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   BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00   

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BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00 (https://dejure.org/2000,6301)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2000 - 7 B 87.00 (https://dejure.org/2000,6301)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2000 - 7 B 87.00 (https://dejure.org/2000,6301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Ausschluss der Rückübertragung von Grundstücken nach dem Vermögensgesetz - Restitutionsausschlussgrund der Unmöglichkeit - Revisionsgrund der Divergenz - Verletzung des Anspruchs auf ...

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
    Nach dem Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2 ist eine Unmöglichkeit der Rückübertragung "von der Natur der Sache her" nicht nur in den Fällen tatsächlicher und rechtlicher Unmöglichkeit, sondern auch dann anzunehmen, wenn eine Rückgabe vernünftigerweise nicht in Betracht kommen kann.

    Das Verwaltungsgericht ist von den in dem Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - (a.a.O.) entwickelten Rechtsgrundsätzen ausgegangen.

    Das Verwaltungsgericht hat das rechtliche Gehör dadurch verletzt, dass es den in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag des Bevollmächtigten des Klägers auf Schriftsatznachlass abgelehnt und ihm damit die Möglichkeit verwehrt hat, vor der Verkündung eines Urteils zu den in dem Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - (a.a.O.) entwickelten Grundsätzen und zu ihrer Anwendung auf den in Rede stehenden Fall schriftsätzlich Stellung zu nehmen, um mit entsprechendem Vorbringen die Entscheidungsfindung des Gerichts zu beeinflussen oder sogar eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (§ 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO) zu erreichen.

    Die in dem Urteil des Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - (a.a.O.) entwickelten Grundsätze zur restitutionsrechtlichen Bedeutung eines zu DDR-Zeiten vorgenommenen Eigengrenz-Überbaus waren in dem bisherigen Verfahren auch nicht andeutungsweise erörtert worden.

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
    Dieser Rechtssatz beruht auf der Erwägung, dass bei Anwendbarkeit der §§ 912 ff. BGB im Regelfall keine nennenswerten Nutzungskonflikte zu erwarten sind, weil nach diesen Vorschriften eine Zerschneidung baulicher Funktionseinheiten vermieden wird, indem das Gesetz das Eigentum an dem Überbau dem Eigentümer des Stammgrundstücks zuordnet (vgl. BGHZ 64, 333; 102, 311; 110, 298).

    Zwar tritt die Beschwerde der Annahme des Verwaltungsgerichts, dass ein Stammgrundstück nicht bestimmbar sei, ausdrücklich nicht entgegen, wiewohl sich das Verwaltungsgericht hierbei auf die rechtlichen Gesichtspunkte der Lage und des Umfangs des Gebäudes beschränkt und insbesondere die Frage seiner räumlichen Erschließung durch einen Zugang nicht berücksichtigt hat (vgl. BGHZ 110, 298 ).

  • BGH, 04.12.1987 - V ZR 274/86

    Eigentumsverhältnisse an einem aufstehenden Gebäude bei Teilung eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
    Dieser Rechtssatz beruht auf der Erwägung, dass bei Anwendbarkeit der §§ 912 ff. BGB im Regelfall keine nennenswerten Nutzungskonflikte zu erwarten sind, weil nach diesen Vorschriften eine Zerschneidung baulicher Funktionseinheiten vermieden wird, indem das Gesetz das Eigentum an dem Überbau dem Eigentümer des Stammgrundstücks zuordnet (vgl. BGHZ 64, 333; 102, 311; 110, 298).

    Dessen ungeachtet kann nach den bisherigen tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass selbst ohne ein bestimmbares Stammgrundstück sachenrechtlich eine an den Grundstücksgrenzen orientierte Aufteilung des einheitlichen Baukörpers in selbständig nutzbare Gebäudeteile oder Raumeinheiten möglich war, mithin dem Grundgedanken der Überbauvorschriften, vorhandene Gebäudeeinheiten und wirtschaftliche Werte zu erhalten, statt durch die Bestimmung eines Stammgrundstückes auf diese Weise Rechnung getragen werden konnte (vgl. BGHZ 102, 311).

  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
    Dieser Rechtssatz beruht auf der Erwägung, dass bei Anwendbarkeit der §§ 912 ff. BGB im Regelfall keine nennenswerten Nutzungskonflikte zu erwarten sind, weil nach diesen Vorschriften eine Zerschneidung baulicher Funktionseinheiten vermieden wird, indem das Gesetz das Eigentum an dem Überbau dem Eigentümer des Stammgrundstücks zuordnet (vgl. BGHZ 64, 333; 102, 311; 110, 298).
  • BGH, 12.07.1984 - IX ZR 124/83

    Eigentum an auf fremden Grundstücken errichteten Gebäuden

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
    Das ist der Fall, wenn sich kein die vorhandene Gebäudeeinheit insgesamt tragendes (Stamm-)Grundstück bestimmen lässt; denn unter dieser Voraussetzung löst die eigentumsrechtliche Vertikalteilung des Gebäudes entlang der Grundstücksgrenze (vgl. BGH NJW 1985, 789) typischerweise einen Bedarf an Regelungen aus, die nicht durch das Gesetz vorgegeben und darum hinsichtlich ihrer Erfolgsaussichten regelmäßig ungewiss sind.
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
    Da das Verwaltungsgericht offenbar selbst erst so spät von dem genannten Urteil Kenntnis erlangt hatte, dass es den entsprechenden Hinweis nicht - wie grundsätzlich geboten - bereits geraume Zeit vor dem Verhandlungstermin erteilen konnte, durfte es dem Prozessbevollmächtigten des Klägers auch angesichts des Beschleunigungsgebots nicht zumuten, in demselben Verhandlungstermin abschließend Stellung zu nehmen (vgl. BGH NJW 1999, 2123 ).
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
    Sie verkennt darüber hinaus, dass die eigentumsrechtlichen Probleme des Eigengrenz-Überbaus auf volkseigenem Grund erst durch die Rückübertragung hervorgerufen werden und die schuldrechtlichen Grundsätze auf daraus resultierende Konflikte im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis grundsätzlich unanwendbar sind (vgl. BGHZ 42, 374).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung, ob bei Vorliegen erheblicher Gründe eine Schriftsatzfrist einzuräumen ist, nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Beschleunigung des Verfahrens als auch den Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1995 - BVerwG 9 B 1.95 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 21).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
    Einen den vermeintlichen Divergenzentscheidungen (Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - und vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 70 und 77) widersprechenden Rechtssatz hat es nicht aufgestellt; das folgt schon daraus, dass es seine Entscheidung auf § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG gestützt hat, während die von der Beschwerde angeführten Rechtssätze die Tatbestände des § 5 Abs. 1 VermG betreffen, die den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG nicht abschließend ausschöpfen (vgl. BVerwGE 100, 77 ).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2000 - 7 B 87.00
    Einen den vermeintlichen Divergenzentscheidungen (Urteile vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - und vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 70 und 77) widersprechenden Rechtssatz hat es nicht aufgestellt; das folgt schon daraus, dass es seine Entscheidung auf § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG gestützt hat, während die von der Beschwerde angeführten Rechtssätze die Tatbestände des § 5 Abs. 1 VermG betreffen, die den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG nicht abschließend ausschöpfen (vgl. BVerwGE 100, 77 ).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 9 A 2054/07

    Klage gegen Lkw-Maut erfolgreich

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 2000 7 B 87.00 -, Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 4, und vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 , juris Rn. 62.
  • BVerwG, 09.12.2004 - 7 C 4.04

    Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

    Das ist dann der Fall, wenn die Rückübertragung eine zwischenzeitlich geänderte Nutzung des Vermögenswerts gefährdet und schwerwiegende Konflikte hervorruft, welche dem Grundsatz eines sozialverträglichen Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen zuwiderlaufen, dem das Restitutionsrecht in seiner Gesamtheit verpflichtet ist (Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2; Beschluss vom 1. September 2000 - BVerwG 7 B 87.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 4).

    Dies löst typischerweise einen Bedarf an Regelungen aus, die nicht durch das Gesetz vorgegeben und deren Erfolgsaussichten darum regelmäßig ungewiss sind (Beschluss vom 1. September 2000 - BVerwG 7 B 87.00 - a.a.O.).

    Das Gesetz schließt deshalb eine Rückübertragung in Fällen dieser Art aus, um die Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden, die nach dem Maßstab praktischer Vernunft absehbar sind und einer zügigen Wiederherstellung des Grundstücksverkehrs entgegenstehen (Beschluss vom 1. September 2000 - BVerwG 7 B 87.00 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 8 A 2751/09

    Kölner Umweltzone ist rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 2000 7 B 87.00 -, Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 4, und vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 , juris Rn. 62.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 8 A 2810/04

    Errichtung und Betrieb einer weiteren Windkraftanlage vom Typ Enercon E-66/18.70

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 2000 - 7 B 87.00 -, Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 4, und vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 -, juris Rn. 62.
  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 2158/04

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

    Werden erstmals in der mündlichen Verhandlung neue entscheidungserhebliche Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art vorgetragen, mit denen ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte und deren sofortige Beurteilung nicht ohne weiteres möglich ist, so kann von ihm regelmäßig keine sofortige und umfassende Stellungnahme verlangt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2000 - 7 B 87.00 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 15 A 3909/18

    Anforderungen an eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit hinsichtlich

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 2000 - 7 B 87.00 -, juris Rn. 9, und vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 -, juris Rn. 62; OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 -, juris Rn. 99.
  • VG Berlin, 25.06.2021 - 29 K 130.16
    Dabei ist als Stammgrundstück das Grundstück anzusehen, auf dem sich nach Umfang, Lage und wirtschaftlicher Bedeutung der eindeutig maßgebende Gebäudeteil befindet (BGH, Urteil vom 23. Februar 1990 - V ZR 231/88 -, BGHZ 110, 298 = juris Rn. 16 m.w.N., auf das im Beschluss vom 1. September 2000 - BVerwG 7 B 87.00 -, Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 4 = juris Rn. 11, verwiesen wird).
  • VG Berlin, 17.10.2019 - 13 K 583.17
    Eine Schriftsatzfrist ist nur zu gewähren, wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung auf neue, aus seiner Sicht entscheidungserhebliche Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art hinweist, mit denen ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchte und deren sofortige Beurteilung nicht ohne weiteres möglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. September 2000 - 7 B 87.00 - juris Rn. 9).
  • VG Cottbus, 05.11.2008 - 1 K 1334/06

    Nachweis der Rechtsnachfolge in vermögensrechtlichem Restitutionsverfahren;

    Der Anspruch kann begründet sein, wenn erstmals in der mündlichen Verhandlung auf neue Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art hingewiesen wird, mit denen eine Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte und deren sofortige Beurteilung nicht ohne Weiteres möglich ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 01. September 2000 - BVerwG 7 B 87.00 - juris).
  • VG Augsburg, 14.04.2008 - Au 5 K 06.809

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung von

    Werden erstmals in der mündlichen Verhandlung neue entscheidungserhebliche Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art vorgetragen, mit denen ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte und deren sofortige Beurteilung nicht ohne weiteres möglich ist, so kann von ihm regelmäßig keine sofortige und umfassende Stellungnahme verlangt werden (BVerwG vom 1.9.2000 Az. 7 B 87.00).
  • BVerwG, 21.09.2007 - 8 B 34.07

    Zulassung der Revision bei Stützung der Entscheidung der Vorinstanz auf mehrere

  • BVerwG, 25.06.2009 - 8 B 40.09

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im

  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 1182/05

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2012 - 2 N 84.09

    Präjudizielle Wirkung eines Urteils

  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 4 ZB 16.1479

    Rechtliches Gehör bei Sachverständigengutachten über Einwendungen gegen einzelne

  • VG München, 02.04.2009 - M 10 K 08.214

    Bindungswirkung bei einer Zusicherung; wesentlicher Entscheidungszeitpunkt bei

  • VG Minden, 20.08.2012 - 2 K 4/11

    Anordnungen zur Kälberhaltung sind rechtswidrig

  • VG Berlin, 30.01.2012 - 29 K 262.11

    Widerspruch gegen Grundstücksverkehrsgenehmigung

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