Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1976 - VII B 124, 125.75, VII B 124.75, VII B 125.75   

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BVerwG, 21.06.1976 - VII B 124, 125.75, VII B 124.75, VII B 125.75 (https://dejure.org/1976,2011)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1976 - VII B 124, 125.75, VII B 124.75, VII B 125.75 (https://dejure.org/1976,2011)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1976 - VII B 124, 125.75, VII B 124.75, VII B 125.75 (https://dejure.org/1976,2011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Erhebung einer Kurabgabe mit Grundrechten - Erhebung einer Jahrespauschalkurabgabe unabhängig von einer tatsächlichen Aufenthaltsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1977, 244
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1976 - 7 B 124.75
    Dafür, daß ein Zweitwohnungsinhaber die Kuranlagen weniger benutzt als ein Kurgast, wie die Kläger in der Beschwerde vortragen, ist nichts dargetan; auch die Verletzung des bundesrechtlichen Äquivalenzprinzips, die ohnehin nur gegeben ist, wenn ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt (vgl. BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65] [308]), scheidet daher aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Denn, wie bereits dargelegt wurde, ist in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass der Satzungsgeber bei der Erhebung von Abgaben typisieren darf, zumal die Abgabe hier insgesamt keine Höhe erreicht, die auch nur entfernt als unzumutbar bezeichnet werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.06.1976 - VII B 124.75 - juris Rn. 5).
  • VG Sigmaringen, 28.04.2016 - 2 K 4307/14

    Jahreskurtaxe für Inhaber von Dauerstandplätzen auf Campingplätzen ist zulässig

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei der Erhebung von Abgaben typisiert werden darf; dabei liegt eine solche Abstraktion auf das Typische umso näher, wenn die Feststellung, an wie vielen Tagen die einzelnen Abgabepflichtigen sich im Kurgebiet aufhalten, mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und beträchtlichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden wäre und - wie hier - die Abgabe insgesamt keine Höhe erreicht, die auch nur entfernt als unzumutbar bezeichnet werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1976 - VII B 124, 125.75, VII B 124.75, VII B 125.75 -, Rn. 5, juris).

    Kann die Beklagte nach dem oben Gesagten nämlich je Stellplatz davon ausgehen, dass sich pro Saison durchschnittlich zwei Erwachsene an 50 Tagen im Kurgebiet aufhalten werden, dann entfällt von vornherein ein Verstoß gegen Art. 3 GG im Verhältnis zu Kurgästen, deren Abgabe nach dem Tagessatz berechnet wird; denn jedenfalls typischerweise - und die Typisierung ist hier nach dem bereits Ausgeführten zulässig - ist die Kurabgabe gleich hoch (vgl. zu dieser Überlegung BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1976 - VII B 124, 125.75, VII B 124.75, VII B 125.75 -, Rn. 6, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Ihre Befreiung von der Kurabgabenpflicht findet aber ihre sachlich plausible Grundlage einerseits in dem Umstand, daß derartige Einrichtungen in besonderer Weise gerade für Gemeindebesucher und den Fremdenverkehr geschaffen, ausgebaut und unterhalten werden, andererseits die Gemeindebürger bereits über die der Gemeinde zufließenden Anteile der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer sowie die sonstigen gemeindlichen Abgaben an der Finanzierung des Gemeindehaushalts beteiligt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.06.1976 - VII B 124 und 125/75 -, Buchholz 401, 63 Nr. 2 = DÖV 1977, 244, Verfassungsbeschwerde hiergegen zurückgewiesen durch BVerfG, Beschl. v. 21.07.1978 - 2 BvR 767/76 - HessVGH, Beschl. v. 25.02.1986 - 5 TH 1207/85 -, KStZ 1986, 134 = NVwZ 1987, 160 = DÖV 1986, 884; OVG RP, Urt. v. 02.12.1987 10 C 10/87 -, KStZ 1988, 168).

    Bei Heranziehung zu einer Jahreskurabgabe ist es einem Zweitwohnungsinhaber als Abgabenschuldner deshalb verwehrt, im Einzelfall den Nachweis zu führen, er habe sich nur für einen kürzeren Zeitraum in seiner Wohnung aufgehalten (BVerwG, Beschl. v. 21.06.1976 - VII B 124.75 -, KStZ 1976, 171; dasselbe, Beschl. v. 04.01.1980 - VII G 252.79 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.11.1982 - 14 A 58/81 -, Die Gemeinde 1983, 138, m.w.N.; Senatsurteil vom 19.11.1991 - 2 L 203/91 -).

  • VG Oldenburg, 16.12.2010 - 2 A 355/10

    Jahreskurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines Wohnungseigentümers

    Solche pauschalierenden Regelungen, die Zweitwohnungsinhaber und deren Familienangehörige, sofern sie sich im Erhebungszeitraum im Erhebungsgebiet aufgehalten haben, zur Entrichtung eines nicht die tatsächliche, sondern eine wahrscheinliche durchschnittliche Aufenthaltsdauer berücksichtigenden Jahreskurbeitrags verpflichten, werden in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein als zulässig angesehen, und zwar auch dann, wenn im Landeskommunalabgabengesetz eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Erhebung eines Jahreskurbeitrags fehlt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1976 - 7 B 124.75 -, juris, sowie vom 4. Januar 1980 - 7 B 252.79 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf GemSH 1980, 214; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. September 1985 - 14 S 2528/84 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 1986, 37; HessVGH, Beschluss vom 25. Februar 1986 - 5 TH 1207/85 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf KStZ 1986, 134; Lichtenfeld, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: September 2010, § 11 Rn. 41 f.; Rosenzweig/Freese, Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz - Kommentar, Stand Dezember 2009, § 10 Rn. 43; vgl. für Niedersachsen: Nds. OVG, Beschluss vom 27. Dezember 2005 - 9 ME 185/05 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 2006, 95 sowie Beschluss vom 16. Januar 2006 - 9 ME 304/05 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 2006, 116; Beschluss vom 4. Februar 2008 - 9 LA 88/07 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf NdsVBl 2008, 298, mit ausdrücklichem Hinweis darauf, dass die Erhebung eines Jahreskurbeitrags bei Inhabern von Zweitwohnungen auch unter europarechtlichen Vorgaben nicht zu beanstanden ist).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 14 L 259/89

    Kurabgabe; Ordnungsgemäße Kalkulation; Kurabgabepflicht; Bootsliegeplätze

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß gerade bei der Gestaltung der Beitragspflicht von Zweitwohnungsinhabern Typisierungen aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.6.1976 - VII B 124.75 u. VII B 125.75 -, KStZ 1976, 171).
  • VG Oldenburg, 21.01.2010 - 2 A 635/08

    Anerkanntes Gebiet; Erhebungsgebiet; Erstattung; Gebiet; Jahreskurbeitrag;

    Die grundsätzliche Befreiung der Einwohner von der Kurbeitragspflicht wird durch die Erwägung sachlich hinreichend gerechtfertigt, dass bei ihnen im Gegensatz zu den Ortsfremden keine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass sie sich in dem Kurbezirk zur Kur und/oder Erholung aufhielten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1976 - VII B 124.75, VII B 125.75, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf DÖV 1977, 244, KStZ 1976, 171; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. August 1986 - 3 OVG A 46/84 -, V.n.b.).
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