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   VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06.KO, 7 K 1003/06.KO   

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VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06.KO, 7 K 1003/06.KO (https://dejure.org/2007,83137)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.05.2007 - 7 K 1002/06.KO, 7 K 1003/06.KO (https://dejure.org/2007,83137)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 7 K 1002/06.KO, 7 K 1003/06.KO (https://dejure.org/2007,83137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Baubehörden sind nicht verpflichtet Scheinplanungen zu akzeptieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauaufsichtsbehörde muss Scheinplanung nicht akzeptieren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1003/06

    Bauaufsichtsbehörde muss Scheinplanung nicht akzeptieren

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze dieses Verfahrens sowie der Verfahren 7 K 1001/06.KO und 7 K 1003/06.KO, die Gerichtsakte 7 L 18/05.KO sowie 8 Hefte Verwaltungsakten nebst dem Bebauungsplan "Auf F." (3 Ordner und 2 Heftungen); diese Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Denn der Beklagte hat durch den Erlass der Beseitigungsverfügung vom 5. Dezember 2005 (siehe hierzu das Gerichtsverfahren 7 K 1003/06.KO) deutlich gemacht, dass er sich nicht mit dem Vorhandensein dieses Gebäudes abfindet und es im derzeitigen Zustand dulden wird (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom14. September 1992 - 4 C 50/90 -, NVwZ 1993, 985; Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06
    Denn der Beklagte hat durch den Erlass der Beseitigungsverfügung vom 5. Dezember 2005 (siehe hierzu das Gerichtsverfahren 7 K 1003/06.KO) deutlich gemacht, dass er sich nicht mit dem Vorhandensein dieses Gebäudes abfindet und es im derzeitigen Zustand dulden wird (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom14. September 1992 - 4 C 50/90 -, NVwZ 1993, 985; Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (zum Vorstehenden siehe: BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 5/99 -, NVwZ 1999, 1110 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06
    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht die Kammer davon aus, dass Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, dann nicht zur Gesamtnichtigkeit führen, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30/96 -, NVwZ 1997, 896; Beschluss vom 6. April 1993 - 4 NB 43/92 - NVwZ 1994, 272; siehe ferner: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06
    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht die Kammer davon aus, dass Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, dann nicht zur Gesamtnichtigkeit führen, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30/96 -, NVwZ 1997, 896; Beschluss vom 6. April 1993 - 4 NB 43/92 - NVwZ 1994, 272; siehe ferner: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06
    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht die Kammer davon aus, dass Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, dann nicht zur Gesamtnichtigkeit führen, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30/96 -, NVwZ 1997, 896; Beschluss vom 6. April 1993 - 4 NB 43/92 - NVwZ 1994, 272; siehe ferner: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -).
  • VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1001/06

    Bauordnungsrecht: Beurteilung eines zur Genehmigung gestellten Vorhabens; Frage

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze dieses Verfahrens sowie der Verfahren 7 K 1001/06.KO und 7 K 1003/06.KO, die Gerichtsakte 7 L 18/05.KO sowie 8 Hefte Verwaltungsakten nebst dem Bebauungsplan "Auf F." (3 Ordner und 2 Heftungen); diese Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
  • VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1001/06

    Bauordnungsrecht: Beurteilung eines zur Genehmigung gestellten Vorhabens; Frage

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze dieses Verfahrens sowie der Verfahren 7 K 1002/06.KO und 7 K 1003/06.KO, die Gerichtsakte 7 L 18/05.KO sowie 8 Hefte Verwaltungsakten nebst dem Bebauungsplan "Auf F." (3 Ordner und 2 Heftungen); diese Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Denn der Beklagte hat durch den Erlass der Beseitigungsverfügung vom 5. Dezember 2005 (siehe hierzu das Gerichtsverfahren 7 K 1003/06.KO) deutlich gemacht, dass er sich nicht mit dem Vorhandensein dieses Gebäudes abfindet und es im derzeitigen Zustand dulden wird (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom14. September 1992 - 4 C 50/90 -, NVwZ 1993, 985; Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22).

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Rechtsprechung
   VG Mainz, 30.10.2007 - 7 K 1002/06   

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https://dejure.org/2007,43833
VG Mainz, 30.10.2007 - 7 K 1002/06 (https://dejure.org/2007,43833)
VG Mainz, Entscheidung vom 30.10.2007 - 7 K 1002/06 (https://dejure.org/2007,43833)
VG Mainz, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 7 K 1002/06 (https://dejure.org/2007,43833)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 6 E 11203/07

    Kosten; Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 30. Oktober 2007 - 7 K 1002/06.MZ - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1003/06.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,83136
VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1003/06.KO (https://dejure.org/2007,83136)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24.05.2007 - 7 K 1003/06.KO (https://dejure.org/2007,83136)
VG Koblenz, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 7 K 1003/06.KO (https://dejure.org/2007,83136)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1001/06

    Bauordnungsrecht: Beurteilung eines zur Genehmigung gestellten Vorhabens; Frage

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1003/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze dieses Verfahrens sowie der Verfahren 7 K 1001/06.KO und 7 K 1002/06.KO, die Gerichtsakte 7 L 18/05.KO sowie 8 Hefte Verwaltungsakten nebst dem Bebauungsplan "Auf F." (3 Ordner und 2 Heftungen); diese Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Dieserhalb wird zur Begründung im Einzelnen auf die Urteile vom gleichen Tage in den Verfahren 7 K 1001/06.KO und 7 K 1002/06.KO Bezug genommen, um Wiederholungen zu vermeiden.

    Diesbezüglich kann zur Vermeidung von Wiederholungen erneut auf die entsprechenden Ausführungen in den Urteilen der Verfahren 7 K 1001/06.KO und 7 K 1002/06.KO Bezug genommen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 7 A 998/99

    Abrißverfügung wegen Nichteinhaltung der Abstandsfläche

    Auszug aus VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1003/06
    Das Gleiche gilt, wenn verschiedene Möglichkeiten denkbar sind, wie die Einhaltung der zulässigen Maße erreicht werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 7 A 998/99 -, juris) und wenn nicht erkennbar ist, welche Gestalt das Bauwerk nach der Verkleinerung haben soll (vgl. VGH Hessen, ESVGH 24, 141).
  • VG Koblenz, 24.05.2007 - 7 K 1002/06

    Abweichung von der vorgeschriebenen Firsthöhe

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze dieses Verfahrens sowie der Verfahren 7 K 1001/06.KO und 7 K 1003/06.KO, die Gerichtsakte 7 L 18/05.KO sowie 8 Hefte Verwaltungsakten nebst dem Bebauungsplan "Auf F." (3 Ordner und 2 Heftungen); diese Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Denn der Beklagte hat durch den Erlass der Beseitigungsverfügung vom 5. Dezember 2005 (siehe hierzu das Gerichtsverfahren 7 K 1003/06.KO) deutlich gemacht, dass er sich nicht mit dem Vorhandensein dieses Gebäudes abfindet und es im derzeitigen Zustand dulden wird (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom14. September 1992 - 4 C 50/90 -, NVwZ 1993, 985; Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22).

  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2012 - 5 K 2807/11

    Klageänderung, Baugebot, Beseitigungsverfügung, Abstandfläche, Giebel,

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 22. September 1992 - 2 R 42/91 -, OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2002 - 10 B 1233/02 -, VG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2007 - 7 K 1003/06.KO - sowie VG Saarland, Urteile vom 17. Februar 2010 - 5 K 1903/08 - und vom 9. Juni 2010 - 5 K 613/09 -, jeweils zitiert nach juris.
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