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   BVerwG, 02.10.1991 - 7 B 59.91   

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https://dejure.org/1991,1643
BVerwG, 02.10.1991 - 7 B 59.91 (https://dejure.org/1991,1643)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1991 - 7 B 59.91 (https://dejure.org/1991,1643)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1991 - 7 B 59.91 (https://dejure.org/1991,1643)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentliches Verkehrsinteresse - Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung - Verkehrsbedürfnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PBefG § 13 Abs. 2 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 297
  • NZV 1992, 165
  • DÖV 1992, 533
  • DÖV 1992, 534
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VG Hamburg, 03.03.2005 - 15 K 87/03

    Linienverkehrsgenehmigung für die Durchführung von Stadtrundfahrten - Klage eines

    Sind die drei Regelbeispiele jedoch nicht einschlägig, hat die Straßenverkehrsbehörde zu ermitteln, ob aus ungeschriebenen anderen Gründen die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden können (BVerwG, Urteil vom 16.12.1977, BVerwGE 55, 159 ff., Urteil vom 2.10.1991, NVwZ-RR 1992, 297 f.).

    Bei dieser abwägenden Bewertung kommt der Beklagten ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.7.1989, BVerwGE 82, 260 ff.; Urteil vom 2.10.1991, NVwZ-RR 1992, 297 f.; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, § 13 Rn. 36).

    Er basiert wesentlich darauf, dass diese eine abwägende Bewertung der öffentlichen Verkehrsinteressen zu treffen hat, insbesondere jene Interessen gewichten muss (BVerwG , Urteil vom 28.7.1989, BVerwGE 82, 260 ff.; Urteil vom 2.10.1991, NVwZ-RR 1992, 297 f.), und zwar sowohl vor dem Hintergrund schon in sich widerstreitender öffentlicher Verkehrsbedürfnisse als auch vor dem Hintergrund des Grundrechts der miteinander konkurrierenden Verkehrsunternehmen auf freie Berufsausübung i.S. von Art. 12 Abs. 1 GG.

    Auch wenn der Behörde insoweit ein Prognosespielraum zuzubilligen ist (BVerwG, Urteil vom 2.10.1991, NVwZ-RR 1992, 297 f.; vgl. allgemein Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, § 114 Rn. 37, 37a), so sind die Entscheidungsgrundlagen doch hinreichend exakt zu ermitteln und deshalb auch gerichtlich zumindest auf wissenschaftliche Plausibilität und hinreichende Vollständigkeit überprüfbar.

  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche

    aa) Die in § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a bis c PBefG im Einzelnen benannten Belange sind, wie die dort gewählte Formulierung "insbesondere" zeigt, nicht abschließend (vgl. dazu Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 = juris Rn. 39 und Beschluss vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 7 B 59.91 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 33 = juris Rn. 4); es bleibt damit Raum für weitere in den Buchstaben a bis c nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen.
  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss;

    v. 28.07.1989 - 7 C 39.87-, BVerwGE 82, 260 ; Beschl. v. 02.10.1991 - 7 B 59.91 -, NVwZ-RR 1992, 297f.) Insbesondere für die vom Kläger angesprochene Frage, ob der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln "befriedigend" bedient werden kann, ist dieser Wertungsspielraum offenkundig.
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