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   FG München, 07.09.2000 - 7 K 5080/98   

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https://dejure.org/2000,11405
FG München, 07.09.2000 - 7 K 5080/98 (https://dejure.org/2000,11405)
FG München, Entscheidung vom 07.09.2000 - 7 K 5080/98 (https://dejure.org/2000,11405)
FG München, Entscheidung vom 07. September 2000 - 7 K 5080/98 (https://dejure.org/2000,11405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns bei einer Kapitalgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 2; GewStG § 7; EStG § 16
    Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns bei einer Kapitalgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuerpflicht des Veräußerungsgewinns bei einer Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus FG München, 07.09.2000 - 7 K 5080/98
    Steuerlich gesehen hat sie keine außerbetriebliche Sphäre (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996 I R 54/95, BFHE 182, 123 ).

    Wie im BFH-Urteil in BFHE 182, 123 dargelegt ist, sind nach § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Erträge im Rahmen laufender gewerblicher Betätigung zu erfassen.

    Wie der BFH nämlich im Urteil v. 4.12.1996 (BFHE 182, 123 ) dargelegt hat, sind nach § 8 Abs. 2 KStG sämtliche Erträge im Rahmen laufender gewerblicher Betätigung zu erfassen.

  • BFH, 27.03.1996 - I R 89/95

    Keine Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an

    Auszug aus FG München, 07.09.2000 - 7 K 5080/98
    Dies folgt aus dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Betrieb bezogenen Sachsteuer (BFH-Urteil vom 27. März 1996 I R 89/95, BStBl II 1997, 224 ).

    Nach dem von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführten BFH-Urteil vom 27. März 1996 (I R 89/95, BStBl II 1997, 224 ) ist der Vorgang deshalb als gewerbesteuerfrei beurteilt worden, weil mit der Veräußerung solcher Beteiligungen die im Betrieb der Personengesellschaft rührenden stillen Reserven realisiert worden seien.

    Im Urteil in BStBl II 1997, 224 hat es der BFH ausdrücklich dahinstehen lassen, ob an der bisherigen Rechtsprechung zur Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung des gesamten Betriebs durch eine Kapitalgesellschaft festzuhalten ist.

  • BFH, 22.08.1990 - I R 67/88

    Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Gewerbebetrieb i. S. des

    Auszug aus FG München, 07.09.2000 - 7 K 5080/98
    Dies hat zur Folge, daß das Ergebnis ihrer Betätigung sogar dann Gewerbeertrag ist, wenn die Tätigkeit nicht unter eine der sieben Einkunftsarten des EStG fällt (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 1990 I R 67/88, BStBl II 1991, 250 ).
  • BFH, 05.09.2001 - I R 27/01

    Gewerbesteuerpflicht von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften

    Dieser Rechtsprechung haben sich --neben der Vorinstanz (vgl. ebenso FG München, Urteile vom 8. April 1999 7 K 890/97, EFG 1999, 723, und vom 7. September 2000 7 K 5080/98, EFG 2000, 1405; FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 24. August 2000 3 K 264/98, EFG 2000, 1405)-- die Verwaltungspraxis (vgl. Abschn. 41 Abs. 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien --GewStR-- 1990, Abschn. 40 Abs. 2 GewStR 1998) sowie ganz überwiegend das Schrifttum angeschlossen (vgl. v. Twickel in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 7 GewStG Rz. 142, 151 ff.).
  • BFH, 08.08.2001 - I R 104/00

    GewSt, Veräußerungsgewinn bei KapG

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1405 abgedruckt.

    Dieser Rechtsprechung haben sich --neben der Vorinstanz (vgl. FG München, Urteil vom 8. April 1999 7 K 890/97, EFG 1999, 723, sowie FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 24. August 2000 3 K 264/98, EFG 2000, 1405; FG Münster, Urteil vom 22. Januar 2001 9 K 4626/98 G, EFG 2001, 585)-- die Verwaltungspraxis (vgl. Abschn. 41 Abs. 2 GewStR 1990, Abschn. 40 Abs. 2 GewStR 1998) als auch ganz überwiegend das Schrifttum angeschlossen (vgl. v. Twickel in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 7 GewStG Rz. 142, 151 ff.).

  • BFH, 18.01.2001 - IV R 61/00

    Veräußerung eines gegen Rentenzahlung erworbenen Betriebs

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) wurde in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1405 veröffentlicht.
  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2010 - 10 K 3286/09

    Gewinn aus der Veräußerung der inländischen Betriebsstätte einer österreichischen

    Dieser Rechtsprechung haben sich die Finanzgerichte (vgl. Finanzgericht - FG - München, Urteile vom 8. April 1999 7 K 890/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 723, und vom 7. September 2000 7 K 5080/98, EFG 2000, 1405; FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Urteil vom 24. August 2000 3 K 264/98, EFG 2000, 1405), die Verwaltungspraxis (vgl. Abschnitt 41 Abs. 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien - GewStR - 1990, Abschnitt 40 Abs. 2 GewStR 1998) sowie ganz überwiegend das Schrifttum angeschlossen (vgl. v. Twickel in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, 16. Aufl., § 7 GewStG Rz. 142, 151 ff.).
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