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ArbG Darmstadt, 27.06.2019 - 7 Ga 2/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 27.06.2019 - 7 Ga 2/19
- LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 17.07.2019 - 10 SaGa 738/19
1. Versäumt der Arbeitgeber die Frist zur Reaktion auf einen Antrag auf …
Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Juni 2019 - 7 Ga 2/19 - abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Juni 2019 - 7 Ga 2/19 - abzuändern und der Verfügungsbeklagten aufzugeben, sie als "Marketing Director Luxury DACH" gemäß Arbeitsvertrag vom 29. März 2006 i.V.m. den Vertragsergänzungen vom 20. Juni 2016 und 10. März 2017 mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden, von montags bis freitags zu je 6 Stunden während der verbleibenden Dauer der Elternzeit vom 1. Juli 2019 bis zum 12. März 2020 zu beschäftigen, wobei freitags die Arbeit gemäß der Home-Office-Vereinbarung vom 10. Februar 2017 im Home-Office an ihrem Wohnsitz verrichtet werden kann.