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   BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 76/85   

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https://dejure.org/1987,7591
BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 (https://dejure.org/1987,7591)
BSG, Entscheidung vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 (https://dejure.org/1987,7591)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - 7 RAr 76/85 (https://dejure.org/1987,7591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anzeige von Arbeitsausfall - Kurzarbeitergeld - Umfang des Arbeitsausfalles - Gesamtbetrieb - Betriebsabteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 396
  • BB 1987, 1468
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

    Auszug aus BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 76/85
    Gegenstand des Rechtsstreits, den die Klägerin als Prozeßstandschafterin ihrer vom Rechtsstreit betroffenen Arbeitnehmer führt (BSGE 22, 181, 183 : SozR Nr. 26 zu % 1Uü SSG; BSGE 38, 94, 95 f : SozR 1500 5 75 Nr. 4), sind die behaupteten Ansprüche der vier in der Verwaltung tätigen Arbeitnehmer, das ihnen bis zum 5. November 1982 bewilligte Kug unter Einschluß der Arbeitsausfälle in der Zeit vom 13. bis 19. September 1982 (Montag bis Sonntag) zu gewähren.
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 76/85
    Gegenstand des Rechtsstreits, den die Klägerin als Prozeßstandschafterin ihrer vom Rechtsstreit betroffenen Arbeitnehmer führt (BSGE 22, 181, 183 : SozR Nr. 26 zu % 1Uü SSG; BSGE 38, 94, 95 f : SozR 1500 5 75 Nr. 4), sind die behaupteten Ansprüche der vier in der Verwaltung tätigen Arbeitnehmer, das ihnen bis zum 5. November 1982 bewilligte Kug unter Einschluß der Arbeitsausfälle in der Zeit vom 13. bis 19. September 1982 (Montag bis Sonntag) zu gewähren.
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 18/64

    Zahlung von Schlechtwettergeld - Unverzügliche Anzeige des Arbeitsausfalles -

    Auszug aus BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 76/85
    Die Rechtsprechung hat die Anzeige deshalb auch als öffentlich-rechtliche Willenserklärung qualifiziert (BSGE 22, 187, 192 : SOZR Nr. 1 zu % 1438 AVAVG; vgl BVA CE 4937 AN 1936, 21, 22).
  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

    Die Anzeige ist keine Verfahrenshandlung, sondern eine materiell-rechtliche Voraussetzung, die neben anderen Voraussetzungen den Anspruch auf Kug begründet (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 - juris; Petzold in: Hauck/Noftz, SGB 111, 3. Ergänzungslieferung 2023, § 99 Rn. 2).

    Sie muss grundsätzlich in dem Zeitpunkt vorliegen, für den Kug gewährt werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2023, a.a.O.), und erkenntlich machen, welcher Anerkennungsbescheid begehrt wird.

    Ist die Anzeige ursprünglich auf den gesamten Betrieb bezogen worden, kann sie nicht nachträglich auf eine Betriebsabteilung reduziert werden (vgl. BSG, Urteil vom 21.01.1987, a.a.O.).

    Die Anzeigeverpflichtung soll der AA die Prüfung des erheblichen Arbeitsausfalls und der betrieblichen Voraussetzungen des Kug-Anspruchs sowie ggf. die Vermittlung der betroffenen Arbeitnehmer in ein anderes Arbeitsverhältnis möglichst umgehend ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.1989 - 7 RaR 18/87 - Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 -, beide zitiert nach juris; Estelmann in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: September 2017, § 99 Rn. 45; Kühl in: Brand, SGB 111, 9. Aufl., § 99 Rn. 4).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 18 AL 46/22

    Beschränkung der Gewährung von Kurzarbeitergeld auf in einem deutschen

    Die Anzeige ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung, die neben anderen Voraussetzungen den Anspruch auf Kug begründet (vgl. BSG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 RAr 76/85 -, juris Rn. 18).

    Bei einem Betrieb, der sich in Betriebsabteilungen gliedert, muss daher die Anzeige ergeben, welcher Anerkennungsbescheid bzw. welche Anerkennungsbescheide begehrt werden (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 21. Januar 1987, a.a.O. Rn. 19).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2022 - S 120 AL 771/20
    Die Anzeige ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung, die neben anderen Voraussetzungen den Anspruch auf Kug begründet (vgl. BSG, Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 RAr 76/85 -, juris Rn. 18).

    Bei einem Betrieb, der sich in Betriebsabteilungen gliedert, muss daher die Anzeige ergeben, welcher Anerkennungsbescheid bzw. welche Anerkennungsbescheide begehrt werden (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 21. Januar 1987, a.a.O. Rn. 19).

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 167/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

    Die Anzeigeverpflichtung soll der AA die Prüfung des erheblichen Arbeitsausfalls und der betrieblichen Voraussetzungen des Kug-Anspruchs sowie ggf. die Vermittlung der betroffenen Arbeitnehmer in ein anderes Arbeitsverhältnis möglichst umgehend ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.1989 - 7 RaR 18/87 - Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 -, beide zitiert nach juris; Estelmann in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: September 2017, § 99 Rn. 45; Kühl in: Brand, SGB 111, 9. Aufl., § 99 Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2020 - L 7 AL 163/17
    Nicht ausreichend war insoweit die Anzeige vom 5. Mai 2010, die sich nur auf die Mitteilung des Fortbestands der nur noch bis einschließlich zum 27. Mai 2010 bestehenden Umstände bezog (vgl. für den Parallelfall einer Anzeige nur für den Verwaltungsteil eines Betriebs: Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 RAr 76/85).

    Diese Rechtsprechung beruht auf der zutreffenden Überlegung, dass ein Anerkennungsbescheid nach § 173 Abs. 3 SGB III a.F. (nur) auf Grund der "vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen" und möglichst schnell erteilt werden soll, also auch nur eine diesbezügliche Bindungswirkung entfalten kann, aber keine Bindungswirkung bzgl. nicht vorgetragener und der daher zum Bescheidzeitpunkt weder bekannter noch prüfbarer Umstände (vgl. BSG, Urteil vom 14. September 2010 - B 7 AL 21/09 R -, SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 und Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 RAr 76/85 -, SozR 4100 § 66 Nr. 1).

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 56/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

    Die Anzeigeverpflichtung soll der AA die Prüfung des erheblichen Arbeitsausfalls und der betrieblichen Voraussetzungen des Kug-Anspruchs sowie ggf. die Vermittlung der betroffenen Arbeitnehmer in ein anderes Arbeitsverhältnis möglichst umgehend ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.1989 - 7 RaR 18/87 - Urteil vom 21.01.1987 - 7 RAr 76/85 -, beide zitiert nach juris; Estelmann in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: September 2017, § 99 Rn. 45; Kühl in: Brand, SGB 111, 9. Aufl., § 99 Rn. 4).
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