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   AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15   

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https://dejure.org/2016,7801
AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15 (https://dejure.org/2016,7801)
AG Bremen, Entscheidung vom 22.04.2016 - 7 C 288/15 (https://dejure.org/2016,7801)
AG Bremen, Entscheidung vom 22. April 2016 - 7 C 288/15 (https://dejure.org/2016,7801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Ermittlung der notwendigen und erstattungsfähigen Dauer des Nutzungsausfalls

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Entscheidungsfrist für Reparatur oder Ersatzbeschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3238/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

    Auszug aus AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat hierbei eine Sache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fällen stellen kann und deshalb wie ein "Musterprozess" eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2012, 1 BvR 3238/08, 1 BvR 3239/08, BeckRS 2013, 47975; vgl. bereits: BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002, NJW 2002, S. 3029 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 1 U 240/09

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

    Auszug aus AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
    Dies muss hier aber nicht einmal hinterfragt werden (vgl. zur Dauer der Nutzungsentschädigung bei Finanzierungsproblemen hinsichtlich der Ersatzbeschaffung nur: Sanden/Völtz, Sachschadenrecht des Kraftverkehrs, 9.A., RdNr. 314 mwN in Fn: 456; OLG Naumburg, Urt.v. 19.02.2004, NJW 2004, S. 3191 ff.; OLG Düsseldorf, Urt.v. 29.06.2010, BeckRS 2011, 07368, mit sehr ausführlicher Begründung; Landgericht Aachen, Urt.v. 06.02.2013, NZV 2013, S. 452 f.).
  • LG Saarbrücken, 07.06.2011 - 13 S 43/11

    Schadensminderungspflicht nach Verkehrsunfall: Verzögerung einer

    Auszug aus AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
    Der Kläger hat mithin nach dem Vorliegen des schriftlichen Sachverständigengutachtens einen Anspruch auf angemessene Überlegungszeit hinsichtlich der Frage, ob er die Reparatur, die im vorliegenden Fall auch durchaus erheblich ausgefallen wäre, durchführen lässt oder ob er von seiner Dispositionsfreiheit Gebrauch macht und stattdessen ein Ersatzfahrzeug erwirbt (vgl. zu diesem Aspekt hierzu: Landgericht Saarbrücken, Urt.v. 07.06.2011, NZV 2011, S. 497 f.).
  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

    Auszug aus AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
    Dies muss hier aber nicht einmal hinterfragt werden (vgl. zur Dauer der Nutzungsentschädigung bei Finanzierungsproblemen hinsichtlich der Ersatzbeschaffung nur: Sanden/Völtz, Sachschadenrecht des Kraftverkehrs, 9.A., RdNr. 314 mwN in Fn: 456; OLG Naumburg, Urt.v. 19.02.2004, NJW 2004, S. 3191 ff.; OLG Düsseldorf, Urt.v. 29.06.2010, BeckRS 2011, 07368, mit sehr ausführlicher Begründung; Landgericht Aachen, Urt.v. 06.02.2013, NZV 2013, S. 452 f.).
  • LG Aachen, 06.02.2013 - 11 O 189/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall bei Zusammenstoß mit einem stehenden Fahrzeug

    Auszug aus AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
    Dies muss hier aber nicht einmal hinterfragt werden (vgl. zur Dauer der Nutzungsentschädigung bei Finanzierungsproblemen hinsichtlich der Ersatzbeschaffung nur: Sanden/Völtz, Sachschadenrecht des Kraftverkehrs, 9.A., RdNr. 314 mwN in Fn: 456; OLG Naumburg, Urt.v. 19.02.2004, NJW 2004, S. 3191 ff.; OLG Düsseldorf, Urt.v. 29.06.2010, BeckRS 2011, 07368, mit sehr ausführlicher Begründung; Landgericht Aachen, Urt.v. 06.02.2013, NZV 2013, S. 452 f.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat hierbei eine Sache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fällen stellen kann und deshalb wie ein "Musterprozess" eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2012, 1 BvR 3238/08, 1 BvR 3239/08, BeckRS 2013, 47975; vgl. bereits: BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002, NJW 2002, S. 3029 mwN).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

    Auszug aus AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
    Mit der hier tatsächlich erfolgten Ersatzbeschaffung handelt es sich um einen adäquaten Folgeschaden (vgl. hierzu auch: Bundesgerichtshof, Urt.v. 10.03.2009, NJW 2009, S. 1663 f.).
  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
    Ein von der Beklagten bestrittener Nutzungswille ergibt sich bereits aus der vorstehend dargestellten weiteren Entwicklung, wonach der Kläger nach Verkauf des beschädigten Fahrzeugs zeitnah ein Folgefahrzeug erworben hat (vgl. nur: OLG Hamm, NJW-RR 95, 1230; Landgericht Kaiserslautern, DAR 2013, S. 517).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
    Hierbei stellen sowohl die Reparatur des Unfallfahrzeuges als auch die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges jeweils eine Form der Naturalrestitution dar (vgl. grundlegend nur: Bundesgerichtshof, Urt.v. 19.10.1991, NJW 1992, S. 302 ff.) und der Geschädigte hat hier im Rahmen seiner Dispositionsfreiheit ein Wahlrecht.
  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 13 U 167/94

    Haftung bei einstürzendem Carport?

    Auszug aus AG Bremen, 22.04.2016 - 7 C 288/15
    Ein von der Beklagten bestrittener Nutzungswille ergibt sich bereits aus der vorstehend dargestellten weiteren Entwicklung, wonach der Kläger nach Verkauf des beschädigten Fahrzeugs zeitnah ein Folgefahrzeug erworben hat (vgl. nur: OLG Hamm, NJW-RR 95, 1230; Landgericht Kaiserslautern, DAR 2013, S. 517).
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