Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 24.03.2010 - 7 K 1873/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7298
VG Karlsruhe, 24.03.2010 - 7 K 1873/09 (https://dejure.org/2010,7298)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2010 - 7 K 1873/09 (https://dejure.org/2010,7298)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2010 - 7 K 1873/09 (https://dejure.org/2010,7298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verdacht der Täuschung bei Übereinstimmung mit Musterlösung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung einer Täuschungshandlung bei Übereinstimmungen einer Prüfungsarbeit mit dem amtlichem Lösungsmuster; Anspruch auf Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Musterlösung in der Abiturklausur

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ausschluss von Abiturprüfung 2009 rechtswidrig - Täuschungshandlung nicht feststellbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Täuschungshandlung nicht feststellbar - Ausschluss von Abiturprüfung rechtswidrig - Täuschungshandlung darf nicht nach der Beweisregel des ersten Anscheins angenommen werden

Papierfundstellen

  • NJ 2010, 438
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.03.2010 - 7 K 1873/09
    Anders als z. B. von einem Studenten an einer Universität darf von einem Abiturienten nichts verlangt werden, was er im Unterricht nicht gelernt haben kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.08.1996 - 6 C 3/95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 372).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 15 A 706/82
    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.03.2010 - 7 K 1873/09
    Die Beurteilung, ob ein Täuschungsversuch anzunehmen ist, unterliegt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung (OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 30.08.1985 - 15 A 706/82 -, NVwZ 1986, 851).
  • VG Lüneburg, 08.12.2016 - 6 A 173/15

    Anscheinsbeweis; Gliederung; Prüfervermerk; Repetitor; Subsumtion;

    Nach den Regeln des Anscheinsbeweises kann - auch ohne Klärung der Frage, wie Musterlösungen beschafft wurden - ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins nachgewiesen werden, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (grundlegend BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, BayVBl 1984, 503, juris Rn. 5; dem folgend VG Karlsruhe U. v. 24.03.2010 - 7 K 1873/09 -, juris Rn. 14 ff., OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11 -, NVwZ-RR 2012, 476 ff., juris Rn. 26 ff. m.w.N.): "Typisch ist hier ... die - vom menschlichen Willen unabhängige - Verknüpfung von Grund und Folge eines Geschehens: Die in erheblichem Umfang wörtliche und im Übrigen sinngemäße Wiedergabe der schriftlichen Ausarbeitung einer anderen Person setzt typischerweise voraus, dass der Wiedergebende von dieser Ausarbeitung zuvor Kenntnis erhalten hat.

    Gelingt dies, so obliegt der Prüfungsbehörde der sogenannte Vollbeweis (s. VG Karlsruhe, U. v. 24.03.2010, a.a.O., juris Rn. 14 unter Hinweis auf OVG Bautzen, B. v. 30.04.2003 - 4 B 40/03 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 10 A 11083/11

    Täuschung bei Zweiter juristischer Prüfung nicht nachgewiesen

    Dass die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Täuschungshandlung in einer schriftlichen Prüfung durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden können, wenn sich aufgrund der feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, der Prüfungsteilnehmer habe getäuscht, und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt, entspricht der gefestigten Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1984 - 7 B 109/83 - und VG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2010 - 7 K 1873/09 -, beide Entscheidungen bei juris; sowie Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rdnr. 71).
  • VG Bayreuth, 25.03.2013 - B 3 K 12.206

    Täuschungsversuch; Ansehensbeweis (bejaht); Entkräftung des ersten Anscheins

    Nach den Regeln des Anscheinsbeweises kann indes - auch ohne Klärung der Frage, wie Musterlösungen beschafft wurden - ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (grundlegend BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, BayVBl 1984, 503, juris Rn. 5; dem folgend VG Karlsruhe U. v. 24.03.2010 - 7 K 1873/09 -, juris Rn. 14 ff., OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11 -, NVwZ-RR 2012, 476 ff., juris Rn. 26 ff. m.w.N.): "Typisch ist hier ... die - vom menschlichen Willen unabhängige - Verknüpfung von Grund und Folge eines Geschehens: Die in erheblichem Umfang wörtliche und im Übrigen sinngemäße Wiedergabe der schriftlichen Ausarbeitung einer anderen Person setzt typischerweise voraus, dass der Wiedergebende von dieser Ausarbeitung zuvor Kenntnis erhalten hat.

    Gelingt dies, so obliegt der Prüfungsbehörde der sogenannte Vollbeweis (s. VG Karlsruhe, U. v. 24.03.2010, a.a.O., juris Rn. 14 unter Hinweis auf OVG Bauzen, B. v. 30.04.2003 - 4 B 40/03 - juris).

    Ob Übereinstimmungen in einer Prüfungsarbeit mit dem amtlichen Lösungsmuster zu Lasten des Prüflings die Vermutung einer Täuschungshandlung rechtfertigen, kann nur durch einen umfassenden und einzelfallbezogenen Vergleich festgestellt werden, der den Inhalt der konkret erbrachten Prüfungsleistung sowie Art, Umfang und Detailierungsgrad des Lösungsmusters berücksichtigt (VG Karlsruhe, U. v. 24.03.2010, a.a.O., juris, Leitsatz).

  • VG Mainz, 08.10.2014 - 6 L 925/14

    Ausschluss von der weiteren Abiturprüfung aufgrund eines schweren

    Eine Täuschungshandlung liegt auch dann vor, wenn sich der Prüfling vor der schriftlichen Prüfung die geheim gehaltenen Prüfungsaufgaben verschafft und sich entsprechend für die Prüfung präpariert oder wenn er - darüber hinaus - eine von ihm in Kenntnis der internen Musterlösung erstellte Prüfungsarbeit als eigene Prüfungsleistung ausgibt (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2010 - 7 K 1873/09 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Gelingt dies, so obliegt der Prüfungsbehörde der sogenannte Vollbeweis (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 30. April 2003, a. a. O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2010, a.a.O).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - 10 N 65.13

    Erste Staatsprüfung für das Amt des Studienrates; Klausur in Deutsch und

    In dieser Fallgestaltung wird die Nichtkenntnis dieses Textes bei dem Prüfling vorausgesetzt, so dass es als Täuschungshandlung gewertet wird, wenn er eine von ihm in Kenntnis der internen Musterlösung erstellte Prüfungsarbeit als eigene Prüfungsleistung ausgibt (BVerwG, a.a.O., Rn. 5; ebenso VG Stade, Urteil vom 10. Januar 1992 - 6 A 195/91 -, Leitsatz in juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2010 - 7 K 1873/09 -, juris Rn. 14).
  • VG Kassel, 05.04.2011 - 3 K 1304/09

    Gericht bestätigt Täuschung in Abschlussklausuren

    Ausgehend von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (nachstehend zitiert VG -Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2010, Az.: 7 K 1873/09 , [...]Abfrage, Rn. 14) ist Täuschung im Sinne des Prüfungsrechts "die Vorspiegelung einer eigenständigen und regulär erbrachten Prüfungsleistung, um bei dem Prüfer über die ihr zugrunde liegenden Kenntnisse und Fähigkeiten einen Irrtum zu erregen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht