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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1997 - 7 B 2333/97   

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https://dejure.org/1997,16798
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1997 - 7 B 2333/97 (https://dejure.org/1997,16798)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.10.1997 - 7 B 2333/97 (https://dejure.org/1997,16798)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Oktober 1997 - 7 B 2333/97 (https://dejure.org/1997,16798)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gymnastik- und Tanzkurse; Kleingruppe; Separater Umkleideraum; Separater Sanitärraum; Freiberufliche Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10

    Zulässigkeit eines Instituts für Präventionstherapie und Physiotherapie,

    Die Privilegierung erfolgte mit Blick darauf, dass Dienstleistungen von freien Berufen ihrem Herkommen nach regelhaft in allen Wohngebieten angeboten werden und sich wohnartig ausnehmen, das heißt insbesondere keine weitergehenden Anforderungen an die Räumlichkeiten stellen, vgl. zur Wohnartigkeit: OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 7 A 1277/09 -, juris Rn. 4, vom 24. Oktober 1997 - 7 B 2333/97 -, juris Rn. 2 ff., und vom 29. April 1996 - 11 B 748/96 -, BRS 58 Nr. 63 = juris Rn. 5 f.; Bay. VGH, Urteil vom 2. Januar 2008 - 1 BV 04.2737 -, BRS 73 Nr. 81 = juris Rn. 28, und vom Störgrad und der Störempfindlichkeit im Grundsatz in allen Wohngebieten verträglich sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2005 - 5 S 1117/05

    Zulässigkeit von Büroräumen einer "Internetagentur" im allgemeinen Wohngebiet

    Dagegen sind als freien Berufen nicht ähnlich beurteilt worden etwa die zentrale Verwaltung der Angelegenheiten von Lohnsteuerhilfevereinen (BVerwG, Beschl. v. 13.08.1996 - 4 B 154.96 - Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 7 = BRS 58 Nr. 62), ein Pudelsalon (BVerwG, Beschl. v. 26.09.1984 - 4 B 219.84 - BRS 42 Nr. 57), die Abhaltung von Gymnastik- und Tanzkursen für Frauen und Kindern in Kleingruppen (OVG NW, Beschl. v. 24.10.1997 - 7 B 2333/97 - Juris), ein Fahrschulraum (OVG NW, Beschl. v. 29.04.1996 - 11 B 748/96 - BRS 58 Nr. 63) oder auch ein Betrieb zur Herstellung und zum Vertrieb von Software (Nds. OVG, Urt. v. 14.09.1993 - 1 L 35/91 -), dagegen soll eine private Arbeitsvermittlung einem freien Beruf ähnlich sein (OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2002 - 1 LA 2680/01 - GewA 2002, 345).
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