Rechtsprechung
ArbG Magdeburg, 28.08.2013 - 7 BV 14/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 28.08.2013 - 7 BV 14/13
- LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13
- BAG, 19.12.2017 - 1 ABR 32/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13
Mitbestimmung des Betriebsrats bei automatischem Namensabgleich - …
Die Beschwerden des zu 1. beteiligten Gesamtbetriebsrats und des zu 2. beteiligten Betriebsrates der I G GmbH gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 28. August 2013 - 7 BV 14/13 HBS - werden zurückgewiesen.Wegen des erstinstanzlich zugrunde gelegten Sachverhalts und der erstinstanzlich seitens der Beteiligten gestellten Anträge wird auf die Gründe des Beschlusses des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 28. August 2013 - 7 BV 14/13 HBS - unter I. auf den Seiten 2 bis 11 (Bl. 107 - 116 d. A.) Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht Magdeburg hat die Anträge durch den vorgenannten Beschluss vom 28. August 2013 - 7 BV 14/13 HBS - abgewiesen.
Wegen der Begründung dieser Entscheidung wird auf die Seiten 11 bis 18 des vorgenannten Beschlusses des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 28. August 2013 - 7 BV 14/13 HBS - unter II. verwiesen (Bl. 116 - 123 d. A.).
Der zu 2. beteiligte Betriebsrat hat gegen den vorgenannten Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 28. August 2013 - 7 BV 14/13 HBS - mit Schriftsatz vom 09. Dezember 2013 - per Fax beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt eingegangen am Montag, den 09. Dezember 2013 - ebenfalls Beschwerde eingelegt.
Die Beschwerden des zu 1. beteiligten Gesamtbetriebsrats und des zu 2. beteiligten Betriebsrates der I G GmbH gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 28. August 2013 - 7 BV 14/13 HBS - werden zurückgewiesen.
Die vorliegenden Beschwerden des zu 1. beteiligten Gesamtbetriebsrates und des zu 2. beteiligten Betriebsrates der I G GmbH gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 28. August 2013 - 7 BV 14/13 HBS - sind jedoch unbegründet.
Das Arbeitsgericht Magdeburg hat in seinem Beschluss vom 28. August 2013 - 7 BV 14/13 HBS - ausgeführt, es sei örtlich zuständig.
- LAG Nürnberg, 07.04.2014 - 6 Ta 167/13
Streitwert - Gegenstandswert - Zustimmungsantrag zur Einstellung - Vielzahl von …
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 6 Ta 167/13 7 BV 14/13 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg -) Datum: 07.04.2014 Rechtsvorschriften: § 99 BetrVG; § 100 BetrVG Leitsatz: 1. Geht der Streit der Betriebspartner um eine Vielzahl von Einstellungen nach § 99 BetrVG und deren vorläufige Durchführung wegen Dringlichkeit (§ 100 BetrVG), ist eine Absenkung des Regelwertes veranlasst.Die Beschwerden der Beteiligten zu 1.) sowie der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 2.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 06.09.2013, Az. 7 BV 14/13, werden zurückgewiesen.