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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94   

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OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94 (https://dejure.org/1995,4114)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.06.1995 - 7 A 12186/94 (https://dejure.org/1995,4114)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94 (https://dejure.org/1995,4114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitglied eines Gemeinderats; Nichtöffentliche Ausschußsitzung; Verschwiegenheit; Geheimhaltungsbedürftigkeit; Datenschutz; Geheimhaltungsinteresse; Konzessionsvertrag mit Stromversorger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 685
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.10.1977 - II ZR 123/76

    Eingliederung der Gelsenberg AG - 17 AktG, Bundesrepublik Deutschland als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94
    Verschwiegenheitspflichten von Aufsichtsratsmitgliedern einer Eigengesellschaft als vom Rat in die gesellschaftlichen Organe entsandten Vertretern dienen vor allem einem Schutz vor Aufopferung privater Aktionäre für ihnen fremde Unternehmensinteressen der öffentlichen Hand (vgl. BGHZ 36, 296, 306; 69, 334, 338; 63, 325, 330).
  • BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88

    Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94
    Einen Grundrechtsschutz für "Betriebsgeheimnisse" einer Eigengesellschaft gibt es nicht (vgl. auch Wächter, Kommunalrecht, S. 560 mit Hinweis auf BVerfG, NJW 1990, 1783).
  • BGH, 29.01.1962 - II ZR 1/61

    Stimmrechtsausschluß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94
    Verschwiegenheitspflichten von Aufsichtsratsmitgliedern einer Eigengesellschaft als vom Rat in die gesellschaftlichen Organe entsandten Vertretern dienen vor allem einem Schutz vor Aufopferung privater Aktionäre für ihnen fremde Unternehmensinteressen der öffentlichen Hand (vgl. BGHZ 36, 296, 306; 69, 334, 338; 63, 325, 330).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94
    Informationsfreiheit und Meinungsfreiheit gewinnen auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 71, 206, 220; vgl. auch E 7, 198, 212; 60, 234, 240) bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheit betreffen, welche die Öffentlichkeit wesentlich berühren.
  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 156/73

    Schweigepflicht der Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94
    Vielmehr kommt es auf die objektive Interessenbewertung im Blick auf das Gemeinwohl an (vgl. dazu die Parallele im Gesellschaftsrecht, bei der die Rechtsprechung des BGH für die Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern auf das Unternehmenswohl als solches abstellt, BGHZ 64, 325, 329 ff.).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 4 B 33.95

    Vorkaufsrecht der Gemeinde im Sanierungsgebiet - Sanierungsvorkaufsrecht -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94
    Es entspricht dem Grundsatz der demokratischen Verfaßtheit der Kommune, daß die wesentlichen Entscheidungen in der Zuständigkeit des gesamten Rates unter Beteiligung der Öffentlichkeit getroffen werden, weil anders eine demokratische Kontrolle und Teilhabe der Bürger nicht gewährleistet wäre (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 15. März 1995, 4 B 33.95).
  • BVerwG, 12.06.1989 - 7 B 123.88

    Gemeinderatsmitglied - Verschwiegenheitspflicht - Meinungsfreiheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94
    Als letzte Möglichkeit ist indessen der Bruch der Verschwiegenheit als rechtmäßig anzuerkennen, weil bei der notwendigen Abwägung zwischen den für die Geheimhaltung sprechenden Belangen einerseits und dem Prinzip der Öffentlichkeitsbeteiligung im demokratisch organisierten Gemeinwesen andererseits auch angesichts des Grundrechts der Meinungsfreiheit des Mandatsträgers (Art. 5 Abs. 1 GG, vgl. dazu BVerwG, NVwZ 1989, 975) die formale Behandlung der Angelegenheit zurückzutreten hat, sofern es wie hier um die Öffentlichkeit wesentlich berührende Fragen geht.
  • VG Düsseldorf, 14.08.2009 - 1 K 6465/08

    Klage eines Ratsmitgliedes der Gemeinde Jüchen gegen Ordnungsgeld erfolglos

    OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94; ähnl.

    Vor dem Bruch der Verschwiegenheitspflicht hätte das Ratsmitglied zunächst anderweitig auf Abhilfe dringen, insbesondere dem Rat Gelegenheit zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes geben und ggf. dann die Rechtsaufsichtsbehörde wegen der drohenden Rechtsverletzung informieren müssen, vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94; ähnl.

  • VGH Bayern, 20.04.2015 - 4 CS 15.381

    Verschwiegenheitspflicht von Gemeinderatsmitgliedern

    Ob von diesem Grundsatz in besonders dringlichen Ausnahmefällen abgesehen werden kann, z. B. wenn irreversible Schädigungen drohen und gerichtlicher Rechtsschutz nicht rechtzeitig erlangt werden kann (vgl. OVG RhPf U.v. 13.6.1995 - NVwZ-RR 1996, 685/687), braucht hier nicht weiter vertieft zu werden.
  • VGH Hessen, 06.11.2008 - 8 A 674/08

    Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Gemeinderatssitzung;

    Zwar befindet sich das Verwaltungsgericht mit dieser Auffassung in Einklang mit der überwiegenden Zahl von Oberverwaltungsgerichten, die sich mit diesem Problem bislang in veröffentlichten Entscheidungen befasst haben (Bayer. VGH, B. vom 29. September 1988 - 4 C 88.1919 -, juris; VGH Baden-Württemberg, U. vom 24. Februar 1992 - 1 S 2242/91 -, DVBl. 1992, 981 = NVwZ-RR 1992, 373 = juris; OVG Rheinland-Pfalz, U. vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94 - NVwZ-RR 1996, 685 = juris).
  • VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11

    Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig

    Damit hat der Gesetzgeber bereits dafür Sorge getragen, dass ein Großteil wichtiger Angelegenheiten im Regelfall nicht ohne Öffentlichkeitsbeteiligung abschließend entschieden werden kann (OVG RP, Urteil vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94 -, NVwZ-RR 1996, 685).
  • VG Sigmaringen, 25.11.2010 - 2 K 2364/08

    Nichtöffentliche Sitzung: Auch rechtswidrige Beschlüsse fallen unter

    Ob einem Ratsmitglied in besonderen Fällen zur Wahrung seiner demokratischen Teilhabe als "ultima ratio" die Preisgabe von Informationen an die Öffentlichkeit zuzugestehen ist (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.06.1995 - 7 A 12186/94 - NVwZ-RR 1996, 685), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • VG Köln, 30.08.2012 - 4 K 4462/11

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen ein Mitglied des Rates der Stadt Pulheim

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13.6.1995 - 7 A 12186/94 -, juris, Rn. 36.

    vgl. zu den genannten Möglichkeiten auch BVerwG, Beschluss vom 12.6.1989 - 7 B 123.88 -, juris, Rn. 4; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13.6.1995 - 7 A 12186/94 -, juris, Rn. 36; OVG NRW, Beschluss vom 23.12.2009 - 15 A 2126/09 , juris, Rn. 25; VG Düsseldorf, Urteil vom 14.8.2009 - 1 K 6465/08 -, juris, Rn. 93 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - 15 A 2126/09

    Öffentlichkeit des Tagesordnungspunkts einer Ratssitzung bei Anwesenheit von

    Ob darüberhinaus ein Recht zur "Flucht in die Öffentlichkeit" in Ausnahmesituationen anerkannt werden kann, etwa weil gerichtlicher Rechtsschutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist, vgl. zu diesem Recht OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 1995 7 A 12186/94 , NVwZ-RR 1996, 685 (686 f.), kann hier dahinstehen.
  • VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03

    Amtsverschwiegenheit; Anhörung; Anhörungspflicht; Ausschluss der Öffentlichkeit;

    Es kann ihm in der Regel angesonnen werden, die Vertraulichkeit zunächst zu wahren, da bei den genannten wichtigen Angelegenheiten die öffentliche Beschlussfassung im Plenum noch aussteht und die Beteiligung des Kreistagsmitglieds an der öffentlichen Debatte noch möglich ist (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94 -, NVwZ-RR 1996, 685 ).

    Das Mitglied des Kommunalparlaments hat jedoch zunächst anderweitig auf Abhilfe zu dringen, insbesondere dem Ausschuss Gelegenheit zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zu geben und ggf. die Aufsichtsbehörde wegen der drohenden Rechtsverletzung zu informieren (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 13. Juni 1995, a.a.O.; vgl. zur Ratssitzung: BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 1989 - 7 B 123.88 -, NVwZ 1989, 975 ; VGH München Urteil vom 23. März 1989, a.a.O.; Behrens, a.a.O., Rdnr. 3).

  • VG München, 08.06.2016 - M 7 K 15.3504

    Ordnungsgeld gegen Gemeinderatsmitglied wegen Verletzung der

    Ebenso wenig ist entscheidungserheblich, ob und unter welchen Voraussetzungen eine "Flucht in die Öffentlichkeit" als rechtmäßig anzuerkennen wäre (ausdrücklich offen gelassen von BayVGH, B. v. 23. März 1988 - 4 B 86.02994 - BayVBl 1989, 81/82 f. und im Nachgang BVerwG, U. v. 12. Juni 1989 - 7 B 123/88 - juris; bejahend OVG RP, B. v. 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94 - juris Rn. 36), da dies jedenfalls nur als ultima ratio in Betracht käme und der Kläger von seinen Handlungsmöglichkeiten nicht einmal ansatzweise Gebrauch gemacht hat.
  • VG München, 15.01.2014 - M 7 K 13.2610

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Stadtrat; Verstoß gegen

    Vorliegend ist nicht entscheidungserheblich, ob (ausdrücklich offen gelassen von BayVGH, B. v. 23. März 1988 - 4 B 86.02994 - BayVBl 1989, 81/82 f. und im Nachgang BVerwG, U. v. 12. Juni 1989 - 7 B 123/88 - juris; bejahend OVG RP, B. v. 13. Juni 1995 - 7 A 12186/94 - juris Rn 36) und unter welchen Voraussetzungen eine "Flucht in die Öffentlichkeit" als rechtmäßig anzuerkennen wäre, da dies jedenfalls nur als ultima ratio in Betracht kommt.
  • VG Gießen, 07.12.2020 - 8 K 2724/19

    Anforderungen an die Beratung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in Sitzungen

  • VG München, 21.11.2012 - M 7 K 12.1189
  • OVG Sachsen, 30.08.2019 - 4 C 12/17

    Verschwiegenheitspflicht; Beratungsunterlagen; Freies Mandat

  • VG Koblenz, 07.03.2017 - 1 K 645/16

    Ratsmitglied muss wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Ordnungsgeld

  • VG Bremen, 21.03.2018 - 1 K 3698/16

    Nicht-Öffentlichkeit einer Beiratssitzung des Waller Stadtteilbeirates -

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