Rechtsprechung
ArbG Mainz, 21.01.2016 - 7 Ca 417/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 12.02.2015 - 7 Ca 417/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
- ArbG Mainz, 21.01.2016 - 7 Ca 417/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
Vergütung für geleistete Arbeit - Erfüllung von Vergütungsansprüchen - …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 21. Januar 2016 - 7 Ca 417/14 KH - in Ziff. 1 teilweise abgeändert und der Klarstellung halber insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Rechtsprechung
ArbG Mainz, 12.02.2015 - 7 Ca 417/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 12.02.2015 - 7 Ca 417/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
- ArbG Mainz, 21.01.2016 - 7 Ca 417/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung - …
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 12. Februar 2015 - 7 Ca 417/14 - wird kostenpflichtig mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor insgesamt wie folgt neu gefasst wird:.unter Abänderung des am 12. Februar 2015 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - 7 Ca 417/14 - die Klage hinsichtlich der Bestandsschutzklage abzuweisen.
Rechtsprechung
ArbG Mönchengladbach, 21.05.2014 - 7 Ca 417/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 21.05.2014 - 7 Ca 417/14
- LAG Düsseldorf, 14.01.2015 - 12 Sa 684/14
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 14.01.2015 - 12 Sa 684/14
Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 21.05.2014 - 7 Ca 417/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 21.05.2014 - 7 Ca 417/14 - festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die schriftliche Kündigung des Beklagten vom 23.01.2014, der Klägerin zugegangen am 25.01.2014, nicht aufgelöst wird.