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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1989 - 7 A 40/88   

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https://dejure.org/1989,24086
OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1989 - 7 A 40/88 (https://dejure.org/1989,24086)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.01.1989 - 7 A 40/88 (https://dejure.org/1989,24086)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - 7 A 40/88 (https://dejure.org/1989,24086)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10619/05

    Hundebesitzerin muss für Polizeieinsatz zahlen

    Damit erfasst sie lediglich solche Kosten, die ohne die unmittelbare Ausführung der Maßnahme nicht angefallen wären und sich rechnerisch ohne weiteres von den allgemeinen Sach- und Personalkosten der Verwaltung sondern, also deutlich abgrenzen, lassen (vgl. hierzu bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Januar 1989 - 7 A 40/88.OVG -).
  • VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12

    Gebührenpflicht nach Polizeieinsatz wegen entlaufener Ponys

    Damit erfasst sie lediglich solche Kosten, die ohne die unmittelbare Ausführung der Maßnahme nicht angefallen wären und sich rechnerisch ohne weiteres von den allgemeinen Sach- und Personalkosten der Verwaltung sondern, also deutlich abgrenzen, lassen (vgl. hierzu bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Januar 1989 - 7 A 40/88.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10678/05

    Gebühr für Polizeimaßnahme - Sicherstellung; Verstoß gegen höherrangiges Recht;

    Damit erfasst sie lediglich solche Kosten, die ohne die Sicherstellung nicht angefallen wären und sich rechnerisch ohne weiteres von den allgemeinen Sach- und Personalkosten der Verwaltung sondern, also deutlich abgrenzen lassen (vgl. hierzu bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Januar 1989 - 7 A 40/88.OVG - zu § 6 Abs. 2 PVG).
  • VG Mainz, 17.03.2005 - 1 K 720/04

    Kostenerhebung für die polizeiliche Sicherstellung eines Kfz

    Das hat das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 31. Januar 1989 - Az.: 7 A 40/88 -) für den Kostenerstattungsanspruch nach § 6 Abs. 2 Satz 1 POG entschieden.
  • VG Mainz, 03.03.2005 - 1 K 747/04

    Keine gesonderte Gebühr für unmittelbare Ausführung einer Gefahrenabwehrmaßnahme

    In diesem Zusammenhang hat das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 31. Januar 1989 - Az.: 7 A 40/88 -) rechtsgrundsätzlich ausgeführt, "dass zu den Kosten, die der Polizei "durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme entstehen", dem Wortsinn nach auch solche Auslagen gehören, die durch die unmittelbare Ausführung nur mittelbar verursacht worden sind.
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