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   VGH Bayern, 09.08.2011 - 7 B 10.1775   

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https://dejure.org/2011,25428
VGH Bayern, 09.08.2011 - 7 B 10.1775 (https://dejure.org/2011,25428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2011 - 7 B 10.1775 (https://dejure.org/2011,25428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2011 - 7 B 10.1775 (https://dejure.org/2011,25428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Schülerbeförderung; nächstgelegene Schule; offene Ganztagsschule, Nachmittagsbetreuung; nicht-koedukative Realschule; keine Übernahme der Beförderungskosten bei Mitnahme auf dem Arbeitsweg; Vorrang der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel; Nachweis der entstandenen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 6 Abs. 5, Art. 26 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Art. 43 Abs. 2 und 3, Art. 106 Abs. 2 Satz 1, Art. 109 Satz 2 BayEUG, Art. 1 Abs. 1, Abs. 2, Art. 3 Abs. 1 SchKfrG, Art.... 3 Abs. 3 Sätz 2 und 3 BayÖPNVG, Art. 5 Abs. 1 Satz 4, Art. 6 Abs. 6 Satz 2 BayRKG, § 1, § 2 § 3 Abs. 2 und 3 SchBefV, Realschulerrichtungsverordnung, Schulerrichtungsverordnung
    Schulwegkostenrecht: Schulwegkostenübernahme bei nicht-koedukativer Realschule | Schülerbeförderung; Fahrtkosten zur Arbeit; Vorrangige Benutzung öffentlichen Personennahverkehrs; Nächstgelegene Schule; Geringster Beförderungsaufwand; Realschule; Offene und gebundene ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 6 Abs. 5, Art. 26 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Art. 43 Abs. 2 und 3, Art. 106 Abs. 2 Satz 1, Art. 109 Satz 2 BayEUG, Art. 1 Abs. 1, Abs. 2, Art. 3 Abs. 1 SchKfrG, Art.... 3 Abs. 3 Sätz 2 und 3 BayÖPNVG, Art. 5 Abs. 1 Satz 4, Art. 6 Abs. 6 Satz 2 BayRKG, § 1, § 2 § 3 Abs. 2 und 3 SchBefV, Realschulerrichtungsverordnung, Schulerrichtungsverordnung
    Schulwegkostenrecht: Schulwegkostenübernahme bei nicht-koedukativer Realschule | Schülerbeförderung; Fahrtkosten zur Arbeit; Vorrangige Benutzung öffentlichen Personennahverkehrs; Nächstgelegene Schule; Geringster Beförderungsaufwand; Realschule; Offene und gebundene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2880

    Schülerbeförderung; Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2011 - 7 B 10.1775
    Der Senat hat bereits entschieden, dass Schüler kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels haben (BayVGH vom 28.4.2008 Az. 7 ZB 07.1035 RdNr. 11 und vom 5.7.2010 Az. 7 ZB 09.2880 RdNr. 11).
  • VGH Bayern, 28.04.2008 - 7 ZB 07.1035

    Vorlage von Nachweisen für die Kosten der Schülerbeförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2011 - 7 B 10.1775
    Der Senat hat bereits entschieden, dass Schüler kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels haben (BayVGH vom 28.4.2008 Az. 7 ZB 07.1035 RdNr. 11 und vom 5.7.2010 Az. 7 ZB 09.2880 RdNr. 11).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 7 BV 19.1382

    Zum Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung im ÖPNV

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Schüler kein Wahlrecht hinsichtlich des Beförderungsmittels haben (vgl. BayVGH, B.v. 1.4.2020 - 7 ZB 19.1313 - juris Rn. 15; B.v. 9.8.2011 - 7 B 10.1775 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass auch in Fallgestaltungen wie der vorliegenden eine Kostenerstattung nur bei Vorlage entsprechender Belege erfolgen kann (vgl. BayVGH, U.v. 9.8.2011 - 7 B 10.1775 - juris Rn.18).

  • VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905

    Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen

    Davon abgesehen, dass es sich um eine Sollvorschrift handelt, die bei Vorliegen besonderer Gründe auch Raum für eine ablehnende Entscheidung lässt (BayVGH, U.v.9.8.2011 - 7 B 10.1775 -), geht das Gericht davon aus, das die vom Kläger besuchte Bläserklasse der 5. Klasse keine im oben genannten Sinne Abweichung darstellt.
  • VG Regensburg, 12.05.2015 - RO 2 K 14.2015

    Schülerbeförderungskosten, nächstgelegene Schule, pädagogische Eigenheit,

    Dafür spricht auch, dass die Wahrnehmung offener Ganztagsangebote bis zum Inkrafttreten der Änderung nicht als pädagogische Eigenheit erachtet wurden, da die Neuregelung konstitutiven Charakter hatte (LTDrs. 16/4707, S. 3, 8, 52 und 62; vgl. BayVGH, U. v. 9.8.2011 - 7 B 10.1775 - juris).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 7 ZB 12.2357

    Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung

    Dem oder den Erziehungsberechtigten des zu befördernden Schülers steht allerdings kein Wahlrecht bezüglich des Beförderungsmittels zu (BayVGH B.v.28.4.2008 - 7 ZB 07.1035, U.v. 9.8.2011 - 7 B 10.1775).
  • VG München, 10.02.2015 - M 3 K 12.5937

    Berücksichtigung der Zumutbarkeit eines Schulwechsels zum Beginn des

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, lässt die Sollvorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 1 SchBefV zwar bei Vorliegen besonderer Gründe auch Raum für eine ablehnende Entscheidung (BayVGH, U. v. 9.8.2011 - 7 B 10.1775 -).
  • VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg

    Davon abgesehen, dass es sich um eine Sollvorschrift handelt, die bei Vorliegen besonderer Gründe auch Raum für eine ablehnende Entscheidung lässt (BayVGH, U.v.9.8.2011 - 7 B 10.1775 -), geht das Gericht davon aus, das das vom Kläger beschriebene gebundene Ganztagesangebot der ...Realschule nicht in dem Maße von den gebundenen Ganztagesangeboten der Alternativschulen abweicht, dass es eine pädagogische Eigenheit im Sinne des § 2 Abs. 3 S. 1 SchBefV darstellen würde.
  • VGH Bayern, 31.10.2011 - 7 ZB 11.1162

    Schülerbeförderung; nicht-koedukative Realschule; Gründe für die Schulwahl;

    Nur wenn abweichend von dieser Regelvermutung offensichtlich wäre, dass die besonderen pädagogischen Eigenheiten bei der Schulwahl keine Rolle gespielt haben können, wäre anders zu entscheiden (BayVGH vom 9.8.2011 Az. 7 B 10.1775 RdNr. 23).
  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 15.271

    Erstattung der Kosten für die Schulwegbeförderung

    Davon abgesehen, dass es sich um eine Sollvorschrift handelt, die bei Vorliegen besonderer Gründe auch Raum für eine ablehnende Entscheidung lässt (BayVGH, U.v.9.8.2011 - 7 B 10.1775 -), geht das Gericht davon aus, das das vom Kläger beschriebene gebundene Ganztagesangebot des ... Gymnasiums nicht in dem Maße von den gebundenen Ganztagesangeboten des ... Gymnasiums abweicht, dass es eine pädagogische Eigenheit im Sinne des § 2 Abs. 3 S. 1 SchBefV darstellen würde.
  • VG München, 03.02.2015 - M 3 K 13.4583

    Zeitpunkt des Wechsels an eine Schule im Rahmen des Schülerbeförderungsrechts

    Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise erst während des Schulbesuchs eine günstigere Beförderungsmöglichkeit zu einer anderen Schule geschaffen wird; dann müsste sich ein Schüler nicht auf diese nachträglich geschaffene günstigere Beförderungsmöglichkeit zu einer anderen Schule verweisen lassen, sondern könnte die Unzumutbarkeit des Schulwechsels einwenden (BayVGH, vom 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 - Rn 15; ähnlich BayVGH, B. v. 9.8.2011 - 7 B 10.1775 - Rn 25, wo eine Realschule, die mit höherem Beförderungsaufwand zu erreichen war, zunächst monoedukativ und damit nächstgelegen war, für die Jahre nach Wegfall der Monoedukation sollte der Träger zu prüfen haben, ob eine Kostenübernahme in Betracht komme, weil ein Wechsel an eine nähergelegene Realschule nicht zumutbar sei).
  • SG Berlin, 01.06.2012 - S 37 AS 1126/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Bildung und Teilhabe -

    In Anlehnung an den im Schülerbeförderungsrecht geltenden Grundsatz, dass ohnehin anfallende Ausgaben keinen Sonderbedarf auslösen (s. etwa VGH München vom 9.8.2011 - 7 B 10.1775: bei Mitnahme des Kindes im Auto des Elternteils auf dem Weg zur Arbeit gibt keinen Anspruch auf Kostenübernahme), hält die Kammer daher den Einsatz des Regelbedarfsanteils ausnahmsweise für "zumutbar" i.S.v. § 28 Abs. 4 SGB II.
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