Rechtsprechung
   BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1328
BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89 (https://dejure.org/1990,1328)
BSG, Entscheidung vom 11.01.1990 - 7 RAr 46/89 (https://dejure.org/1990,1328)
BSG, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - 7 RAr 46/89 (https://dejure.org/1990,1328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 140
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs -

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89
    Hierbei handele es sich nach der Rechtsprechung (BSGE 48, 109; 54, 41) um zwei selbständige Ansprüche; die im Jahre 1977 verwirklichte Sperrzeit sei vor Entstehung des Anspruchs auf Alhi eingetreten und daher im Rahmen des § 119 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nicht zu berücksichtigen.

    Für den Anspruch auf Alhi gilt nach § 134 Abs. 4 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entsprechendes (vgl BSGE 47, 101, 102 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89
    Für den Anspruch auf Alhi gilt nach § 134 Abs. 4 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entsprechendes (vgl BSGE 47, 101, 102 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).
  • BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81

    Sperrzeit; Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89
    Hierbei handele es sich nach der Rechtsprechung (BSGE 48, 109; 54, 41) um zwei selbständige Ansprüche; die im Jahre 1977 verwirklichte Sperrzeit sei vor Entstehung des Anspruchs auf Alhi eingetreten und daher im Rahmen des § 119 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nicht zu berücksichtigen.
  • BSG, 15.02.1979 - 12 RAr 43/77

    Zusage einer Förderung - Sperrzeit - Schriftlichkeit

    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89
    Für das bis zum Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG) geltende Recht hat der Senat entschieden, daß eine Sperrzeit nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nur eintritt, wenn dem Arbeitslosen verbindlich schriftlich bezeichnet worden ist, welche Leistungen ihm bei der Teilnahme an einer bestimmten Maßnahme auf Antrag dem Grunde nach zustehen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 7).
  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/799
    Auszug aus BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89
    Die Änderung des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ist allein damit begründet worden, daß sie aus der Einfügung des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst b Arbeitsförderungsgesetz (AFG) folge (vgl BT-Drucks 9/799 S 44 = BT-Drucks 9/846 S 45, jeweils zu Nr. 37); zu dieser Einfügung aber ist lediglich angemerkt worden, die neue Vorschrift betone, daß der Arbeitslose nur dann der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehe, wenn er auch bereit sei, an zumutbaren Maßnahmen der genannten Art teilzunehmen (vgl BTDrucks 9/799 S 42 = BT-Drucks 9/846 S 43; jeweils zu Nr. 29).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Das BSG hat zu dem in § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III (Sperrzeit wegen Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme) geregelten Sperrzeittatbestand darüber hinaus entschieden, dass dem Arbeitslosen verbindlich bezeichnet werden muss, welche Leistungen ihm bei der Teilnahme an der Maßnahme dem Grunde nach zustehen (BSGE 66, 140 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1; SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04 R

    Erstattung der Vorverfahrenskosten - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung -

    Diese Erläuterungen erklären sich vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BSG, wonach in finanzieller Hinsicht einem Alg- oder Alhi-Bezieher die Teilnahme an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme nur zumutbar ist und eine Sperrzeit nach § 144 Abs. 1 Nr. 3 SGB III (früher § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz [AFG]) nur eintreten kann, wenn dem Arbeitslosen die Förderung der Bildungsmaßnahme schriftlich zugesagt worden ist oder - anders ausgedrückt - dem Arbeitslosen verbindlich bezeichnet worden ist, welche Leistungen ihm bei der Teilnahme dem Grunde nach zustehen (vgl BSG Urteile vom 11. Januar 1990 - 7 RAr 46/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 1 und vom 16. Oktober 1990 - 11 RAr 65/89 - SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).
  • BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94

    Ständige Rechtsprechung

    Gleichzeitig beantragte er unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Januar 1990 (7 RAr 46/89, BSGE 66, 140 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1) eine Überprüfung des Bescheides vom 15. April 1986 gemäß § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

    Es räumte ein, daß eine Sperrzeit nach Maßgabe des Urteils des BSG vom 11. Januar 1990 (a.a.O.) nicht eingetreten sei, weil keine schriftliche Förderungszusage erteilt worden sei; die Entscheidung werde indes nicht rückwirkend aufgehoben (§ 152 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz in der bis zum 31. Dezember 1993 gültigen Fassung ).

    Denn die Sperrzeit nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG i.d.F. des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes (AFKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I 1497) tritt - wie der 7. Senat des BSG mit Urteil vom 11. Januar 1990 (BSGE 66, 140, 143 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1) sowie im Anschluß daran der 11. Senat des BSG mit Urteil vom 16. Oktober 1990 (SozR 3-4100 § 119 Nr. 4) entschieden haben - nur dann ein, wenn die Förderung der Bildungsmaßnahme schriftlich zugesagt worden ist.

    Darüber hinaus ist weder vom Kläger dargetan noch ersichtlich, daß etwa schon vor dem Urteil des BSG vom 11. Januar 1990 (a.a.O.) die dort entschiedene Rechtsfrage von den Instanzgerichten im Sinne einer "ständigen Rechtsprechung" ebenso beurteilt worden wäre.

    Denn selbst nach der erstgenannten Möglichkeit ist, soweit hier von Bedeutung, eine von der Rechtsauffassung der Beklagten zur Auslegung des § 119 AFG i.d.F. des AFKG abweichende "ständige Rechtsprechung" jedenfalls erst mit dem Urteil des 7. Senats des BSG vom 11. Januar 1990 (SozR 3-4100 § 119 Nr. 1) entstanden, weil dadurch erstmals höchstrichterlich klargestellt wurde, daß die schriftliche Zusage einer Förderung der Bildungsmaßnahme trotz der Neufassung des § 119 AFG auch weiterhin erforderlich ist.

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Ob eine Förderung der Maßnahme schriftlich zugesagt war (vgl zu dieser Voraussetzung BSGE 66, 140 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1), ist für die Frage, ob eine Sperrzeit gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AFG wegen Ausschlusses aus der Maßnahme eingetreten ist, schon deshalb ohne Belang, weil die Maßnahme jedenfalls von der Beklagten durch Leistungen, ua Uhg, gefördert worden ist.
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers -

    Im Übrigen würde ein Eingriff in eine eigentumsgeschützte Rechtsposition die Verschlechterung einer früheren Rechtsposition voraussetzen (BVerfGE 72, 9 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13 S 14 f; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 1 S 6; BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 7 AL 31/03 R).
  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - vorzeitige Beendigung

    Ein Verstoß gegen Art. 14 GG scheidet schon deswegen aus, weil die Rechtsposition des Versicherten bereits bei Erwerb der Leistungsanwartschaft in die jeweilige Gesetzeslage eingebunden und insoweit auch mit der Sperrzeitregelung belastet ist (vgl BVerfGE 72, 9 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13 S 14 f; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96

    Zumutbarkeit einer beruflichen Bildungsmaßnahme bei variabler

    Für den Anspruch auf Alhi gilt nach § 134 Abs. 4 Satz 1 Halbs 1 AFG entsprechendes (BSGE 47, 101, 102 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSGE 66, 140, 141 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1).

    Allerdings tritt nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG eine Sperrzeit nur dann ein, wenn dem Arbeitslosen schriftlich zugesagt worden ist, welche Leistungen ihm im Fall der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme dem Grunde nach zustehen (BSGE 66, 140 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).

  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - unregelmäßige Erreichbarkeit - häufige

    Ob die Beklagte die Bewilligungen von Alg und Alhi für die noch streitigen Zeiträume gemäß §§ 45, 48 SGB X iVm § 330 Abs. 2 und 3 SGB III (wegen des Geltungszeitraumprinzips ist § 152 AFG nicht anwendbar, vgl nur BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 1 S 3 mwN) aufheben durfte, steht noch nicht fest.
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 47/94

    Verfügbarkeit von Arbeitslosen

    Die Weigerung, an einer bestimmten zumutbaren Bildungsmaßnahme teilzunehmen, kann indes im Einzelfall dazu Anlaß geben, das Vorliegen der Bildungsbereitschaft iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst b AFG zu verneinen (BSG Urteil vom 11. Januar 1990 - 7 RAr 46/89 - BSGE 66, 140 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1, insoweit nicht abgedruckt; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).

    Die Einfügung dieser Vorschrift durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl I 1497) bezweckte, die Weigerung der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen nicht mehr nur mit Sperrzeitfolgen zu belegen, sondern von vornherein einen Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit auszuschließen, wenn es an der Bereitschaft fehlt, an Maßnahmen beruflicher Bildung teilzunehmen (BSGE 66, 140, 143 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1).

  • LSG Niedersachsen, 07.03.2002 - L 8 AL 110/01

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Verfügbarkeit;

    Die Einführung des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst b AFG durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz vom 22. Dezember 1981 (BGBl I S 1497) bezweckte nämlich, die Weigerung der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen nicht mehr nur mit Sperrzeitfolgen zu belegen, sondern von vornherein einen Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit auszuschließen, wenn es an der Bereitschaft fehle, an Maßnahmen beruflicher Bildung teilzunehmen (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 1).

    Die Weigerung, an einer bestimmten Art von zumutbaren Bildungsmaßnahmen teilzunehmen, kann indes im Einzelfall Anlass dazu geben, das Vorliegen der Bildungsbereitschaft anzuzweifeln (BSGE 66, 140; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).

  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 32 AS 27/10

    Arbeitsgelegenheit; Sanktionsbescheid; Bestimmtheit; Maßnahmeangebot

  • LSG Bayern, 11.03.2004 - L 9 AL 321/01

    Aufhebung der Leistungsbewilligung wegen Eintritts einer zwölfwöchigen Sperrzeit;

  • BSG, 27.03.2001 - B 7 AL 186/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 8 AL 537/03

    Abgrenzung; Arbeitgeber; Arbeitslosengeld; Arbeitsverhältnis; Auslauffrist;

  • BSG, 27.01.2005 - B 11a 11 AL 39/04 R
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 39/04
  • LSG Bayern, 10.05.2005 - L 10 AL 510/04

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) wegen Eintritts einer

  • LSG Thüringen, 28.09.2005 - L 3 AL 911/04

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen des Eintritts einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - L 1 AL 56/01

    Sozialrecht

  • LSG Bayern, 16.01.2001 - L 10 AL 282/95

    Eintritt einer Sperrzeit durch Weigerung der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme

  • LSG Saarland, 10.07.1997 - L 6/1 Ar 76/95

    Streit über den Eintritt einer Sperrzeit und die Aufhebung der Bewilligung von

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03
  • SG Osnabrück, 15.04.2014 - S 43 AL 75/13
  • SG Osnabrück, 05.07.2011 - S 16 AL 133/08
  • SG Osnabrück, 10.11.2005 - S 6 AL 291/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht