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   AG Kaiserslautern, 24.08.2007 - 7 C 599/07   

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AG Kaiserslautern, 24.08.2007 - 7 C 599/07 (https://dejure.org/2007,82030)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 24.08.2007 - 7 C 599/07 (https://dejure.org/2007,82030)
AG Kaiserslautern, Entscheidung vom 24. August 2007 - 7 C 599/07 (https://dejure.org/2007,82030)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 24.08.2007 - 7 C 599/07
    Insoweit stellt sich die Rückforderung jedenfalls als nachvertragliche Verletzung des Erlassvertrages dar (vgl. BGH, NJW 2007, 1458 [Rn. 11]).

    Zwar gehört es zum allgemeinen Lebensrisiko mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, besteht jedoch wie dargestellt eine Sonderverbindung, so beurteilt sich die Haftung nach den allgemeinen Voraussetzungen der in Frage kommenden Haftungsnorm (vgl. BGH, NJW 2007, 1458 [Rn. 14]).

  • OLG Rostock, 19.05.2003 - 3 U 143/02

    Auswirkungen auf die Haftung eines zunächst beauftragten Rechtsanwalts durch die

    Auszug aus AG Kaiserslautern, 24.08.2007 - 7 C 599/07
    Für den einzelnen Rechtsanwalt ist die Erfüllung dieser Verpflichtung zur Erbringung einer optimalen Leistung praktisch kaum möglich; die Rechtsprechung hält jedoch den nur theoretisch realisierbaren Anspruch aufrecht (vgl. OLG Rostock, VersR 2004, 739).
  • LG Zweibrücken, 10.02.1998 - 3 S 178/97
    Auszug aus AG Kaiserslautern, 24.08.2007 - 7 C 599/07
    An alledem fehlt es indes bei einem außergerichtlichen Streit (vgl. LG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1105).
  • LG München I, 16.07.2010 - 17 S 1616/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kostenerstattung für die anwaltliche Abwehr

    Insoweit gehört es auch zum allgemeinen Lebensrisiko mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden (BGH, Urt. v. 12.12.2006, VI ZR 224/05, Abs. 14, vgl. auch AG Kaiserslautern, 7 C 599/07, Abs. 13).
  • AG Berlin-Mitte, 08.01.2008 - 5 C 287/07

    Wohnraummiete: Ersatz der Anwaltskosten für die Abwehr eines in Folge eines neuen

    Seitens des Gerichts wird nicht verkannt, dass im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses oder einer sonstigen rechtlichen Sonderverbindung die Geltendmachung einer unberechtigten Forderung eine Pflichtverletzung begründen kann, (vgl. zum Beispiel die Entscheidung des LG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1105 oder AG Kaiserlautern, Urteil vom 24.08.2007, 7 C 599/07, aus der juris-Datenbank).
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