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LG Flensburg, 11.02.2016 - 7 O 54/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
Insolvenzanfechtung: Vorliegen eines Treuhandkontos
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 11.02.2016 - 7 O 54/15
- OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
- BGH, 27.04.2017 - IX ZR 198/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92
Widerspruchsrecht des Treugebers
Auszug aus LG Flensburg, 11.02.2016 - 7 O 54/15
Die treuhänderische Zweckbestimmung des Kontos muss nicht unbedingt offen gelegt werden (BGH NJW 1993, 2622).Dies gilt jedenfalls dann, wenn nachvollziehbar ist, aus welchen Gründen ein Treuhandkonto eingerichtet wurde, was entgegen dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH in NJW 1993, 2622 zugrunde lag, hier zu bejahen ist.
- BGH, 07.04.1959 - VIII ZR 219/57
Auszug aus LG Flensburg, 11.02.2016 - 7 O 54/15
Gehen aber nur Forderungen auf ein Konto ein, die in der Person des Treugebers entstanden sind, so spricht dieser Umstand objektiv dafür, dass tatsächlich ein Treuhandkonto eingerichtet wurde (BGH NJW 1959, 1223).
- OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16
Insolvenzanfechtung: Aussonderungskraft des Wertersatzanspruchs im Falle der …
unter Abänderung des Urteil des Landgerichts Flensburg vom 11. Februar 2016 zum Az. 7 O 54/15 den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 7.774,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 11. April 2013 zu zahlen.