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   BVerwG, 05.02.1992 - 7 B 15.92   

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https://dejure.org/1992,2595
BVerwG, 05.02.1992 - 7 B 15.92 (https://dejure.org/1992,2595)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1992 - 7 B 15.92 (https://dejure.org/1992,2595)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 7 B 15.92 (https://dejure.org/1992,2595)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klagemöglichkeit einer Gemeinde - Rechtsaufsichtliche Beanstandung

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die Klage einer Gemeinde gegen eine Beanstandung durch den Landesdatenschutzbeauftragten ist unzulässig

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 371
  • DÖV 1992, 536
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • VG Köln, 27.05.2015 - 3 K 5625/14

    Bundesregierung muss Nutzung der Air Base Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer sich anschließt, ist anerkannt, dass auch die Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage zur Ausschaltung von Popularklagen eine mögliche Rechtsbeeinträchtigung voraussetzt, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1970 - 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 (199); Beschluss vom 01.09.1976 - 7 B 101.75 - NJW 1977, 118; Urteil vom 17.01.1980 - 7 C 42.78 - BVerwGE 59, 319 (326); Beschluss vom 05.02.1992 - 7 B 15/92 - NVwZ-RR 1992, 371.
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Dasselbe gilt bei einem mit einer Leistungsklage zu verfolgenden sonstigen Verwaltungshandeln (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1970 - 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 und vom 17. Januar 1980 - 7 C 42.78 - BVerwGE 59, 319 sowie Beschluss vom 5. Februar 1992 - 7 B 15.92 - NVwZ-RR 1992, 371), wie es hier mit der vom Kläger mit seinem Hauptantrag begehrten Übertragung des streitgegenständlichen Dienstpostens in Rede steht.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Die Klägerin kann nicht - gemäß der auf allgemeine Leistungsklagen analog anwendbaren Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO (Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 7 C 42.78 - BVerwGE 59, 319 ; Beschluss vom 5. Februar 1992 - BVerwG 7 B 15.92 - DÖV 1992, 536) - geltend machen, durch die Besetzung des Dienstpostens mit einem Soldaten in eigenen Rechten verletzt zu sein.
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