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   ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20   

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ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20 (https://dejure.org/2020,49672)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20 (https://dejure.org/2020,49672)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 23. September 2020 - 7 Ca 1468/20 (https://dejure.org/2020,49672)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 282/62

    Betriebsrisiko bei Anordnung eines behördlichen Verbots

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    Gleiches gilt jedoch für sonstige Fälle höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände oder Unglücksfälle, die der Arbeitgeber ebenfalls nicht beherrschen kann und in denen er nach der Lehre vom Betriebsrisiko gleichwohl zur Lohnzahlung verpflichtet ist (vgl. BAG, Urteil vom 09.03.1983, 4 AZR 301/80, AP BGB § 615 Betriebsrisiko Nr. 31; BAG, Urteil vom 30.05.1963, 5 AZR 282/62 BeckRS 1963, 00001).

    Das BAG hat im Jahr 1963 darauf abgestellt, ob ein Ereignis vorliegt, welches zwar nicht häufig, aber doch gelegentlich vorkommen kann und vom Arbeitgeber daher in Rechnung gestellt werden kann und muss (BAG, Urteil vom 30.05.1963, 5 AZR 282/62 BeckRS 1963, 00001).

    Dass die ungeminderte Fortzahlung des Lohnes vorliegend den Betrieb der Beklagten zum Erliegen bringen oder doch sein Fortbestehen ernstlich gefährden würde, ist von der Beklagten nicht behauptet worden (vgl. BAG, Urteil vom 28.09.1972, 2 AZR 506/71, NJW 1973, 342; BAG, Urteil vom 30.05.1963, 5 AZR 282/62 BeckRS 1963, 00001).

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 437/99

    Urlaubsentgelt und Rufbereitschaft

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    Zur Feststellung des Arbeitsverdienstes sind die Vergütungsbestandteile zugrunde zu legen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeiträumen erhalten hat (vgl. BAG, Urteil vom 17.01.1991, 8 AZR 644/89, NZA 1991, 778; BAG, Urteil vom 20.6.2000, 9 AZR 437/99, NZA 2001, 625).

    Die von der Klägerin erzielten Nachtzuschläge sowie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeiten sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 20.6.2000, a.a.O.).

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    In all diesen Fällen hat der Arbeitgeber das Betriebsrisiko zu tragen (BAG, Urteil vom 09.03.1983, 4 AZR 301/80, NJW 1983, 2159; BAG, Urteil vom 30.05.1963, 5 AZR 252/62, AP BGB § 615 Betriebsrisiko Nr. 15).

    Gleiches gilt jedoch für sonstige Fälle höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen, Brände oder Unglücksfälle, die der Arbeitgeber ebenfalls nicht beherrschen kann und in denen er nach der Lehre vom Betriebsrisiko gleichwohl zur Lohnzahlung verpflichtet ist (vgl. BAG, Urteil vom 09.03.1983, 4 AZR 301/80, AP BGB § 615 Betriebsrisiko Nr. 31; BAG, Urteil vom 30.05.1963, 5 AZR 282/62 BeckRS 1963, 00001).

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    Die Erfüllung des Urlaubsanspruchs setzt zwei Handlungen voraus, die Befreiung von der Arbeitspflicht durch eine entsprechende, hinreichend bestimmte Freistellungserklärung sowie die Zahlung des Urlaubsentgelts vor dem Urlaubsantritt (vgl. BAG, Urteil vom 16.07.2013, 9 AZR 50/12, BeckRS 2013, 72234).
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    Das Lohnausfallprinzip besagt, dass der Arbeitgeber die Vergütung zu zahlen hat, die der Arbeitnehmer erzielt hätte, wenn er weitergearbeitet hätte (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.2001, 9 AZR 307/00, NJW 2002, 1739).
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    Dies sind insbesondere Schmutzzulagen, Fahrtkosten, Essenszuschüsse, Aufwendungs- und Spesenersatz, oder von Dritten gezahlte Trinkgelder (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2008, 5 AZR 429/07, NZA 2008, 757; LAG Hamburg, Urteil vom 13.02.2008 BeckRS 2008, 56424).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    Der Klägerin stehen nach § 187 Abs. 1 BGB Verzugszinsen ab dem Tag nach Eintritt der Fälligkeit zu (BAG, Urteil vom 13.01.2016, 10 AZR 42/15, NZA 2016, 976; BAG, Urteil vom 08.10.2008, 5 AZR 715/07, NZA 2009, 920).
  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 42/15

    Sonderzahlung - Berechnung des Monatsverdienstes - Alterssicherung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    Der Klägerin stehen nach § 187 Abs. 1 BGB Verzugszinsen ab dem Tag nach Eintritt der Fälligkeit zu (BAG, Urteil vom 13.01.2016, 10 AZR 42/15, NZA 2016, 976; BAG, Urteil vom 08.10.2008, 5 AZR 715/07, NZA 2009, 920).
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 121/13

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    Soweit dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt sich der Zeitpunkt der Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag (BAG, Urteil vom 19.11.2014, 5 AZR 121/13, NZA 2015, 893).
  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Berechnung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
    Zur Feststellung des Arbeitsverdienstes sind die Vergütungsbestandteile zugrunde zu legen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeiträumen erhalten hat (vgl. BAG, Urteil vom 17.01.1991, 8 AZR 644/89, NZA 1991, 778; BAG, Urteil vom 20.6.2000, 9 AZR 437/99, NZA 2001, 625).
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00

    Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung

  • LAG Hamburg, 13.02.2008 - 5 Sa 69/07

    Schadensersatzanspruch - entgangenes Trinkgeld - Verdachtskündigung

  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 506/71

    Betriebsstockung - Strumpffabrik - Betriebsrisiko

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02

    Begriff des Risikos des Arbeitsausfalls in § 615 Satz 3 BGB i. d. F. von Art. 1

  • LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 8 Sa 674/20

    Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

    1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 23.09.2020 - Az.: 7 Ca 1468/20 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung eines Urlaubsentgeltes in Höhe von 1.162,08 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2020 richtet.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 23.09.2020 - Az.: 7 Ca 1468/20 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 366/21

    Betriebsrisiko - Corona bedingte Betriebsschließung

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 23. September 2020 - 7 Ca 1468/20 - teilweise abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 666, 19 Euro brutto (Vergütung wegen Annahmeverzugs) nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Mai 2020 zu zahlen.
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