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Rechtsprechung
   VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/2003 + 80/2003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17725
VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/2003 + 80/2003 (https://dejure.org/2004,17725)
VK Hessen, Entscheidung vom 09.02.2004 - 69d-VK-79/2003 + 80/2003 (https://dejure.org/2004,17725)
VK Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 69d-VK-79/2003 + 80/2003 (https://dejure.org/2004,17725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss! (IBR 2004, 217)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • VK Hessen, 03.02.2003 - 69d-VK-74/02

    Vergabe reprographischer Dienstleistungen; Anforderungen an die Darlegungspficht …

    Auszug aus VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03
    Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn sich ihre Position durch die gerügten Vorschriften in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und die Entstehung eines Nachteils von vorn herein ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes ­ Beschluss v. 30.03.2000 ­ Az.: VK 2-2/00, S. 11; VK Hessen ­ Beschluss v. 03.02.2003 ­ Az.: 69 d - VK 74/2002).

    In diesem Zusammenhang ist der dem Antragsgegner insoweit eingeräumte Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum ­ lediglich ­ dahingehend zu überprüfen, ob der Antragsgegner sein Ermessen tatsächlich und ordnungsgemäß ausgeübt hat, ob der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt oder ob die Entscheidung durch sachfremde Erwägungen bestimmt worden ist (Vergabekammer Hessen ­ Beschluss v. 03.02.2003 ­ Az.: 69 d VK-74/2002, S. 17).

    Noch lässt der gelegentlich der mündlichen Verhandlung seitens des Antragsgegners überreichte Besprechungsvermerk v. 05.11.2003 eine andere Einschätzung erkennen: Zwar ist der Inhalt dieses Vermerks für die Entscheidung auch insoweit relevant, als er nicht in den Vergabeakten - körperlich ­ enthalten war (dazu: VK Hessen ­ Beschluss v. 03.02.2003 ­ Az.: 69d VK-74/2002).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03
    Dementsprechend gehört auch eine hierauf gerichtete Anordnung zu den Maßnahmen, die die Vergabekammer treffen kann (BGH ­ Beschluss v. 18.02.2003 ­ Az.: X ZB 43/02).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …

    Auszug aus VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03
    In ständiger Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (zuletzt Urteil v. 05.11.2002 ­ Az.: X ZR 232/00, BGHZ 139, S. 259 ff. mit weiteren Nachweisen) herausgestellt, dass es auch dann keinen Kontrahierungszwang für die Vergabestelle gibt, wenn das Verfahren ­ wenngleich in nicht zulässiger Weise - aufgehoben werden kann.
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03
    In ständiger Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (zuletzt Urteil v. 05.11.2002 ­ Az.: X ZR 232/00, BGHZ 139, S. 259 ff. mit weiteren Nachweisen) herausgestellt, dass es auch dann keinen Kontrahierungszwang für die Vergabestelle gibt, wenn das Verfahren ­ wenngleich in nicht zulässiger Weise - aufgehoben werden kann.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …

    Auszug aus VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03
    Unter diesen Voraussetzungen ist die Beigeladene im Sinne des tenorierten Unterliegens allerdings auch kostenerstattungspflichtig (OLG Frankfurt/Main ­ Beschluss vom 16.05.2000 ­ Az: 11 Verg 1/99 - NZBau 2001, S. 101 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

    Auszug aus VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03
    Diese Beurteilung vorzunehmen bleibt dem Antragsgegner als Vergabestelle ­ und nicht der Vergabekammer - vorbehalten, da eine solche Beurteilung subjektiver Elemente beinhaltet (…VK Münster a.a.O.): Die Feststellung, ob ein Bieter zuverlässig ist oder nicht, ist nur ausnahmsweise durch die Vergabenachprüfungsinstanzen zu treffen (OLG Düsseldorf - Beschluss v. 09.04.2003 ­ Az.: Verg 66/02).
  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren …

    Auszug aus VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03
    Das bedeutet, das dem Antragsgegner zumindest die Wahl bleiben muss, den Auftrag zu erteilen oder ­ ggf. gegen Schadenersatz ­ von der Auftragsvergabe Abstand zu nehmen (VK Schleswig-Holstein - Beschluss v. 24.10.2003 ­ Az.: VK-SH 24/03; ausführlich Weyand, ibr-online Kommentar zum Vergaberecht § 114 Ziffer 23.2.2.2.1; VK Arnsberg ­ Beschluss v. 23.01.2003 ­ Az.: VK 2-27/2002; anderer Ansicht wohl BayObLG ­ Beschluss v. 05.11.2002 ­ Az.: Verg 22/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - VK-SH 24/03

    Unzulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03
    Das bedeutet, das dem Antragsgegner zumindest die Wahl bleiben muss, den Auftrag zu erteilen oder ­ ggf. gegen Schadenersatz ­ von der Auftragsvergabe Abstand zu nehmen (VK Schleswig-Holstein - Beschluss v. 24.10.2003 ­ Az.: VK-SH 24/03; ausführlich Weyand, ibr-online Kommentar zum Vergaberecht § 114 Ziffer 23.2.2.2.1; VK Arnsberg ­ Beschluss v. 23.01.2003 ­ Az.: VK 2-27/2002; anderer Ansicht wohl BayObLG ­ Beschluss v. 05.11.2002 ­ Az.: Verg 22/02).
  • VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00

    Herstellung und Lieferung von Münzplättchen für die Prägung von 1- und …

    Auszug aus VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03
    Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn sich ihre Position durch die gerügten Vorschriften in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und die Entstehung eines Nachteils von vorn herein ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes ­ Beschluss v. 30.03.2000 ­ Az.: VK 2-2/00, S. 11; VK Hessen ­ Beschluss v. 03.02.2003 ­ Az.: 69 d - VK 74/2002).
  • VK Münster, 04.12.2003 - VK 21/03

    Umfang der Überprüfung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-79/03
    Für den Fall einer zunächst nach außen dokumentierten und aufgrund zugrunde gelegter Sachgründe schlussgefolgerten Bejahung der Zuverlässigkeit war und ist der Antragsgegner nicht gehindert, im Hinblick auf die Zuverlässigkeit aufgrund einer durch neue Umstände sich verändernden Sachlage eine gegenteilige Entscheidung zu treffen (VK Münster ­ Beschluss v. 01.12.2003 ­ Az.: VK 21/03).
  • VK Sachsen, 25.06.2003 - 1/SVK/051-03

    Schwere Verfehlung: Welche Konsequenzen?

  • VK Arnsberg, 23.01.2003 - VK 2-27/02

    "Aufhebung der Aufhebung"

  • VK Hessen, 19.08.2003 - 69d-VK-30/03
  • VK Hessen, 09.02.2004 - 69d-VK-80/03

    Ermittlungsverfahren nicht ausreichend für Vergabeausschluss!

  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Ermessensspielraum bei Angebotsausschluß wegen schwerer …

    Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 09.02.2004 (Az. 69 d VK 79/2003 und 69 d VK 80/2003) wird zurückgewiesen.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Deshalb ist es ja auch unproblematisch, dass der Auftraggeber in eine erneute Prüfung der Eignung eintritt, wenn die Vergabestelle z. B. von schweren Verfehlungen erst nachträglich erfährt; dann ist der Auftraggeber sogar verpflichtet, die Zuverlässigkeitsprüfung nochmals aufzugreifen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2006, Az.: Verg 21/06; Beschluss vom 18.07.2001, Az.: Verg 16/01; im Ergebnis ebenso VK Hessen, Beschluss vom 09.02.2004, Az.: 69d-VK-79/2003, 69d-VK-80/2003, Beschluss vom 18.04.2002, Az.: 69 d VK-12/2002; VK Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2005, Az.: 1 VK 49/05).
  • VK Hessen, 21.04.2005 - 69d-VK-09/05

    Feststellung einer Mischkalkulation: Anforderungen

    Das bedeutet, dass der Antragsgegnerin zumindest die Wahl bleiben muss, den Auftrag zu erteilen, oder - ggf. gegen Schadenersatz - von der Auftragsvergabe Abstand zu nehmen (Vergabekammer Hessen - Beschluss vom 09.02.2004 - Az.: 69 d VK-79/2003 und 80/2003 m. w. N.).
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