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| VG München, 11.02.2008 - M 6a K 06.2769 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen …
Auszug aus VG München, 11.02.2008 - M 6a K 06.2769
Eine Befreiung aufgrund eines besonderen Härtefalls im Sinne von § 6 Abs. 3 RGebStV ist hier ebenfalls nicht ersichtlich (vgl. hierzu BayVGH vom 16.5.2007, Az. 7 B 06.2642; VG Ansbach vom 8.12.2005, Az. AN 5 K 05.2535). - VG Aachen, 13.12.2006 - 8 K 2445/05
Voraussetzung für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aufgrund einer …
Auszug aus VG München, 11.02.2008 - M 6a K 06.2769
Unter die vorgenannten Vorschrift fallen nicht jegliche Rentenleistungen im Falle des Alters oder bei Erwerbsminderung, sondern alleinLeistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Eine derartige Leistung stellt aber die gesetzliche Rente, die der Kläger nach den vorgelegten Unterlagen nach dem SGB VI von der Landesversicherungsanstalt Oberbayern wegen Erwerbsunfähigkeit erhält, nicht dar (vgl. VG Aachen vom 13.12.2006, Az. 8 K 2445/05). - VG Gelsenkirchen, 03.08.2006 - 14 K 983/06
Auszug aus VG München, 11.02.2008 - M 6a K 06.2769
Ein Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RGebStV, da es insoweit bereits an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (vgl. hierzu: VG Gelsenkirchen vom 3.8.2006, 14 K 983/06; VG Düsseldorf vom 26. April 2006, Az. 27 K 4554/05): Aufgrund des klaren Wortlauts der Vorschrift sowie insbesondere auch im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte und des mit der Neuregelung des Befreiungsrechts vom Gesetzgeber verfolgten Zwecks kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber den Personenkreis der Empfänger einer gesetzlichen Rente ungewollt unberücksichtigt gelassen hat. - VG Düsseldorf, 26.04.2006 - 27 K 4554/05
Auszug aus VG München, 11.02.2008 - M 6a K 06.2769
Ein Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RGebStV, da es insoweit bereits an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (vgl. hierzu: VG Gelsenkirchen vom 3.8.2006, 14 K 983/06; VG Düsseldorf vom 26. April 2006, Az. 27 K 4554/05): Aufgrund des klaren Wortlauts der Vorschrift sowie insbesondere auch im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte und des mit der Neuregelung des Befreiungsrechts vom Gesetzgeber verfolgten Zwecks kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber den Personenkreis der Empfänger einer gesetzlichen Rente ungewollt unberücksichtigt gelassen hat.
- VG München, 29.02.2008 - M 6a K 07.1636
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; hörbehindertes Kleinkind
Gerichtskosten werden in entsprechender Anwendung von § 188 Satz 2 VwGO nicht erhoben (st. Rspr. der Kammer, zuletzt vom 11.2.2008 M 6a K 06.2769; ebenso OVG NRW vom 28.11.2007 16 E 1358/06, OVG RhPf vom 1.2.2008 7 D 11158/07, OVG Sozialhilfe vom 23.7.2007 2 O 18/07; a.A. BayVGH vom 12.2.2008 7 BV 06.2844).
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