheidung vom 26. Februar 1971 - Vf. 69-VI-70 - VerfGHE n. F. 24, 48 ).
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