Weitere Entscheidung unten: SG Oldenburg, 20.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01   

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OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01 (https://dejure.org/2002,6566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.05.2002 - 7 U 134/01 (https://dejure.org/2002,6566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 7 U 134/01 (https://dejure.org/2002,6566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 1 VVG, § 22 VVG, § 123 BGB
    Lebensversicherung: Unterlassen der Anzeige einer gefahrerheblichen Gesundheitsstörung und Schweigepflichtentbindung des behandelnden Arztes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Anforderungen an das Bestehen einer Pflicht zur nachträglichen Anzeige einer eingetretenen Gehirnblutung während des Zustandekommens eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; BGB § 123
    Kein Täuschungswille des VN bei Nennung und Schweigepflichtentbindung des behandelnden Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Lebensversicherung Gehirnblutung nicht angezeigt - Versicherungsnehmer verließ sich auf Information durch den Hausarzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung verneint!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 123; VVG §§ 16 22
    Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung durch unterlassene oder falsche Angaben des (zukünftigen) Versicherungsnehmers, fehlender Täuschungsvorsatz und versäumte Risikoprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1115
  • VersR 2003, 357
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 19.12.1980 - 20 U 156/80

    Anfechtung; Versicherungsvertrag; Umdeutung; Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
    Ebenso betrifft die Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1981, 275) einen gänzlich anders gelagerten Fall, in welchem ein Versicherungsnehmer eindeutig zum Ausdruck brachte, sich von den Verträgen mit der Versicherung lösen zu wollen und lediglich aufgrund fehlerhafter Bewertung der Rechtslage den neuen Vertrag angefochten, jedoch zugleich den alten Vertrag vorsorglich gekündigt hat.
  • BGH, 27.02.1975 - II ZR 77/73

    Vertretung einer Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
    Soweit von der Rechtsprechung ... (BGH NJW 1975, 1700) etwa die Umdeutung einer Anfechtung in eine Kündigung als zulässig erachtet wurde, beruht dies auf den Besonderheiten des Dienstvertragsrechts, wonach auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht zu einem rückwirkenden Fortfall des Vertrages führt, sondern nur Wirkung für die Zukunft entfaltet.
  • OLG Köln, 16.09.1992 - 5 W 34/92

    Rücktritt von Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
    Insofern muss sich die Beklagte, die als Versicherung mit der Rechtsmaterie vertraut ist, an ihrer Wortwahl festhalten lassen (vgl. OLG Köln r+s 1992, 390; Römer, a. a. O., § 22 Rz. 17).
  • OLG Frankfurt, 17.08.1992 - 27 U 48/91

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Dienstunfähigkeitsrente ; Angabe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
    Ebenso kann es dahingestellt bleiben, ob der Beklagten die Kenntnis des Hausarztes Dr. ...., dem die Gehirnblutung aufgrund des Krankenhausberichtes bekannt geworden war, der allerdings nicht die Aufgabe übernommen hatte, den Ehemann der Klägerin selbst zu den Gesundheitsfragen zu befragen (vgl. hierzu OLG Ffm. r+s 1994, 193), zuzurechnen ist.
  • KG, 06.03.1998 - 6 U 3077/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 7 U 134/01
    Arglist setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer durch das Verschweigen offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen wollte und sich bewusst war, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (vgl. KG r+s 1998, 471).
  • OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichten bei Abschluss des

    Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2006 - 5 W 220/06

    Zum Umfang der vorvertraglichen Anzeigepflicht von Erkrankungen vor Abschluss

    Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
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   SG Oldenburg, 20.02.2002 - S 7 U 134/01   

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