Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Oder, 22.08.2002 - 6a T 104/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Berechnung der vergütungsrechtlichen Teilungsmasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 24.07.2002 - 3.2 N 354/98
- LG Frankfurt/Oder, 22.08.2002 - 6a T 104/02
- LG Frankfurt/Oder, 28.08.2002 - 6a T 104/02
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04
Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss
Insoweit liegt es grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Verwalters, vor Erstellung seines Schlussberichts zu prüfen, welche bis zur Schlussverteilung entstehenden Ansprüche werthaltig sind, ob diese realisiert werden können und in welchem Umfang durch sie die Verteilungsmasse erhöht wird (vgl. auch LG Frankfurt/O., Beschl. v. 22.8.2002 - 6a T 104/02, ZInsO 2002, 1028, dazu EWiR 2003, 885 (Keller) ; LG Heilbronn v. 6.5.2005 - 1 T 141/05 St, ZIP 2005, 1187f.). - LG Heilbronn, 06.05.2005 - 1 T 141/05
Konkursverwaltervergütung: Teilungsmasse als Berechnungsgrundlage; …
Ist das Gericht daher der Auffassung, bestimmte Positionen der Schlussrechnung seien nicht oder nicht so wie erfolgt zu berücksichtigen, so darf es an deren Stelle nicht eine eigene Schlussrechnung setzen und diese zur Grundlage der Vergütungsfestsetzung machen, sondern kann die Schlussrechnung nur gegenüber dem Konkursverwalter beanstanden und ihn zur Korrektur auffordern (LG Frankfurt/Oder v. 27.7.1998, ZinsO 1998, 236 und v. 22.8.2002, EWiR 2003, 885 mit zustimmender Anmerkung v. Keller;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren 2. Aufl. 1999 § 1 VergVO Rn 8; Keller, NZI 2004, 465, 473).Aus dieser Regelung ergibt sich, dass eine Berücksichtigung künftiger Massezuflüsse bei der Festsetzung der Vergütung zulässig ist (LG Frankfurt/Oder v. 22.8.2002, EWiR 2003, 885 mit zustimmender Anmerkung v. Keller; Graeber, DZWiR 2002, 519f.).
- LG Heilbronn, 06.05.2005 - 1 T 141/05 St 2
Sofortige Beschwerde einer Konkursverwalterin; Antrag auf Festsetzung der …
Ist das Gericht daher der Auffassung, bestimmte Positionen der Schlussrechnung seien nicht oder nicht so wie erfolgt zu berücksichtigen, so darf es an deren Stelle nicht eine eigene Schlussrechnung setzen und diese zur Grundlage der Vergütungsfestsetzung machen, sondern kann die Schlussrechnung nur gegenüber dem Konkursverwalter beanstanden und ihn zur Korrektur auffordern (LG Frankfurt/Oder v. 27.7.1998, ZinsO 1998, 236 und v. 22.8.2002, EWiR 2003, 885 mit zustimmender Anmerkung v. Keller;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren 2. Aufl. 1999 § 1 VergVO Rn 8; Keller, NZI 2004, 465, 473).Aus dieser Regelung ergibt sich, dass eine Berücksichtigung künftiger Massezuflüsse bei der Festsetzung der Vergütung zulässig ist (LG Frankfurt/Oder v. 22.8.2002, EWiR 2003, 885 mit zustimmender Anmerkung v. Keller; Graeber, DZWiR 2002, 519f.).
- LG Chemnitz, 04.08.2004 - 3 T 1950/03
Anwendbarkeit der Vergütungsverordnung für vor dem 01.01.1999 beantragte …
Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans">6 Abs. 1 InsVV zur Klarstellung geregelt worden (vgl. LG Frankfurt/Oder, DZWIR 2002, 517 ff. ).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Oder, 28.08.2002 - 6a T 104/02 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Durchführung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Anforderungen an die Vergütung eines Gesamtvollstreckungsverwalters
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 24.07.2002 - 3.2 N 354/98
- LG Frankfurt/Oder, 22.08.2002 - 6a T 104/02
- LG Frankfurt/Oder, 28.08.2002 - 6a T 104/02
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