Rechtsprechung
ArbG Heilbronn, 30.08.2012 - 7 BV 5/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung - pauschale Freistellung - Erforderlichkeitsprüfung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung - pauschale Freistellung - Erforderlichkeitsprüfung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung auf pauschale Freistellung bei Erstreckung deren Zuständigkeit auf einen Betrieb ohne Schwerbehindertenvertretung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freistellungsanspruch einer Vertrauensperson der Gesamtschwerbehindertenvertretung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- Drs-Bund, 16.05.2000 - BT-Drs 14/3372
Auszug aus ArbG Heilbronn, 30.08.2012 - 7 BV 5/12
Die dort vorgesehene Pauschalfreistellung wurde eingeführt durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (vgl. BT-Drucksache 14/3372).In der Begründung zur Änderung des § 26 SchwbG ist ausgeführt, dass eine Erforderlichkeitsprüfung bei Arbeitgebern, die in ihren Betrieben und Dienststellen wenigstens 200 Schwerbehinderte beschäftigen, nicht mehr erfolgen solle, da in diesen Fällen von der Erforderlichkeit auszugehen sei (BT-Drucksache 14/3372 Seite 20).
- LAG Nürnberg, 22.10.2007 - 6 Ta 155/07
Rechtsweg - Schwerbehindertenvertretung - Freistellung
Auszug aus ArbG Heilbronn, 30.08.2012 - 7 BV 5/12
§ 2a Abs. 1 Nr. 3 a) ArbGG ist daher stets entsprechend anwendbar, wenn um Normen im Schwerbehindertenvertretungsrecht gestritten wird, die kollektiven Charakter haben (BAG, Beschluss vom 22.03.2012 - 7 AZB 51/11, Juris; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09, Juris; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 22.10.2007 - 6 Ta 155/07, Juris;… Germelmann, 7. Auflage 2009 § 2 a) ArbGG, Rn. 23 ff). - BAG, 22.03.2012 - 7 AZB 51/11
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - Wirksamkeit der Wahl zur …
Auszug aus ArbG Heilbronn, 30.08.2012 - 7 BV 5/12
§ 2a Abs. 1 Nr. 3 a) ArbGG ist daher stets entsprechend anwendbar, wenn um Normen im Schwerbehindertenvertretungsrecht gestritten wird, die kollektiven Charakter haben (BAG, Beschluss vom 22.03.2012 - 7 AZB 51/11, Juris; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09, Juris; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 22.10.2007 - 6 Ta 155/07, Juris;… Germelmann, 7. Auflage 2009 § 2 a) ArbGG, Rn. 23 ff). - LAG Köln, 19.10.2011 - 3 TaBV 51/11
Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung; Anwendbarkeit der Vorschriften des SGB …
Auszug aus ArbG Heilbronn, 30.08.2012 - 7 BV 5/12
Die einzelnen Absätze der §§ 94 bis 96 SGB IX sind vielmehr unter Berücksichtigung von ihrem Sinn und Zweck zu übertragen (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 19.10.2011 - 3 TaBV 51/11, Juris;… Esser/Isenhardt in: jurisPK-SGB IX, § 97 SGB IX Rn. 4.1). - LAG Sachsen, 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09
Beschlussverfahren bei Streit zwischen Vertrauensperson schwerbehinderter …
Auszug aus ArbG Heilbronn, 30.08.2012 - 7 BV 5/12
§ 2a Abs. 1 Nr. 3 a) ArbGG ist daher stets entsprechend anwendbar, wenn um Normen im Schwerbehindertenvertretungsrecht gestritten wird, die kollektiven Charakter haben (BAG, Beschluss vom 22.03.2012 - 7 AZB 51/11, Juris; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09, Juris; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 22.10.2007 - 6 Ta 155/07, Juris;… Germelmann, 7. Auflage 2009 § 2 a) ArbGG, Rn. 23 ff).