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   FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13 E   

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https://dejure.org/2013,54188
FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13 E (https://dejure.org/2013,54188)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2013 - 7 K 1301/13 E (https://dejure.org/2013,54188)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2013 - 7 K 1301/13 E (https://dejure.org/2013,54188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung für Fluglärm: Anspruchsverzicht des Grundstückseigentümers als Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG - Stillhalte- und Wohlverhaltenspflichten des Zahlungsempfängers

  • rechtsportal.de

    EStG § 22 Nr. 3
    Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung für Fluglärm: Anspruchsverzicht des Grundstückseigentümers als Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG - Stillhalte- und Wohlverhaltenspflichten des Zahlungsempfängers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung für Fluglärm: Anspruchsverzicht des Grundstückseigentümers als Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG - Stillhalte- und Wohlverhaltenspflichten des Zahlungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.03.2013 - IX R 65/10

    Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Vermögensentschädigung und steuerbarem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13
    Leistung ist hier jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vorgangs sein kann und eine Gegenleistung auslöst (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253, vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, und vom 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085, jeweils m.w.N.).

    Ein Verhalten ist jedoch nur dann als Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG zu erfassen, wenn ihm eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt und es vorrangig keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 2003 IX R 76/99, BFH/NV 2003, 1161 und in BFH/NV 2013, 1085.

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 97/07

    Zahlungen Dritter im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung kein Entgelt für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13
    Nicht erfasst werden dagegen Entgelte aus Veräußerungen oder veräußerungsähnlichen Vorgängen im privaten Bereich, die dafür erbracht werden, dass ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 97/07, BFH/NV 2009, 9, unter II.1.).

    Nicht von der Vorschrift erfasst werden Entgelte aus Veräußerungen oder veräußerungsähnlichen Vorgängen im privaten Bereich, die dafür erbracht werden, dass ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 97/07, BFH/NV 2009, 9, unter II.1.).

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 76/99

    Sonstige Leistung gem. § 22 Nr. 3 EStG , Wettbewerbsverbot

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13
    Ein Verhalten ist jedoch nur dann als Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG zu erfassen, wenn ihm eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt und es vorrangig keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 2003 IX R 76/99, BFH/NV 2003, 1161 und in BFH/NV 2013, 1085.

    Die Steuerbarkeit setzt aber voraus, dass die Stillhalte-, Förder- und Wohlverhaltenspflichten als selbständige Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG zu qualifizieren sind und nicht nur im Hinblick auf den daneben bestehenden Entschädigungscharakter der Zahlung unselbständige "Nebenleistungen" hierzu darstellen, BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 1161 und in BFH/NV 2013, 780.

  • BFH, 19.12.2000 - IX R 96/97

    Keine sonstigen Einkünfte bei Aufgabe eines dinglichen Rechts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13
    Auch das BFH-Urteil vom 19.12.2000 (IX R 96/97, BStBl.II 2001, 391) stehe der Erfassung von Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG hier nicht entgegen.
  • BFH, 12.11.1985 - IX R 183/84

    Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für Rücknahme des Widerspruchs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13
    Der BFH habe bereits mit Urteil vom 12.11.1985 (BStBl. II 1986, 890) entschieden, dass Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen eine Kraftwerksgenehmigung und den Verzicht auf weitere Rechtsbehelfe nach § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerpflichtig seien.
  • FG Düsseldorf, 04.12.1991 - 5 K 549/86
    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13
    Im Gegensatz zum Urteil Finanzgericht Düsseldorf vom 04.12.1991, 5 K 549/86 (EFG 1992, 338) würden hier keine konkret erwarteten Substanzschäden abgegolten.
  • BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13
    Leistung ist hier jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vorgangs sein kann und eine Gegenleistung auslöst (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253, vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, und vom 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 33/07

    Prozesskostenzuschuss als sonstige Leistung - Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13
    Leistung ist hier jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vorgangs sein kann und eine Gegenleistung auslöst (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253, vom 28. November 2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469, und vom 19. März 2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085, jeweils m.w.N.).
  • FG München, 03.03.2004 - 9 K 2400/03

    Entschädigung wegen Verkehrslärmbeeinträchtigung durch Straßenbaumaßnahme;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13
    Im Gegensatz zur hier zu beurteilenden Konstellation habe es sich in dem von den Klägern angeführten Klageverfahren vor dem Finanzgericht München (Urteil vom 03.03.2004, 9 K 2400/03, EFG 2004, 1120) um eine objektiv werthaltige Position gehandelt, da ein unbestrittener Anspruch auf Zahlung bestanden habe.
  • BFH, 18.09.2014 - IX B 9/14

    Wirksamkeit des FG-Urteils bei versehentlicher Zustellung nur der Urteilsformel -

    Im Verfahren 7 K 1301/13 E ist mit der Zustellung eines (unvollständigen) Urteils am 27. November 2013 die Endentscheidung wirksam geworden.

    Über die nach dem endgültigen Obsiegen oder Unterliegen zu verteilenden Kosten des zwischen den Beteiligten anhängigen Rechtsstreits hat das FG in dem Verfahren 7 K 1301/13 E nach erneuter Verhandlung zu entscheiden.

  • FG Köln, 11.06.2015 - 13 K 3023/13

    "Räuberischer Aktionär" erzielt umsatzsteuerpflichtige sonstige Einkünfte

    Grundsätzlich ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung festzustellen, ob neben steuerbaren Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG auch Entschädigungen für einen endgültigen Rechtsverlust vorliegen, denen eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt (vgl. BFH a.a.O.; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 2013 7 K 1301/13 E, juris zu einem Fall mit schwerpunktmäßiger Zahlung einer Entschädigung).
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