Rechtsprechung
   OLG München, 24.06.2015 - 7 U 3551/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,65995
OLG München, 24.06.2015 - 7 U 3551/14 (https://dejure.org/2015,65995)
OLG München, Entscheidung vom 24.06.2015 - 7 U 3551/14 (https://dejure.org/2015,65995)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 7 U 3551/14 (https://dejure.org/2015,65995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,65995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Abberufung als Vorstand und Beendigung eines Vorstandsdienstvertrags

  • ra.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 24.06.2015 - 7 U 3551/14
    Derartige Zweifel liegen vor, wenn eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass bei Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 36. Aufl., § 529 Rz. 1 - 3; BGH. Urteil vom 8.6.2004 - VI ZR 199/03, zitiert nach juris, dort Rz. 13).
  • KG, 03.12.2002 - 1 W 363/02

    Hauptsachenerledigung im Verfahren auf Ermächtigung zur Bekanntmachung von

    Auszug aus OLG München, 24.06.2015 - 7 U 3551/14
    Unsachliche Gründe sind gegeben, wenn der Vertrauensentzug willkürlich, haltlos oder sonstwie missbräuchlich erfolgte (BGH, Urteil vom 3.7.1975 - II ZR 35/73, zitiert nach juris, dort Rz.26), wenn es sich also um einen Vorwand handelt oder der Vertrauensentzug wegen der damit verfolgten Zwecke als rechtswidrig anzusehen ist, weil er gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. KG, Beschluss vom 3.12.2002 - 1 W 363/02, zitiert nach juris, dort Rz. 30; vgl. auch MünchKommAktG/Spindler, 4. Aufl., § 84 Rz. 139; Fleischer, in: Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 84 Rz.110; Bürgers/Israel, in: Bürgers/Körber, AktG, 3. Aufl., § 84 Rz. 32; Seibt, in : Schmidt/Lutter, AktG, § 84 Rz. 50; Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl., § 84 AktG Rz. 24; Hüffer/Koch, AktG, 11. Aufl., § 84 Rz. 37).
  • BGH, 03.07.1975 - II ZR 35/73

    Abberufung eines Vorstandsmitgliedes - Redebefugnis eines Arbeitgebers in einer

    Auszug aus OLG München, 24.06.2015 - 7 U 3551/14
    Unsachliche Gründe sind gegeben, wenn der Vertrauensentzug willkürlich, haltlos oder sonstwie missbräuchlich erfolgte (BGH, Urteil vom 3.7.1975 - II ZR 35/73, zitiert nach juris, dort Rz.26), wenn es sich also um einen Vorwand handelt oder der Vertrauensentzug wegen der damit verfolgten Zwecke als rechtswidrig anzusehen ist, weil er gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. KG, Beschluss vom 3.12.2002 - 1 W 363/02, zitiert nach juris, dort Rz. 30; vgl. auch MünchKommAktG/Spindler, 4. Aufl., § 84 Rz. 139; Fleischer, in: Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 84 Rz.110; Bürgers/Israel, in: Bürgers/Körber, AktG, 3. Aufl., § 84 Rz. 32; Seibt, in : Schmidt/Lutter, AktG, § 84 Rz. 50; Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl., § 84 AktG Rz. 24; Hüffer/Koch, AktG, 11. Aufl., § 84 Rz. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht