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   BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78   

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BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78 (https://dejure.org/1980,18180)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1980 - 7 AZR 445/78 (https://dejure.org/1980,18180)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1980 - 7 AZR 445/78 (https://dejure.org/1980,18180)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78
    Da der Kläger sich subjektiv nicht dazu in der Lage gesehen hat, in dem fraglichen Zeitraum die Kernarbeitszeit einzuhalten, hätte eine Abmahnung keinen Erfolg gehabt (vgl. zur Entbehrlichkeit einer Abmahnung das Urteil des Senats vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - [zu 2 a der Gründe] [demnächst] AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    (z.B. in den Schreiben vom 24. Juni 1975 und vom 29. August 1975), die Kernarbeitszeit einzuhalten, den Anforderungen genügen, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Januar 1980, aaO) an das Vorliegen einer Abmahnung zu stellen sind.

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78
    Bei Pflichtverletzungen, die zu einem Gesamtverhalten zusammen gefaßt werden können, beginnt die Ausschlußfrist mit dem letzten Vorfall, der ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bildet, die zum Anlaß für eine Kündigung genommen werden (vgl. BAG 24, 383 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB 10.
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 27, 209 [213] = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972 [zu II 3 a der Gründe]; BAG AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972 [zu I 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972 [zu II 3 a der Gründe] auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) genügt der Arbeitgeber dann der ihm gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegenden Mitteilungspflicht, wenn er dem Betriebsrat die Gründe angibt, die für seinen Kündigungsentschluß maßgebend sind.
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78
    Ein derartiger Verzichtswille ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 14, 206 [211] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß [zu II der Gründe]; BAG AP Nr. 7 zu § 286 ZPO) nur dann anzuerkennen, wenn das Landesarbeitsgericht durch die Art der Verhandlungsführung nach einer umfangreichen Beweisaufnahme eindeutig zu erkennen gibt, alle Beweisanträge erledigt zu haben, die Partei in einem nachgelassenen Schriftsatz gleichwohl nicht auf einen vor einem längeren Zeitraum gestellten Beweisantrag zurückkommt, sondern nur zum Beweisergebnis Stellung nimmt.
  • BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74

    Krankheit - Anzeigepflicht - Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78
    Das Landesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf das Urteil des Zweiten Senats vom 30. Januar 1976 - 2 AZR 518/74 - (AP Nr. 2 zu § 626 BGB Krankheit) verwiesen, dessen Grundsätze mangels Vergleichbarkeit des Sachverhalts im Streitfall keine Anwendung finden können.
  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78
    Die Revision hat es insoweit unterlassen, eine genaue Fundstelle für den angeblich übergangenen Beweisantritt anzugeben (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 554 ZPO und BAG 12, 328 = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 09.02.1978 - 3 AZR 260/76

    Rechtsstreit - Verhalten einer Partei - Beweisantrag - Beweisaufnahme -

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78
    Ein derartiger Verzichtswille ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 14, 206 [211] = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß [zu II der Gründe]; BAG AP Nr. 7 zu § 286 ZPO) nur dann anzuerkennen, wenn das Landesarbeitsgericht durch die Art der Verhandlungsführung nach einer umfangreichen Beweisaufnahme eindeutig zu erkennen gibt, alle Beweisanträge erledigt zu haben, die Partei in einem nachgelassenen Schriftsatz gleichwohl nicht auf einen vor einem längeren Zeitraum gestellten Beweisantrag zurückkommt, sondern nur zum Beweisergebnis Stellung nimmt.
  • BAG, 19.10.1959 - 2 AZR 60/59

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Materiell-rechtliche Rüge - Verwertung von

    Auszug aus BAG, 27.06.1980 - 7 AZR 445/78
    Die Revision hat es insoweit unterlassen, eine genaue Fundstelle für den angeblich übergangenen Beweisantritt anzugeben (vgl. BAG AP Nr. 4 zu § 554 ZPO und BAG 12, 328 = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    (1) Bei Pflichtverletzungen, die zu einem Gesamtverhalten zusammengefasst werden können, beginnt die Ausschlussfrist erst mit Kenntnis des letzten Vorfalls, der ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bildet, die in ihrer Gesamtheit zum Anlass für eine Kündigung genommen werden (vgl. BAG 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - zu B V der Gründe mwN; 27. Juni 1980 - 7 AZR 445/78 - zu II der Gründe; KR/Fischermeier 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 343 mwN; BeckOK BGB/Fuchs Stand 1. Februar 2017 BGB § 626 Rn. 57; HaKo/Gieseler 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 124; MüKoBGB/Henssler 7. Aufl. § 626 Rn. 308; ErfK/Müller-Glöge/Niemann 17. Aufl. § 626 BGB Rn. 214; Stahlhacke/Preis 11. Aufl. Rn. 801; APS/Vossen 5. Aufl. BGB § 626 Rn. 134) .
  • LAG Hessen, 27.08.2007 - 17 Sa 518/07
    Zutreffend ist zwar, dass im Fall eines sog. Dauergrundes die Besonderheit zu beachten ist, dass fortlaufend neue Tatsachen, die für die Kündigung maßgeblich sind, eintreten (BAG 27. Juni 1980 - 7 AZR 445/78 - n.v., zitiert nach juris).

    Voraussetzung ist, dass die einzelnen Vorgänge in einem derartigen inneren Zusammenhang stehen, dass sie sich wie eine Kette zu einem Gesamtverhalten zusammenfügen lassen ( BAG 10. April 1975 - 2 AZR 113/74 - a.a.O.; BAG 27. Juni 1980 - 7 AZR 445/78 - a.a.O.) .

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 15 TaBV 1/95

    Betriebsrat: Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Bei Pflichtverletzungen, die zu einem Gesamtverhalten zusammengefasst werden können, beginnt die Ausschlussfrist mit dem letzten Vorfall, der ein weiteres Glied in der Kette der Ereignisse bildet, die zum Anlass der Kündigung genommen werden sollen (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 1980 - 7 AZR 445/78 -, n.v.).
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