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   BVerwG, 12.04.1977 - VII C 54.75   

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BVerwG, 12.04.1977 - VII C 54.75 (https://dejure.org/1977,1997)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1977 - VII C 54.75 (https://dejure.org/1977,1997)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1977 - VII C 54.75 (https://dejure.org/1977,1997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Ablegung der ärztlichen Vorprüfung auf Grund eines ohne Zulassung betriebenen Medizinstudiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.10.1976 - 1 BvR 135/75

    Quereinstieg

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1977 - 7 C 54.75
    Demgegenüber kann aber bei der Deutung der Prüfungsvoraussetzungen nicht unberücksichtigt bleiben, daß der Staat als Inhaber des Ausbildungsmonopols nicht genügend Studienplätze anzubieten vermag und das Bundesverfassungsgericht hieraus für die Zuteilung eines freien Studienplatzes in einen höheren Fachsemester schon einmal geschlossen hat, daß es nicht wesentlich sein könne, wo sich der Bewerber die erforderliche Qualifikation verschafft habe (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1976 - 1 BvR 135/75 - [DVBl. 1976, 871, 872 re.Sp.] = NJW 1976, 2339 [BVerfG 13.10.1976 - 1 BvR 135/75]).
  • BVerwG, 03.02.1971 - VI C 27.66

    Widerruf einer Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit - Ausübung einer

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1977 - 7 C 54.75
    Davon geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1971 - BVerwG VI C 27.66 - [Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 33] mit weiteren Nachweisen); es hat dabei darauf hingewiesen, daß der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozeßwirtschaftlichkeit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot befreie, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

    Ob sich der Student die erforderliche Qualifikation als eingeschriebener Student der Medizin oder (teilweise) als externer Teilnehmer an Lehrveranstaltungen des Studiengangs Medizin verschafft hat, ist wie bei einem Absolventen fachnaher Studiengänge mit der Anrechnungsberechtigung aus § 12 Abs. 1 Nr. 1 AppO kapazitätsrechtlich ohne Bedeutung (vgl. BVerfGE 43, 34 [42]; ferner Beschluß des Senats vom 12. April 1977 - BVerwG 7 C 54.75 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 81]).
  • VG Hamburg, 06.05.2013 - 9 E 1560/13

    Anrechnung inländischer Studienzeiten im Fachbereich Zahnmedizin für

    Ob sich der Student die erforderliche Qualifikation als eingeschriebener Student der Medizin oder (teilweise) als externer Teilnehmer an Lehrveranstaltungen des Studiengangs Medizin verschafft hat, ist wie bei einem Absolventen fachnaher Studiengänge mit der Anrechnungsberechtigung aus § 12 Abs. 1 Nr. 1 AppO kapazitätsrechtlich ohne Bedeutung (vgl. BVerfGE 43, 34 (42); ferner Beschluß des Senats vom 12. April 1977 -- BVerwG 7 C 54.75 -- (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 81)).".
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