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   BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79   

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https://dejure.org/1983,17389
BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79 (https://dejure.org/1983,17389)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1983 - 7 AZR 660/79 (https://dejure.org/1983,17389)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1983 - 7 AZR 660/79 (https://dejure.org/1983,17389)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Ein vom Arbeitgeber nach § 630 BGB zu erteilendes Zeugnis muß wahr sein und alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind und an denen ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann (BAG 9, 289, 292 = AP Nr. 1 zu § 73 HGB, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 491/75 - AP Nr. 10 zu § 630 BGB; BGH AP Nr. 10 und Nr. 16 zu § 826 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72

    Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der

    Auszug aus BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Die Prüfung der Frage, ob eine nichttypische Willenserklärung einen eindeutigen Inhalt hat, ist Teil der Tatsachenfeststellung; die Entscheidung des Berufungsgerichts hierzu ist für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB; BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 3 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Die Prüfung der Frage, ob eine nichttypische Willenserklärung einen eindeutigen Inhalt hat, ist Teil der Tatsachenfeststellung; die Entscheidung des Berufungsgerichts hierzu ist für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB; BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 3 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 491/75

    Zeugnis: kein Anspruch auf Nichterwähnung eines Strafverfahrens, welches zur

    Auszug aus BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Ein vom Arbeitgeber nach § 630 BGB zu erteilendes Zeugnis muß wahr sein und alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind und an denen ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann (BAG 9, 289, 292 = AP Nr. 1 zu § 73 HGB, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 491/75 - AP Nr. 10 zu § 630 BGB; BGH AP Nr. 10 und Nr. 16 zu § 826 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Ein Arbeitnehmer kann vielmehr auch dann nach § 628 Abs. 2 BGB Schadenersatz verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis in anderer Weise als durch eine fristlose Kündigung wegen eines Auflösungsverschuldens des Arbeitgebers beendet wurde (vgl. Urteil des Senats vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr, 8 zu § 4 KSchG 1969, zu C I 2 der Gründe m.w.N).
  • BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 720/75

    Zeugnis - Notwendiger Inhalt - Vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    12. August 1976 - 3 AZR 720/75 - AP Nr. 11 zu § 630 BGB m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.1956 - VII Sa 59/56
    Auszug aus BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Die Prüfung der Frage, ob eine nichttypische Willenserklärung einen eindeutigen Inhalt hat, ist Teil der Tatsachenfeststellung; die Entscheidung des Berufungsgerichts hierzu ist für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB; BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 3 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 405/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Regelungsgehalt des § 129 ZPO

    Auszug aus BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Die Vorschrift des § 139 ZPO will lediglich im Interesse einer gerechten und sachgemäßen Entscheidung Vorsorge treffen, daß nicht ein bloßes Versehen oder Übersehen, eine falsche rechtliche Beurteilung des Sachverhalts oder ein in sich unklares Vorbringen den Parteien zum Nachteil gereicht (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO).
  • BAG, 08.10.1975 - 4 AZR 432/74

    Tarifverträge: Anwendungsbereich, Selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Kennzeichnend für das Vorliegen einer Betriebsabteilung sind die folgenden Merkmale: personelle Einheit, organisatorische Abgrenzbarkeit, eigene technische Betriebsmittel und ein - vom übrigen Betrieb - abgrenzbarer Betriebszweck (vgl. BAG Urteil vom 8. Oktober 1975 - 4 AZR 432/74 - AP Nr. 25 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04

    Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

    Dabei darf Unwesentliches verschwiegen werden (BAG 16. März 1983 - 7 AZR 660/79 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen

    Gerade für eine begehrte Aufnahme von bestimmten Stellenbezeichnungen im Zeugnis setzt das einen entsprechend schlüssigen Vortrag voraus (BAG 16.3.1983 - 7 AZR 660/79 - zu I 2 b der Gründe, juris).
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