Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,835
BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70 (https://dejure.org/1971,835)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1971 - VII B 71.70 (https://dejure.org/1971,835)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1971 - VII B 71.70 (https://dejure.org/1971,835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.12.1965 - II A 62/65
    Auszug aus BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70
    Auch der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 21. Dezember 1965 - II OVG A 62/65 - (DVBl. 1966, 451) kann nicht zur Zulassung der Revision führen.

    Sie stellt nämlich für die Aufhebung einer Prüfungsentscheidung nicht allein darauf ab, ob gegen zwingende Normen verstoßen wurde; im Anschluß an die Ausführungen dahin, daß zwingende Verfahrensvorschriften nicht eingehalten worden seien, heißt es in dem Urteil unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVGE 14, 38) ausdrücklich (vgl. DVBl. 1966, 451 [454]), es lasse sich nicht feststellen, "daß die aufgezeigten Verfahrensfehler auf das Prüfungsergebnis ersichtlich keinen Einfluß gehabt haben können".

  • BVerwG, 28.11.1957 - II C 50.57

    Folgen des Fehlens einer vorgeschriebenen Unterschrift in der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70
    In einem anderen ebenfalls zur Bestallungsordnung für Ärzte ergangenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Fehlen einer Unterschrift in der Prüfungsniederschrift ohne Bedeutung ist, wenn der Prüfungshergang und das Prüfungsergebnis nicht streitig sind (Urteil vom 28. November 1957 - BVerwG II C 50.57 - [BVerwGE 6, 33, 35] unter Hinweis auf den Beschluß vom 11. November 1957 - BVerwG I B 107.57 -).
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII C 27.68

    Rechtmäßigkeit einer schriftlichen Prüfung in der ärztlichen Vorprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70
    In dem Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII C 27.68 - (BVerwGE 32, 179 [182]), in dem der Senat für die Bestallungsordnung 1953 die Unzulässigkeit einer schriftlichen Prüfung in der ärztlichen Vorprüfung feststellte, Ist ein wesentlicher Mangel im Prüfungsverfahren deswegen bejaht, "weil nicht auszuschließen ist, daß der Kläger ohne die schriftliche Prüfung bessere Noten erzielt hätte".
  • BVerwG, 12.05.1961 - VII C 80.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70
    Auch in dem eine Reifeprüfung betreffenden Urteil vom 12. Mai 1961 - BVerwG VII C 80.60 - (NJW 1962, 122 [123 a.E.]) hat der Senat, obwohl der Prüfungsausschuß die Formvorschriften der Prüfungsordnung für das Protokoll einer Schlußberatung nicht beachtet hatte, die Prüfungsentscheidung nicht aufgehoben und hierzu unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung (Urteil vom 13. Mai 1960 - BVerwG VII C 151.59 - [RWS 1960, 88, 90]) ausgeführt, es fehle an jedem Anhaltspunkt dafür, daß die Prüfungsentscheidung in rechtswidriger Weise zum Nachteil hätte beeinflußt werden können.
  • BVerwG, 11.11.1957 - I B 107.57

    Zulassung zum Heilpraktikerberuf nach der Ablegung einer Prüfung vor dem

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70
    In einem anderen ebenfalls zur Bestallungsordnung für Ärzte ergangenen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Fehlen einer Unterschrift in der Prüfungsniederschrift ohne Bedeutung ist, wenn der Prüfungshergang und das Prüfungsergebnis nicht streitig sind (Urteil vom 28. November 1957 - BVerwG II C 50.57 - [BVerwGE 6, 33, 35] unter Hinweis auf den Beschluß vom 11. November 1957 - BVerwG I B 107.57 -).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    a) Ein Verfahrensfehler führt dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung, wenn er wesentlich und sein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen ist (BVerfGE 84, 34 (55); BVerwG, Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    - Auch an diesen Maßgaben ist unverändert festzuhalten, desgleichen daran, dass die Begründungspflicht eine weitere Zweckbestimmung darin findet, dass mit ihr eine Garantie- und Klarstellungsfunktion für den Prüfer verbunden ist, dessen Selbstkontrolle sie in besonderem Maße fördert (Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307 S. 230; ansatzweise bereits Beschluss vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45 S. 39), und die bei Bestimmung von Inhalt und Umfang der gebotenen Begründung im Einzelfall gleichfalls berücksichtigt werden muss.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Greift der Prüfling die Bewertung einzelner Bestandteile der Prüfung an, hier der Arbeit Nr. 8, so führt dies zur Aufhebung des Prüfungsbescheids insgesamt, wenn die Prüferbewertung an einem wesentlichen Rechtsmangel leidet und wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß dieser Fehler Einfluß auf das Gesamtergebnis hat (in diesem Sinne BVerfGE 84, 34, 55; BVerwG, Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45 und Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein Verfahrensfehler im Prüfungsverfahren grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen kann, wenn er wesentlich ist und somit ein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45, stRspr; vgl. auch BVerfGE 84, 34, 55).
  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34, 55) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 91, 262, 270 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92]; Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45) bereits geklärt und daher nicht mehr rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig, daß ein Verfahrensfehler grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führt, wenn er wesentlich ist und sein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann; dies folgt aus § 46 VwVfG und aus dem Grundsatz der Chancengleichheit (vgl. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2 Prüfungsrecht, 3. Aufl. Rn. 284 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2020 - 9 S 149/20

    Verfassungswidrigkeit der Ausbildungs-und Durchführungsordnung für

    Angesichts dessen kann eine fehlerhafte Protokollierung die Prüfungsentscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt in rechtswidriger Weise zum Nachteil des Klägers beeinflusst haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1971 - VII B 71.70 -, juris; Senatsurteil vom 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, juris Rn. 20; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O, Rn. 466).
  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
    Der Senat hat in seinem gleichfalls eine ärztliche Vorprüfung betreffenden Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45) offengelassen, ob es im Prüfungsverfahren Mängel gibt, die in jedem Fall, also auch dann, wenn ein Einfluß auf das Prüfungsergebnis auszuschließen ist, zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung zwingen.
  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740

    Staatliche Kenntnisprüfung gemäß § 37 ÄApprO, Aufhebung der Prüfungsentscheidung,

    Ein im Prüfungsverlauf aufgetretener Verfahrensfehler führt grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung, wenn er wesentlich ist und ein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, B.v. 12.11.1971 - VII B 71.70 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 7 CE 15.2806 - juris Rn. 22).

    Wie bereits oben ausgeführt, führt ein Verfahrensfehler grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung, wenn ein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, B.v. 12.11.1971 - VII B 71.70 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 7 CE 15.2806 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Multiple-choice-Verfahren - Antworten -

    Aus diesem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem anerkannten Rechtsgrundsatz (vgl. BVerwGE 32, 179 ; Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45), den nunmehr auch § 46 VwVfG und die entsprechenden Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder sowie § 42 Satz 1 SGB-VwVf und § 127 AO zum Ausdruck bringen, ergibt sich im vorliegenden Fall, daß die Prüfungsentscheidung Bestand behält; denn der Verfahrensfehler kann sich auf das Prüfungsergebnis nicht ausgewirkt haben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2022 - 4 L 49/21

    Besetzung des Prüfungsausschusses; Pflicht des Prüfers zur vollständigen

    In Anwendung dieser Grundsätze rechtfertigt der festgestellte Fehler die Aufhebung der Prüfungsentscheidung, weil sein Einfluss auf das Ergebnis der Prüfungsentscheidung nicht mit der erforderlichen Gewissheit objektiv ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1971 - VII B 71.70 -, juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, juris Rn. 48; VGH Bayern, Urteil vom 8. September 1999 - 7 B 99.292 -, juris Rn. 31; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, a. a. O. Rn. 488).
  • VG Würzburg, 15.05.2018 - W 1 K 18.89

    Erneute Ablegung der Prüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter

  • OVG Saarland, 19.01.2007 - 3 Y 17/06

    Anforderungen an die Protokollierung einer mündlichen Abiturprüfung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 1 A 457/12

    Auswirkungen eines Fehlers im Beurteilungsverfahren bzgl. Rechtswidrigkeit der

  • VG Köln, 26.10.2021 - 6 K 3114/17
  • BVerwG, 27.04.1977 - 7 B 48.77

    Vorkorrektur durch einen Assistenten - Einfluss des Verfahrensfehlers auf das

  • BVerwG, 02.03.1983 - 7 B 24.82

    Rüge eines Verstoßes gegen Landeshochschulrecht und Prüfungsordnungsrecht -

  • BVerwG, 10.01.1973 - VII CB 47.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • OVG Sachsen, 01.10.2019 - 5 A 272/19

    Vertretungszwang; passiv; Rechtsmittelgegner

  • BVerwG, 21.01.1980 - 7 B 3.80

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision - Bewertung

  • BVerwG, 03.11.1977 - 7 B 90.76

    Aufhebung eines Prüfungsbescheides - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 14.03.1972 - VII CB 47.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Aachen, 23.05.2008 - 1 K 265/08

    Nichtbestehen einer Laufbahnprüfung des nichttechnischen Dienstes; Zulassung zu

  • BVerwG, 29.03.1988 - 7 B 39.88

    Anforderungen an die Geltendmachung von Rechtsmitteln gegen das Nichtbestehen der

  • BVerwG, 18.10.1979 - 7 B 212.79

    Festsetzung sowie Anrechnung der Ausbildungsnote im niedersächsischen

  • BVerwG, 17.04.1973 - VII C 62.72

    Rechtsmittel

  • VG Mainz, 23.06.1982 - 1 K 203/81

    Anfechtung der Prüfungsnote auf den Teil "Praktische Übungen"; Anforderungen an

  • BVerwG, 28.05.1973 - VII B 20.72

    Ausgestaltung der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung einer Prüfungsentscheidung

  • VGH Hessen, 02.10.1973 - II OE 63/73
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht